diff --git a/satzung.tex b/satzung.tex index 79c24af..03dbea1 100644 --- a/satzung.tex +++ b/satzung.tex @@ -78,8 +78,8 @@ in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist selbstlos t \item Zweck und Ziel des Vereins ist die Förderung und Durchführung von Studierenden- und Orientierungshilfe, Berufsbildung und die Förderung -von Wissenschaft, Lehre und Kultur in Form des öffentlichen Tanzkurses -und Theaterstücken am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt. Dies +von Wissenschaft, Lehre und Kultur, z.B. in Form des öffentlichen Tanzkurses, Balls +und von Theaterstücken, am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den Institutionen der TU Darmstadt, insbesondere den Gremien und Ausschüssen des Fachbereichs Mathematik. Ferner unterstützt der Verein die Interessenvertretung der Studierenden, @@ -91,7 +91,7 @@ Vereins im Einklang stehen. Die Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch -Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch +Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Insbesondere sind folgende Handlungen nicht mit dem Zweck des Vereins vereinbar: \begin{itemize} @@ -233,7 +233,19 @@ hierzu mit einer Frist von f das vom 1. Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben ist. \item \label{umlaufverfahren} -Auch ohne Sitzung des Vorstands ist ein Vorstandsbeschluss gültig, wenn der entsprechende Antrag eines Vorstandsmitgliedes in geeigneter schriftlicher Form an alle Vorstandsmitglieder übermittelt und innerhalb einer Frist von fünf Werktagen kein Einspruch dagegen erhoben wird. Ein etwaiger Einspruch ist dem gesamten Vorstand schriftlich anzuzeigen. Beschlüsse, die nach dieser Regel gefasst werden, müssen im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung festgehalten werden. +Auch ohne Sitzung des Vorstands ist ein Vorstandsbeschluss gültig, wenn der entsprechende Antrag +eines Vorstandsmitgliedes in geeigneter schriftlicher Form an alle Vorstandsmitglieder übermittelt und innerhalb einer +Frist von fünf Werktagen kein Einspruch dagegen erhoben wird. Ein etwaiger Einspruch ist dem gesamten Vorstand +schriftlich anzuzeigen. Beschlüsse, die nach dieser Regel gefasst werden, müssen im Protokoll der nächsten +Vorstandssitzung festgehalten werden. + +\item \label{umlaufverfahren-mitgl} Auch ohne Sitzung des Vorstands ist ein Vorstandsbeschluss gültig, wenn der +entsprechende Antrag eines +Mitglieds in geeigneter schriftlicher Form an alle Vorstandsmitglieder übermittelt wird und der +Vorstand z.B. per Umlaufverfahren zustimmt. Ein etwaiger Einspruch ist dem gesamten Vorstand schriftlich anzuzeigen. +Beschlüsse, die nach dieser Regel gefasst werden, müssen im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung festgehalten +werden. + \end{enumerate} \subsection{Mitgliederversammlung} @@ -244,6 +256,8 @@ Die ordentliche Mitgliederversammlung soll innerhalb der ersten zwei Monate des Geschäftsjahres tagen. Bei Bedarf und auf Einladung des Vorstandes können zusätzliche außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen werden. + +\item Es ist eine Einladungsfrist von zwei Wochen zu wahren. Eine Einladung durch Aushang im Glaskasten neben dem Büro der Fachschaft Mathematik und per E-Mail an alle Mitglieder ist ausreichend. @@ -251,7 +265,7 @@ Mitglieder ist ausreichend. \item Die Einladung hat mit Angabe von Datum, Zeit, Ort und der Tagesordnung durch den 1. Vorsitzenden zu erfolgen. Ist der 1. Vorsitzende verhindert, kann die Einladung auch durch ein anderes Vorstandsmitglied erfolgen. -Bei außerordentlichen Mitgliederversammmlungen ist außerdem der Grund zu nennen. +Bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen ist außerdem der Grund zu nennen. \item Die Tagesordnung jeder Mitgliederversammlung muss enthalten: @@ -313,12 +327,15 @@ Es ist jeweils ein Abteilungsleiter f Bei Bedarf kann auch vor Ablauf dieser Frist ein neuer Abteilungsleiter gewählt werden. \item -Für jede Abteilung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung ein Aufgabenbereich sowie ein Finanzrahmen von mindestens 100 EUR und höchstens 1500 EUR festzulegen. Der Aufgabenbereich muss mit den Zielen und Zwecken des Vereins vereinbar sein. +Für jede Abteilung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung ein Aufgabenbereich sowie ein für jedes +Rechtsgeschäft gültiger maximaler Finanzrahmen zwischen 100 EUR und 1500 EUR festzulegen. Der +Aufgabenbereich muss mit den Zielen und Zwecken des Vereins vereinbar sein. Der Abteilungsleiter ist berechtigt, Rechtsgeschäfte aus Mitteln der Abteilungskasse zu tätigen, die dem Aufgabenbereich der Abteilung entsprechen. Diese bedürfen der Zustimmung des Vorstandes und der Fachschaftsversammlung genau dann, wenn sie den festgelegten Finanzrahmen der Abteilung überschreiten. \item -Der Transfer von Geld von Hauptkasse zur Abteilungskasse erfolgt auf Antrag des Abteilungsleiters und bedarf der Zustimmung des Vorstandes und der Fachschaftsversammlung. +Der Transfer von Geld von Hauptkasse zur Abteilungskasse erfolgt auf Antrag des Abteilungsleiters und bedarf der +Zustimmung des Vorstandes. \item Der Abteilungsleiter rechnet vor der Kassenprüfung oder bei Ausscheiden aus seinem Amt mit dem 1. oder 2. Kassierer ab. @@ -336,9 +353,11 @@ Wird eine Abteilung aufgel \subsection{Beschlussfassung} \begin{enumerate} \item -Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist es erforderlich, dass ohne -Gegenstimme mehr als 50\% der anwesenden Stimmberechtigten dafür -gestimmt haben. Hiervon ausgenommen sind Wahlen (siehe Abschnitt \ref{wahlen}), Vorstandsbeschlüsse gemäß Abschnitt \ref{vorstand}, Absatz \ref{umlaufverfahren} sowie im Fall der Mitgliederversammlung der Ausschluss eines Mitgliedes (siehe Abschnitt \ref{ende-mitgliedschaft}). +Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist es erforderlich, dass mehr als 50\% der anwesenden Stimmberechtigten dafür +gestimmt haben. Hiervon ausgenommen sind Wahlen (siehe Abschnitt \ref{wahlen}), Vorstandsbeschlüsse gemäß Abschnitt +\ref{vorstand}, +Absatz \ref{umlaufverfahren} und \ref{umlaufverfahren-mitgl}, sowie im Fall der Mitgliederversammlung der +Ausschluss eines Mitgliedes (siehe Abschnitt \ref{ende-mitgliedschaft}). \item Zustimmungen sind Beschlüsse. @@ -354,7 +373,9 @@ Alle Wahlen erfolgen geheim. Bei Wahlen ist ein Kandidat gewählt, wenn mehr als 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten für ihn gestimmt haben und er die Wahl annimmt. \item -Gibt es mehrere Kandidatenvorschläge, so wird zuerst ein Wahlgang mit allen Kandidaten durchgeführt. Erreicht keiner der Kandidaten die notwendige Mehrheit, so tritt in einem weiteren Wahlgang nur noch der Kandidat mit den meisten Stimmen an (im Fall von Stimmengleichheit entscheidet das Los über die Kandidatur). +Gibt es mehrere Kandidatenvorschläge, so wird zuerst ein Wahlgang mit allen Kandidaten durchgeführt. +Erreicht keiner der Kandidaten die notwendige Mehrheit, so entscheidet in den weiteren Wahlgängen die +einfache Mehrheit. \end{enumerate} @@ -371,7 +392,7 @@ anderen ihre G \subsection{Inkrafttreten} Diese Satzung tritt mit Zustimmung der Mitgliederversammlung am -09.02.2010 in Kraft. Eventuelle vorige Satzungen verlieren hiermit ihre +17.01.2011 in Kraft. Eventuelle vorige Satzungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. \end{document}