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\counterwithout{subsection}{section}
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\newcommand{\TODO}[1]{\textcolor{red}{\textbf{TODO:} #1}}
\newcommand{\TODOx}[1]{\marginpar{\textcolor{red}{\footnotesize\textbf{TODO:} #1}}} \mymarkleft{Anlage zum Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 02. April 2019.}
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%\newcommand{\TODOx}[1]{} \title{Satzung}
\subtitle{Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.V.}
\author{}
\begin{document}
\begin{document}
\begin{center} Anlage zum Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 02. April 2019.
\begin{Large}
\textbf{ \LARGE Satzung des "`Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.V.\replaced{"'}{"} \normalsize \vspace{2ex}
Satzung des Vereins "`Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik \section{Grundlegendes}
der Technischen Universität Darmstadt e.V."'} \subsection{Name und Sitz des Vereins}
\end{Large} \begin{enumerate}
% \item Der Verein führt den Namen "`Freunde und Förderer der Fachschaft
%\textit{\small Version 2.0 vom 01.12.2005, erstellt von Max Horn} Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.V.\replaced{"'}{"}. Er hat seinen Sitz
\end{center} in Darmstadt.
Der Satzungstext wurde in der männlichen Form formuliert. Für alle % Adresse muss nicht in der Satzung stehen. Wird sich vermutlich tatsächlich ändern.
Regelungen, insbesondere die Mitglieder betreffend, gilt auch die
weibliche Form. % Kürzer und verständlicher
\item Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
\item Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen.
% \item Der Verein führt die Abkürzung "`FS Mathematik TU DA e.V.\replaced{"'}{"}.
% \end{enumerate}
%
\section{Name und Sitz des Vereins} % Haben wir nicht angefasst, da Zweckänderungen zu aufwändig sind (sie benötigen Zustimmung jedes Vereinsmitgliedes)
\begin{enumerate}
\item Der Verein führt den Namen "`Freunde und Förderer der Fachschaft \subsection{Zweck und Ziele des Vereins}
Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.V."'. Er hat seinen Sitz \begin{enumerate}
in Darmstadt. Die postalische Adresse lautet: \item Der Verein ist unabhängig und unpolitisch.
\begin{quote}
Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik\newline \item Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
Technische Universität Darmstadt\newline des Abschnitts "`Steuerbegünstigte Zwecke"' der Abgabenordnung und nicht
Schlossgartenstraße 7\newline in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist selbstlos tätig.
64289 Darmstadt.
\end{quote} \item Zweck und Ziel des Vereins ist die Förderung und Durchführung von
\item Das Geschäftsjahr beginnt am 01.01. eines Jahres und endet am Studierenden- und Orientierungshilfe, Berufsbildung und die Förderung
31.12. des gleichen Jahres. von Wissenschaft, Lehre und Kultur, z.B. in Form des öffentlichen Tanzkurses, Balls
\item Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen. und von Theaterstücken, am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt. Dies
\item Der Verein führt die Abkürzung "FS Mathematik TU DA e.V." geschieht in Zusammenarbeit mit den Institutionen der TU Darmstadt,
\end{enumerate} insbesondere den Gremien und Ausschüssen des Fachbereichs Mathematik.
Ferner unterstützt der Verein die Interessenvertretung der Studierenden,
insbesondere in der Form von finanzieller Förderung von Aktivitäten der
% Fachschaft Mathematik an der TU Darmstadt, die mit den Zielen des
% Vereins im Einklang stehen. %Chor?
%
\section{Zweck und Ziele des Vereins} \item Die Mittel des Vereins dürfen ausschließlich
\begin{enumerate} für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
\item keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Der Verein ist unabhängig und unpolitisch. Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
\item Insbesondere sind folgende Handlungen nicht mit dem Zweck des Vereins vereinbar:
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne \begin{itemize}
des Abschnitts "`Steuerbegünstigte Zwecke"' der Abgabenordnung und nicht \item Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundvermögen,
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist selbstlos tätig. \item Aufnahme oder Ausgabe von Krediten und
\item als gleichwertig anzusehende Handlungen.
\item \end{itemize}
Zweck und Ziel des Vereins ist die Förderung und Durchführung von \end{enumerate}
Studierenden- und Orientierungshilfe, Berufsbildung und die Förderung
von Wissenschaft, Lehre und Kultur, z.B. in Form des öffentlichen Tanzkurses, Balls % Um die Satzung lesbar zu halten, lagern wir hier die umständlichen Definitionen aus.
und von Theaterstücken, am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt. Dies
geschieht in Zusammenarbeit mit den Institutionen der TU Darmstadt, \subsection{Begriffsdefinitionen}
insbesondere den Gremien und Ausschüssen des Fachbereichs Mathematik.
Ferner unterstützt der Verein die Interessenvertretung der Studierenden, \begin{enumerate}
insbesondere in der Form von finanzieller Förderung von Aktivitäten der \item Im Folgenden bezeichnet Fachschaft Mathematik die Fachschaft des Fachbereiches Mathematik im Sinne der Satzung der Studierendenschaft der Technischen Universität Darmstadt V. \S 34.
Fachschaft Mathematik an der TU Darmstadt, die mit den Zielen des \item Im Folgenden bezeichnet Fachschaftsrat Mathematik den Fachschaftsrat der Fachschaft Mathematik im Sinne der Satzung der Studierendenschaft der Technischen Universität Darmstadt V. \S 37.
Vereins im Einklang stehen. \end{enumerate}
\item \section{Mitgliedschaft}
Die Mittel des Vereins dürfen ausschließlich
für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten \subsection{Aufnahme}
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch \begin{enumerate}
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch \item Jede natürliche Person kann einen schriftlichen, formlosen Antrag auf Mitgliedschaft an den Vorstand stellen.
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. % Insbesondere kann der Antrag im Rahmen der normalen Beschlussfassung auch auf der Mitgliederversammlung entschieden werden.
Insbesondere sind folgende Handlungen nicht mit dem Zweck des Vereins vereinbar: \item Die Annahme des Antrags erfolgt durch normale Beschlussfassung des Vorstandes.
\begin{itemize} \item Ist die beantragende Person Teil der Fachschaft Mathematik, ist eine Annahme durch ein einzelnes Vorstandsmitglied möglich. Eine Ablehnung muss durch normale Beschlussfassung erfolgen.
\item Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundvermögen, \item Wird der Antrag von einem Mitglied des Fachschaftsrates Mathematik gestellt, kann der Antrag nicht abgelehnt werden und muss innerhalb von zwei Wochen angenommen werden.
\item Aufnahme oder Ausgabe von Krediten und \end{enumerate}
\item als gleichwertig anzusehende Handlungen.
\end{itemize} \subsection{Rechte und Pflichten}
\end{enumerate} \begin{enumerate}
\item Von den Mitgliedern werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.
\item Alle Mitglieder haben das aktive Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
% \item Alle Mitglieder, die zum Wahlzeitpunkt an der TU Darmstadt immatrikuliert sind, haben das passive Wahlrecht. Für alle anderen Mitglieder kann die Mitgliederversammlung durch Beschluss mit einer Zweidrittel-Mehrheit das passive Wahlrecht für die jeweilige Mitgliederversammlung verleihen.
% \end{enumerate}
% \subsection{Beendigung der Mitgliedschaft} \label{ende-mitgliedschaft}
\section{Mitgliedschaft} Die Mitgliedschaft endet durch
Mitglieder des Vereins können alle unten bezeichneten Personen werden. \begin{enumerate}
Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche, formlose Beitrittserklärung. \item Austritt. Der Austritt erfolgt durch Mitteilung in Textform an den Vorstand.
Von den Mitgliedern werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Des Weiteren Das Austrittsdatum kann in der Austrittsmitteilung angegeben werden. Geschieht dies nicht, gilt das Zustellungsdatum.
gilt §38 BGB. Der rückwirkende Austritt ist nicht möglich.
\item Ausschluss. Der Ausschluss bedarf eines Beschlusses des Vorstands
\subsection{Ordentliche Mitglieder} und eines späteren Beschlusses der nächsten Mitgliederversammlung mit
\begin{enumerate} Zweidrittel-Mehrheit. Ausschlussgründe sind u.a. vereinsschädigendes Verhalten
\item sowie Missachtung dieser Satzung.
Eingeschriebene Studierende, die das Wahlrecht für den Fachschaftsrat am \item Ableben.
Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt haben, können ordentliche \item Streichung. Ein Mitglied kann vom Vorstand von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es nicht mehr erreichbar ist.
Mitglieder werden. Des Weiteren können alle eingeschriebenen Ein Mitglied zählt als nicht erreichbar, wenn es auf explizite Anfragen\deleted{,} an die dem Vorstand vorliegenden Kontaktinformationen\deleted{,} 4 Wochen lang nicht reagiert.
Studierenden der TU Darmstadt mit Zustimmung der Fachschaftsversammlung
ordentliche Mitglieder werden. Dies geschieht durch schriftliche, \end{enumerate}
formlose Beitrittserklärung. \section{Organe}
\item Die Organe des Vereins sind
Mit dem Abschluss des Studiums oder durch \begin{itemize}
Exmatrikulation wird diese Mitgliedschaft automatisch in eine \item der Vorstand,
außerordentliche Mitgliedschaft umgewandelt. \item die Mitgliederversammlung\replaced{ und}{,}
\item die Abteilungen.
\item \end{itemize}
Ordentliche Mitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht auf
Mitgliederversammlungen. \subsection{Vorstand}\label{vorstand}
\end{enumerate} \subsubsection{Vorstandsämter}
\begin{enumerate}
\subsection{Außerordentliche Mitglieder} \item Der Vorstand nach \S 26 BGB besteht aus den Ämtern
\begin{enumerate} \begin{enumerate}[label=\Roman*.]
\item \item 1. Vorsitz,
Personen, welche die Kriterien einer ordentlichen Mitgliedschaft in der \item 2. Vorsitz,
Vergangenheit erfüllten, aber nicht mehr erfüllen, können \item 1. Kassenführung,
außerordentliches Mitglied werden. Dies geschieht durch schriftliche, \item 2. Kassenführung\replaced{ und}{,}
formlose Beitrittserklärung. \item Schriftführung\replaced{.}{,}
\end{enumerate}
\item
Erfüllt ein außerordentliches Mitglied die Kriterien für eine ordentliche Mitgliedschaft, wird die Mitgliedschaft automatisch in eine solche umgewandelt. % Diese Regelung wurde effektiv schon praktiziert.
\item \label{vorstands-wahlen}
\item Der Vorstand wird einmal jährlich von der Mitgliederversammlung gewählt.
Außerordentliche Mitglieder haben das aktive Wahlrecht auf Der Vorstand bleibt stets bis zur Neuwahl im Amt.
Mitgliederversammlungen.
\end{enumerate} % Es ist für das Funktionieren des Vorstandes wichtig, mindestens drei Leute zu haben, da alles andere zu anfällig wäre.
% Es ist für die Wohldefiniertheit der Nachfolge gut, 1V und 2V zu trennen.
\subsection{Beendigung der Mitgliedschaft} \label{ende-mitgliedschaft} % Es ist für die Aufgaben- / Lastverteilung gut, 1V und 1K zu trennen.
Die Mitgliedschaft endet durch \item Wiederwahl und Ämterhäufung sind zulässig, jedoch müssen 1. und 2. Vorsitz sowie 1. Kassenführung durch verschiedene Personen besetzt werden.
\begin{itemize}
\item Austritt. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich unter \item Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds muss der Vorstand
Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende anzuzeigen. innerhalb von vier Wochen kommissarisch ein Mitglied auf
\item Ausschluss. Der Ausschluss bedarf eines Beschlusses des Vorstands den freien Posten berufen.
und einer späteren Zustimmung der nächsten Mitgliederversammlung mit Wäre durch Ausscheiden der 1. Vorsitz unbesetzt,
$2/3$-Mehrheit. Ausschlussgründe sind u.a. vereinsschädigendes Verhalten wird er durch das Vorstandsmitglied übernommen, welches den 2. Vorsitz innehat.
sowie Missachtung dieser Satzung. (Dieses legt damit automatisch den 2. Vorsitz nieder.)
\item Ableben. \replaced{War}{Ist} der 2. Vorsitz zu diesem Zeitpunkt kommissarisch besetzt\added{,} so muss innerhalb von vier Wochen eine Neuwahl durchgeführt werden.
\end{itemize} \item Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt, falls eines von ihnen einen Vorsitz innehat.
\end{enumerate}
% \subsubsection{Beschlussfassung des Vorstandes}
%
% % In unserer Intention kann auf das Widerspruchsrecht auch verzichtet werden, um das Warten auf die eine Woche zu vermeiden
\section{Organe}
\par
Die Organe des Vereins sind Vorstandsbeschlüsse können auf drei Arten gefasst werden:
\begin{itemize} \begin{enumerate}
\item der Vorstand, \item Einfacher Beschluss:
\item die Mitgliederversammlung, Der Vorstand fasst einen Beschluss mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder.
\item die Fachschaftsversammlung, Der Fachschaftsrat Mathematik wird über den Wortlaut des Beschlusses in Kenntnis gesetzt.
\item die Abteilungen. Falls eines seiner Mitglieder binnen einer Woche nach Kenntnisnahme Widerspruch einlegt,
\end{itemize} muss der Beschluss stattdessen nach Absatz (2) oder (3) behandelt werden.
\item Gemeinsamer Beschluss mit dem Fachschaftsrat Mathematik:
\subsection{Vorstand}\label{vorstand} % Zu dieser Aussprache sollte mit sinnvoller Frist eingeladen werden.
\begin{enumerate} % Der FSR tagt grundsätzlich öffentlich, das scheint auch für gemeinsame Sitzungen sinnvoll.
\item % Man sollte bei interessanten Themen direkt weiter einladen, um mehr Stimmen zu hören.
Der Vorstand besteht aus Es erfolgt eine Aussprache mit dem Fachschaftsrat Mathematik.
\begin{enumerate}[I.] % Der FSR sollte die Satzung der Studierendenschaft lesen.
\item dem 1. Vorsitzenden, Ein Beschluss wird gefasst, indem beide Gremien gemäß den Regelungen ihrer jeweiligen Satzung zustimmen.
\item dem 2. Vorsitzenden, %Die Informationspflicht gegenüber dem Fachschaftsrat Mathematik und das Widerspruchsrecht des Fachschaftsrates Mathematik nach Absatz (1) Satz 2 bis 3 entfallen hierbei.
\item dem 1. Kassierer,
\item dem 2. Kassierer, \item Beschluss durch die Mitgliederversammlung:
\item dem Schriftführer, Ein Beschluss kann durch die Mitgliederversammlung gefasst werden.
\item allen Mitgliedern des Hochschulgremiums Fachschaftsrat am Der Fachschaftsrat Mathematik wird über den Wortlaut des Beschlusses in Kenntnis gesetzt.
Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt, sofern sie Mitglied des Vereins sind. \end{enumerate}
\end{enumerate} \subsubsection{Sitzungen}
\item \label{vorstands-wahlen} \begin{enumerate}
Die Vorstandsmitglieder I.-V. werden für die Dauer eines \item Der Vorstand sollte sich in der Regel einmal pro Quartal für eine Vorstandssitzung versammeln. Zur Sitzung wird mit einer Frist von einer Woche eingeladen.
Geschäftsjahres von der Mitgliederversammlung gewählt. \item Der Vorstand tagt nicht öffentlich.
Der Vorstand bleibt jedoch stets bis zur Neuwahl im Amt. \item Über jede Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll wird in der Regel durch die Schriftführung angefertigt. Der Vorstand kann zu Beginn der Versammlung ein anderes Mitglied des Vorstandes beauftragen\added{,} das Protokoll anzufertigen. Die Protokolle sind den Mitgliedern des Vorstandes zeitnah zuzustellen, spätestens jedoch mit der Einladung zur nachfolgenden Sitzung.
\item Die Leitung der Sitzung übernimmt in der Regel der 1. Vorsitz. Der Vorstand kann zu Beginn der Sitzung ein anderes Mitglied des Vorstandes beauftragen\added{,} die Sitzung zu leiten.
\item \end{enumerate}
Die Fachschaftsratsmitglieder sind von diesen Regelungen ausgenommen.
Sie üben das Vorstandsamt aus, solange sie Mitglied des Hochschulgremiums \subsection{Mitgliederversammlung}
Fachschaftsrat am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt sowie Mitglied \subsubsection{Versammlung}
des Vereins sind. \begin{enumerate}
\item Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium des Vereins und tagt nichtöffentlich.
\item \item Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder,
Wiederwahl und Ämterhäufung sind zulässig, jedoch müssen dem Vorstand mindestens drei Personen angehören. Weiterhin werden zwei Kassenprüfer von der sofern nicht in Satzung oder Geschäftsordnung anders geregelt.
Mitgliederversammlung gewählt, deren Aufgabe es ist, mindestens einmal Blockwahlen sind zulässig, sofern
pro Geschäftsjahr die Kasse auf ordnungsgemäße Führung und %* (drei Viertel) der anwesenden Mitglieder zustimmen.
Vollständigkeit der Belege zu prüfen. Kassenprüfer dürfen weder Mitglied %* keines der anwesenden Mitglieder widerspricht.
im gewählten Vorstand (I.-V.) noch Abteilungsleiter sein. alle anwesenden Mitglieder zustimmen.
\item \item Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein\added{,}
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann der Vorstand \begin{itemize}
bis zur nächsten Mitgliederversammlung kommissarisch ein Mitglied auf \item wenn das Interesse des Vereins es erfordert.
den freien Posten berufen. Scheidet der 1. Vorsitzende aus seinem Amt,
übernimmt der 2. Vorsitzende bis zur Neuwahl dieses Amt. % Wir wollen keine Regel in der Satzung, in der es nötig ist, die Anzahl der Mitglieder zu kennen.
\item
\item wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder die Einberufung unter Angabe des Zweckes und der Gründe
Die unter I.-III. genannten Vorstandsmitglieder sind Vorstand nach §26 in Textform verlangen.
BGB. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
vertretungsberechtigt. Die Vorstandsmitglieder I.-III. bilden den \item
geschäftsführenden Vorstand. Zur Geschäftsführung gehören alle einmal im Geschäftsjahr, in der Regel innerhalb der ersten beiden Monate des Kalenderjahres.
Rechtshandlungen, die notwendig sind, um den Satzungszweck zu erreichen. \end{itemize}
\item \item\label{mv:einladung}
Intern wird bestimmt: Die Einladung erfolgt spätestens zwei Wochen vor dem Termin der Versammlung in Textform
Alle Rechtsgeschäfte über 250 EUR, mit Ausnahme solcher, die von einer Abteilung innerhalb ihres Finanzrahmens getätigt werden, bedürfen der unter Angabe von Ort, Zeit und Anlass der Versammlung sowie einer vorläufigen Tagesordnung.
Zustimmung des Vorstandes und der Fachschaftsversammlung.
\item\label{mv:beschlussvorlage}
\item Der Gegenstand einer Beschlussfassung soll den Mitgliedern spätestens eine Woche vor dem
Es soll mindestens vier Mal pro Geschäftsjahr eine Vorstandssitzung Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
durchgeführt werden, bei Bedarf auch öfter. Der 1. Vorsitzende lädt
hierzu mit einer Frist von fünf Werktagen ein. Ist der 1. Vorsitzende verhindert, kann die Einladung auch durch ein anderes Vorstandsmitglied erfolgen. \item Zur Einhaltung der Fristen in \ref{mv:einladung} und \ref{mv:beschlussvorlage} genügt jeweils das Absenden an die letzte dem Vorstand mitgeteilte E-Mail-Adresse der Mitglieder bzw. einen geeigneten automatischen Verteiler.
\item % Empfohlene Praxis: Auch mal im Glaskasten o. Ä. aushängen
Über Vorstandssitzungen ist vom Schriftführer ein Protokoll anzufertigen, \item Zur Beschlussfähigkeit einer Mitgliederversammlung müssen mindestens fünf stimmberechtigte Mitglieder anwesend sein. Ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, vertagt sich die Mitgliederversammlung auf einen neuen Termin.
das vom 1. Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben ist. \end{enumerate}
\subsubsection{Protokoll}
\item \label{umlaufverfahren} \begin{enumerate}
Auch ohne Sitzung des Vorstands ist ein Vorstandsbeschluss gültig, wenn der entsprechende Antrag \item Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen.
eines Vorstandsmitgliedes in geeigneter schriftlicher Form an alle Vorstandsmitglieder übermittelt und innerhalb einer \item Die Protokolle sind zeitnah zu veröffentlichen und den Mitgliedern zuzustellen. %bspw. durch Aushang, per Mail oder online
Frist von fünf Werktagen kein Einspruch dagegen erhoben wird. Ein etwaiger Einspruch ist dem gesamten Vorstand \item Das Protokoll wird in der Regel durch die Schriftführung angefertigt. Die Mitgliederversammlung kann zu Beginn der Versammlung ein anderes Mitglied beauftragen.
schriftlich anzuzeigen. Beschlüsse, die nach dieser Regel gefasst werden, müssen im Protokoll der nächsten \item Das Protokoll ist von Protokollführung und Versammlungsleitung zu unterzeichnen.
Vorstandssitzung festgehalten werden. \end{enumerate}
\subsubsection{Wahlen}
\item \label{umlaufverfahren-mitgl} Auch ohne Sitzung des Vorstands ist ein Vorstandsbeschluss gültig, wenn der \begin{enumerate}
entsprechende Antrag eines \item Wahlen finden üblicherweise auf der ersten Mitgliederversammlung des Jahres statt.
Mitglieds in geeigneter schriftlicher Form an alle Vorstandsmitglieder übermittelt wird und der \item Alle Wahlen erfolgen geheim.
Vorstand z.B. per Umlaufverfahren zustimmt. Ein etwaiger Einspruch ist dem gesamten Vorstand schriftlich anzuzeigen. \item Jedes anwesende Mitglied kann
Beschlüsse, die nach dieser Regel gefasst werden, müssen im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung festgehalten für jedes Amt
werden. maximal einem Kandidaturvorschlag
eine Stimme geben.
\end{enumerate} Bei Blockwahlen kann entsprechend maximal einem Blockvorschlag eine Stimme gegeben werden.
\subsection{Mitgliederversammlung} % Alle Vorstandsposten können auf einem Wahlzettel gewählt werden.
\begin{enumerate} \item Gewählt ist, wer mehr als zwei Drittel\deleted{n} der Stimmen auf sich vereint und die Wahl annimmt.
\item \item Gibt es mehrere Kandidaturvorschläge und führt der erste Wahlgang zu keiner Entscheidung,
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium des Vereins und tagt nichtöffentlich. so reicht in den \replaced{weiteren Wahlgängen}{Weiteren} eine einfache Mehrheit.
Die ordentliche Mitgliederversammlung soll innerhalb der ersten zwei Monate \end{enumerate}
des Geschäftsjahres tagen.
Bei Bedarf und auf Einladung des Vorstandes können zusätzliche \subsection{Abteilungen}
außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen werden. \begin{enumerate}
\item Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können Abteilungen mit eigener Kasse eingerichtet oder aufgelöst werden. Es ist jeweils ein Mitglied für die Dauer eines Geschäftsjahres in das Amt der Abteilungsleitung zu wählen. Bei Bedarf kann der Vorstand die Abteilungsleitung auch kommissarisch besetzen.
\item
Es ist eine Einladungsfrist von zwei Wochen zu wahren. Eine Einladung durch \item Für jede Abteilung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung ein Aufgabenbereich sowie ein für jedes Rechtsgeschäft gültiger maximaler Finanzrahmen festzulegen. Der Aufgabenbereich muss mit den Zielen und Zwecken des Vereins vereinbar sein. Aufgabenbereich und Finanzrahmen müssen in der Geschäftsordnung festgehalten werden.
Aushang im Glaskasten neben dem Büro der Fachschaft Mathematik und per E-Mail an alle
Mitglieder ist ausreichend. \item Die Abteilungsleitung ist berechtigt, Rechtsgeschäfte aus Mitteln der Abteilungskasse zu tätigen, die dem Aufgabenbereich der Abteilung entsprechen. Diese bedürfen \replaced{eines}{einen} Beschluss\added{es} des Vorstandes genau dann, wenn sie den festgelegten Finanzrahmen der Abteilung überschreiten.
\item \item Der Transfer von Geld von \added{der} Hauptkasse zur Abteilungskasse erfolgt auf Antrag der Abteilungsleitung und bedarf eines Beschlusses des Vorstandes. Ein Transfer von Geld von der Abteilungskasse auf \added{die} Hauptkasse kann \deleted{jeder Zeit} \replaced{von der Abteilungsleitung}{vom Abteilungsleiter} durchgeführt werden und bedarf \replaced{keines}{keinen} weiteren Beschluss\added{es} durch den Vorstand.
Die Einladung hat mit Angabe von Datum, Zeit, Ort und der Tagesordnung
durch den 1. Vorsitzenden zu erfolgen. Ist der 1. Vorsitzende verhindert, kann die Einladung auch durch ein anderes Vorstandsmitglied erfolgen. \item Die Abteilungsleitung rechnet vor der Kassenprüfung oder bei Ausscheiden aus \replaced{dem}{seinem} Amt mit der 1. oder 2. Kassenführung ab.
Bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen ist außerdem der Grund zu nennen.
\item Wird eine Abteilung aufgelöst, so geht die Kasse in der Vereinskasse auf. Zu diesem Zwecke rechnet \replaced{die Abteilungsleitung}{der Abteilungsleiter} mit der 1. oder der 2. Kassenführung ab.
\item \end{enumerate}
Die Tagesordnung jeder Mitgliederversammlung muss enthalten:
\begin{itemize} \section{Geschäftsordnung}
\item Feststellung der Beschlussfähigkeit \subsection{Geschäftsordnung}
\item Genehmigung der Tagesordnung
\end{itemize} \begin{enumerate}
\item Der Verein gibt sich eine Geschäftsordnung, welche weiterführende Regelungen enthält.
\item
Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung muss enthalten: \item Die Geschäftsordnung enthält Bestimmungen mindestens zu
\begin{itemize} \begin{itemize}
\item Feststellung der Beschlussfähigkeit \item den Wahlen,
\item Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung \item den Vorstandsämtern,
\item Genehmigung der Tagesordnung \item den Abteilungen,
\item Bericht des Vorstandes \item der Verteilung von Finanzbefugnissen,
\item Bericht der Kassierer \item der Kassenprüfung,
\item Bericht der Kassenprüfer \item den Vorstandssitzungen und
\item Aussprache zu den Berichten % Umlaufverfahren
\item Entlastung des Vorstandes \item den Mitgliederversammlungen.
\item Bestimmung eines Versammlungsleiters \end{itemize}
\item Neuwahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
\item Anträge \item Die Geschäftsordnung kann unter denselben innervereinlichen Modalitäten geändert werden wie die Satzung.
\item Verschiedenes
\end{itemize} \item Die Geschäftsordnung ist kein Teil dieser Satzung.
\item \end{enumerate}
Zur Beschlussfähigkeit einer Mitgliederversammlung müssen mindestens fünf Stimmberechtigte anwesend sein. % Wir haben ihn auch deshalb so gelassen, um Debatten zu vermeiden.
Ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, vertagt sich die Mitgliederversammlung \section{Auflösung des Vereins}
auf einen neuen Termin. \subsection{Auflösung des Vereins}
Löst sich der Verein auf, wird der Verein aufgehoben oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg,
\item fällt das Vereinsvermögen an den Förderverein für in Not geratene Studierende der Technischen Universität Darmstadt e.V., zweckgebunden zur Unterstützung von Personen, die im Sinne von \S 53 Abgabenordnung wegen wirtschaftlicher Armut bedürftig sind.
Über die Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer ein Protokoll
anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu \end{document}
unterschreiben ist.
\end{enumerate}
\subsection{Fachschaftsversammlung}
\begin{enumerate}
\item
Die Fachschaftsversammlung tagt öffentlich. Jedes Mitglied hat eine
Stimme, Gäste und abwesende Mitglieder besitzen kein Stimmrecht.
\item
Die Fachschaftsversammlung tagt i.d.R. in der vorlesungsfreien Zeit
14-tägig, sonst wöchentlich. Der Termin der Versammlung
wird durch Aushang im Glaskasten neben dem Büro
der Fachschaft Mathematik öffentlich bekannt gegeben.
\item
Auf Beschluss der Fachschaftsversammlung ist eine außerordentliche
Mitgliederversammlung vom Vorstand einzuberufen.
\end{enumerate}
\subsection{Abteilungen}
\begin{enumerate}
\item
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können Abteilungen mit eigener Kasse eingerichtet oder aufgelöst werden.
Es ist jeweils ein Abteilungsleiter für die Dauer eines Geschäftsjahres zu wählen.
Bei Bedarf kann der Vorstand einen Abteilungsleiter auch kommissarisch einsetzen.
\item
Für jede Abteilung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung ein Aufgabenbereich sowie ein für jedes
Rechtsgeschäft gültiger maximaler Finanzrahmen zwischen 100 EUR und 1500 EUR festzulegen. Der
Aufgabenbereich muss mit den Zielen und Zwecken des Vereins vereinbar sein.
Der Abteilungsleiter ist berechtigt, Rechtsgeschäfte aus Mitteln der Abteilungskasse zu tätigen, die dem Aufgabenbereich der Abteilung entsprechen.
Diese bedürfen der Zustimmung des Vorstandes und der Fachschaftsversammlung genau dann, wenn sie den festgelegten Finanzrahmen der Abteilung überschreiten.
\item
Der Transfer von Geld von Hauptkasse zur Abteilungskasse erfolgt auf Antrag des Abteilungsleiters und bedarf der
Zustimmung des Vorstandes.
\item
Der Abteilungsleiter rechnet vor der Kassenprüfung oder bei Ausscheiden aus seinem Amt mit dem 1. oder 2. Kassierer ab.
\item
Wird eine Abteilung aufgelöst, so geht die Kasse in der Vereinskasse auf. Zu diesem Zwecke rechnet der Abteilungsleiter mit dem 1. und dem 2. Kassierer ab.
\end{enumerate}
%
%
%
\section{Schlussbestimmungen}
\subsection{Beschlussfassung}
\begin{enumerate}
\item
Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist es erforderlich, dass mehr als 50\% der anwesenden Stimmberechtigten dafür
gestimmt haben. Hiervon ausgenommen sind Wahlen (siehe Abschnitt \ref{wahlen}), Vorstandsbeschlüsse gemäß Abschnitt
\ref{vorstand},
Absatz \ref{umlaufverfahren} und \ref{umlaufverfahren-mitgl}, sowie im Fall der Mitgliederversammlung der
Ausschluss eines Mitgliedes (siehe Abschnitt \ref{ende-mitgliedschaft}).
\item
Zustimmungen sind Beschlüsse.
\end{enumerate}
\subsection{Wahlen}\label{wahlen}
\begin{enumerate}
\item
Alle Wahlen erfolgen geheim.
\item
Bei Wahlen ist ein Kandidat gewählt, wenn mehr als 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten für ihn gestimmt haben und er die Wahl annimmt.
\item
Gibt es mehrere Kandidatenvorschläge, so wird zuerst ein Wahlgang mit allen Kandidaten durchgeführt.
Erreicht keiner der Kandidaten die notwendige Mehrheit, so entscheidet in den weiteren Wahlgängen die
einfache Mehrheit.
\end{enumerate}
\subsection{Auflösung des Vereins}
Löst sich der Verein auf, wird der Verein aufgehoben oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg,
fällt das Vereinsvermögen an den Förderverein für in Not geratene Studierende der Technischen Universität Darmstadt e.V, zweckgebunden zur Unterstützung von Personen, die im Sinne von §53 Abgabenordnung wegen wirtschaftlicher Armut bedürftig sind.
\subsection{Gültigkeit}
Sollte einer der Punkte dieser Satzung ungültig werden, behalten alle
anderen ihre Gültigkeit.
\subsection{Inkrafttreten}
Diese Satzung tritt mit Zustimmung der Mitgliederversammlung am
07.08.2015 in Kraft. Eventuelle vorige Satzungen verlieren hiermit ihre
Gültigkeit.
\end{document}