Geschäftsordnung

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Gonne 2024-04-09 16:06:09 +02:00
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@ -152,5 +152,24 @@ Die Mitgliederversammlung beauftragt zwei Mitglieder, die kein Vorstandsamt inne
\item Auf Beschluss des Vorstandes können Kontozugänge eingerichtet werden. \item Auf Beschluss des Vorstandes können Kontozugänge eingerichtet werden.
\end{enumerate} \end{enumerate}
\section{Mitgliedsbeiträge}
\subsection{Mindestbeiträge}
\begin{enumerate}
\item Der jährliche Mindestbeitrag für Fördermitglieder beträgt 10,00€.
\item Es steht jedem Mitglied frei höhere Beiträge zu bezahlen.
Die Beitragshöhe legt jedes Mitglied in seinem Mitgliedsantrag fest.
Sie kann jederzeit in Textform zum nächsten Fälligkeitstermin geändert werden. Maßgebend ist hierbei der Eingang beim Vorstand.
\end{enumerate}
\subsection{Fälligkeit}
\begin{enumerate}
\item Die Mitgliedsbeiträge sind bei Bestandsmitgliedern zum Start des Geschäftsjahres und bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme in den Verein fällig.
\end{enumerate}
\subsection{Wechsel zur Fördermitgliedschaft}
\begin{enumerate}
\item Im Falle eines Wechsels der Mitgliedschaftsart zu einem Fördermitglied wird für das gesamte Jahr der gewählte Fördermitgliedsbeitrag fällig.
\end{enumerate}
\end{document} \end{document}