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\counterwithout{subsection}{section}
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\titleformat{\subsection}{\bfseries\large}{\S~\arabic{subsection}}{0.3cm}{\vspace{1ex}}[\vspace{-1ex}]
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\mymarkleft{Anlage zum Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 02. April 2019.}
\title{Satzung}
\subtitle{Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.V.}
\author{}
\begin{document}
Anlage zum Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 02. April 2019.
\begin{center}
\begin{Large}
\textbf{
Satzung des Vereins "`Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik
der Technischen Universität Darmstadt e.V."'}
\end{Large}
%
%\textit{\small Version 2.0 vom 01.12.2005, erstellt von Max Horn}
\end{center}
Der Satzungstext wurde in der männlichen Form formuliert. Für alle
Regelungen, insbesondere die Mitglieder betreffend, gilt auch die
weibliche Form.
%
%
%
\section{Name und Sitz des Vereins}
\LARGE Satzung des "`Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.V.\replaced{"'}{"} \normalsize \vspace{2ex}
\section{Grundlegendes}
\subsection{Name und Sitz des Vereins}
\begin{enumerate}
\item Der Verein führt den Namen "`Freunde und Förderer der Fachschaft
Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.V."'. Er hat seinen Sitz
in Darmstadt. Die postalische Adresse lautet:
\begin{quote}
Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik\newline
Technische Universität Darmstadt\newline
Schlossgartenstraße 7\newline
64289 Darmstadt.
\end{quote}
\item Das Geschäftsjahr beginnt am 01.01. eines Jahres und endet am
31.12. des gleichen Jahres.
\item Der Verein führt den Namen "`Freunde und Förderer der Fachschaft
Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.V.\replaced{"'}{"}. Er hat seinen Sitz
in Darmstadt.
% Adresse muss nicht in der Satzung stehen. Wird sich vermutlich tatsächlich ändern.
% Kürzer und verständlicher
\item Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
\item Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen.
\item Der Verein führt die Abkürzung "FS Mathematik TU DA e.V."
\item Der Verein führt die Abkürzung "`FS Mathematik TU DA e.V.\replaced{"'}{"}.
\end{enumerate}
% Haben wir nicht angefasst, da Zweckänderungen zu aufwändig sind (sie benötigen Zustimmung jedes Vereinsmitgliedes)
%
%
%
\section{Zweck und Ziele des Vereins}
\subsection{Zweck und Ziele des Vereins}
\begin{enumerate}
\item
Der Verein ist unabhängig und unpolitisch.
\item Der Verein ist unabhängig und unpolitisch.
\item
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "`Steuerbegünstigte Zwecke"' der Abgabenordnung und nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist selbstlos tätig.
\item Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "`Steuerbegünstigte Zwecke"' der Abgabenordnung und nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist selbstlos tätig.
\item
Zweck und Ziel des Vereins ist die Förderung und Durchführung von
Studierenden- und Orientierungshilfe, Berufsbildung und die Förderung
von Wissenschaft, Lehre und Kultur, z.B. in Form des öffentlichen Tanzkurses, Balls
und von Theaterstücken, am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt. Dies
\item Zweck und Ziel des Vereins ist die Förderung und Durchführung von
Studierenden- und Orientierungshilfe, Berufsbildung und die Förderung
von Wissenschaft, Lehre und Kultur, z.B. in Form des öffentlichen Tanzkurses, Balls
und von Theaterstücken, am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt. Dies
geschieht in Zusammenarbeit mit den Institutionen der TU Darmstadt,
insbesondere den Gremien und Ausschüssen des Fachbereichs Mathematik.
Ferner unterstützt der Verein die Interessenvertretung der Studierenden,
insbesondere in der Form von finanzieller Förderung von Aktivitäten der
insbesondere den Gremien und Ausschüssen des Fachbereichs Mathematik.
Ferner unterstützt der Verein die Interessenvertretung der Studierenden,
insbesondere in der Form von finanzieller Förderung von Aktivitäten der
Fachschaft Mathematik an der TU Darmstadt, die mit den Zielen des
Vereins im Einklang stehen.
Vereins im Einklang stehen. %Chor?
\item
Die Mittel des Vereins dürfen ausschließlich
für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
\item Die Mittel des Vereins dürfen ausschließlich
für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Insbesondere sind folgende Handlungen nicht mit dem Zweck des Vereins vereinbar:
\begin{itemize}
\item Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundvermögen,
\item Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundvermögen,
\item Aufnahme oder Ausgabe von Krediten und
\item als gleichwertig anzusehende Handlungen.
\end{itemize}
\end{enumerate}
% Um die Satzung lesbar zu halten, lagern wir hier die umständlichen Definitionen aus.
\subsection{Begriffsdefinitionen}
\begin{enumerate}
\item Im Folgenden bezeichnet Fachschaft Mathematik die Fachschaft des Fachbereiches Mathematik im Sinne der Satzung der Studierendenschaft der Technischen Universität Darmstadt V. \S 34.
\item Im Folgenden bezeichnet Fachschaftsrat Mathematik den Fachschaftsrat der Fachschaft Mathematik im Sinne der Satzung der Studierendenschaft der Technischen Universität Darmstadt V. \S 37.
\end{enumerate}
%
%
%
\section{Mitgliedschaft}
Mitglieder des Vereins können alle unten bezeichneten Personen werden.
Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche, formlose Beitrittserklärung.
Von den Mitgliedern werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Des Weiteren
gilt §38 BGB.
\subsection{Ordentliche Mitglieder}
\subsection{Aufnahme}
\begin{enumerate}
\item
Eingeschriebene Studierende, die das Wahlrecht für den Fachschaftsrat am
Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt haben, können ordentliche
Mitglieder werden. Des Weiteren können alle eingeschriebenen
Studierenden der TU Darmstadt mit Zustimmung der Fachschaftsversammlung
ordentliche Mitglieder werden. Dies geschieht durch schriftliche,
formlose Beitrittserklärung.
\item
Mit dem Abschluss des Studiums oder durch
Exmatrikulation wird diese Mitgliedschaft automatisch in eine
außerordentliche Mitgliedschaft umgewandelt.
\item
Ordentliche Mitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht auf
Mitgliederversammlungen.
\item Jede natürliche Person kann einen schriftlichen, formlosen Antrag auf Mitgliedschaft an den Vorstand stellen.
% Insbesondere kann der Antrag im Rahmen der normalen Beschlussfassung auch auf der Mitgliederversammlung entschieden werden.
\item Die Annahme des Antrags erfolgt durch normale Beschlussfassung des Vorstandes.
\item Ist die beantragende Person Teil der Fachschaft Mathematik, ist eine Annahme durch ein einzelnes Vorstandsmitglied möglich. Eine Ablehnung muss durch normale Beschlussfassung erfolgen.
\item Wird der Antrag von einem Mitglied des Fachschaftsrates Mathematik gestellt, kann der Antrag nicht abgelehnt werden und muss innerhalb von zwei Wochen angenommen werden.
\end{enumerate}
\subsection{Außerordentliche Mitglieder}
\subsection{Rechte und Pflichten}
\begin{enumerate}
\item
Personen, welche die Kriterien einer ordentlichen Mitgliedschaft in der
Vergangenheit erfüllten, aber nicht mehr erfüllen, können
außerordentliches Mitglied werden. Dies geschieht durch schriftliche,
formlose Beitrittserklärung.
\item
Erfüllt ein außerordentliches Mitglied die Kriterien für eine ordentliche Mitgliedschaft, wird die Mitgliedschaft automatisch in eine solche umgewandelt.
\item
Außerordentliche Mitglieder haben das aktive Wahlrecht auf
Mitgliederversammlungen.
\item Von den Mitgliedern werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.
\item Alle Mitglieder haben das aktive Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
\item Alle Mitglieder, die zum Wahlzeitpunkt an der TU Darmstadt immatrikuliert sind, haben das passive Wahlrecht. Für alle anderen Mitglieder kann die Mitgliederversammlung durch Beschluss mit einer Zweidrittel-Mehrheit das passive Wahlrecht für die jeweilige Mitgliederversammlung verleihen.
\end{enumerate}
\subsection{Beendigung der Mitgliedschaft} \label{ende-mitgliedschaft}
Die Mitgliedschaft endet durch
\begin{itemize}
\item Austritt. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich unter
Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende anzuzeigen.
\begin{enumerate}
\item Austritt. Der Austritt erfolgt durch Mitteilung in Textform an den Vorstand.
Das Austrittsdatum kann in der Austrittsmitteilung angegeben werden. Geschieht dies nicht, gilt das Zustellungsdatum.
Der rückwirkende Austritt ist nicht möglich.
\item Ausschluss. Der Ausschluss bedarf eines Beschlusses des Vorstands
und einer späteren Zustimmung der nächsten Mitgliederversammlung mit
$2/3$-Mehrheit. Ausschlussgründe sind u.a. vereinsschädigendes Verhalten
und eines späteren Beschlusses der nächsten Mitgliederversammlung mit
Zweidrittel-Mehrheit. Ausschlussgründe sind u.a. vereinsschädigendes Verhalten
sowie Missachtung dieser Satzung.
\item Ableben.
\end{itemize}
\item Streichung. Ein Mitglied kann vom Vorstand von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es nicht mehr erreichbar ist.
Ein Mitglied zählt als nicht erreichbar, wenn es auf explizite Anfragen\deleted{,} an die dem Vorstand vorliegenden Kontaktinformationen\deleted{,} 4 Wochen lang nicht reagiert.
%
%
%
\end{enumerate}
\section{Organe}
Die Organe des Vereins sind
\begin{itemize}
\item der Vorstand,
\item die Mitgliederversammlung,
\item die Fachschaftsversammlung,
\item die Mitgliederversammlung\replaced{ und}{,}
\item die Abteilungen.
\end{itemize}
\subsection{Vorstand}\label{vorstand}
\subsubsection{Vorstandsämter}
\begin{enumerate}
\item
Der Vorstand besteht aus
\begin{enumerate}[I.]
\item dem 1. Vorsitzenden,
\item dem 2. Vorsitzenden,
\item dem 1. Kassierer,
\item dem 2. Kassierer,
\item dem Schriftführer,
\item allen Mitgliedern des Hochschulgremiums Fachschaftsrat am
Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt, sofern sie Mitglied des Vereins sind.
\item Der Vorstand nach \S 26 BGB besteht aus den Ämtern
\begin{enumerate}[label=\Roman*.]
\item 1. Vorsitz,
\item 2. Vorsitz,
\item 1. Kassenführung,
\item 2. Kassenführung\replaced{ und}{,}
\item Schriftführung\replaced{.}{,}
\end{enumerate}
% Diese Regelung wurde effektiv schon praktiziert.
\item \label{vorstands-wahlen}
Die Vorstandsmitglieder I.-V. werden für die Dauer eines
Geschäftsjahres von der Mitgliederversammlung gewählt.
Der Vorstand bleibt jedoch stets bis zur Neuwahl im Amt.
Der Vorstand wird einmal jährlich von der Mitgliederversammlung gewählt.
Der Vorstand bleibt stets bis zur Neuwahl im Amt.
\item
Die Fachschaftsratsmitglieder sind von diesen Regelungen ausgenommen.
Sie üben das Vorstandsamt aus, solange sie Mitglied des Hochschulgremiums
Fachschaftsrat am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt sowie Mitglied
des Vereins sind.
% Es ist für das Funktionieren des Vorstandes wichtig, mindestens drei Leute zu haben, da alles andere zu anfällig wäre.
% Es ist für die Wohldefiniertheit der Nachfolge gut, 1V und 2V zu trennen.
% Es ist für die Aufgaben- / Lastverteilung gut, 1V und 1K zu trennen.
\item Wiederwahl und Ämterhäufung sind zulässig, jedoch müssen 1. und 2. Vorsitz sowie 1. Kassenführung durch verschiedene Personen besetzt werden.
\item
Wiederwahl und Ämterhäufung sind zulässig, jedoch müssen dem Vorstand mindestens drei Personen angehören. Weiterhin werden zwei Kassenprüfer von der
Mitgliederversammlung gewählt, deren Aufgabe es ist, mindestens einmal
pro Geschäftsjahr die Kasse auf ordnungsgemäße Führung und
Vollständigkeit der Belege zu prüfen. Kassenprüfer dürfen weder Mitglied
im gewählten Vorstand (I.-V.) noch Abteilungsleiter sein.
\item Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds muss der Vorstand
innerhalb von vier Wochen kommissarisch ein Mitglied auf
den freien Posten berufen.
Wäre durch Ausscheiden der 1. Vorsitz unbesetzt,
wird er durch das Vorstandsmitglied übernommen, welches den 2. Vorsitz innehat.
(Dieses legt damit automatisch den 2. Vorsitz nieder.)
\replaced{War}{Ist} der 2. Vorsitz zu diesem Zeitpunkt kommissarisch besetzt\added{,} so muss innerhalb von vier Wochen eine Neuwahl durchgeführt werden.
\item Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt, falls eines von ihnen einen Vorsitz innehat.
\end{enumerate}
\subsubsection{Beschlussfassung des Vorstandes}
\item
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann der Vorstand
bis zur nächsten Mitgliederversammlung kommissarisch ein Mitglied auf
den freien Posten berufen. Scheidet der 1. Vorsitzende aus seinem Amt,
übernimmt der 2. Vorsitzende bis zur Neuwahl dieses Amt.
% In unserer Intention kann auf das Widerspruchsrecht auch verzichtet werden, um das Warten auf die eine Woche zu vermeiden
\item
Die unter I.-III. genannten Vorstandsmitglieder sind Vorstand nach §26
BGB. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
vertretungsberechtigt. Die Vorstandsmitglieder I.-III. bilden den
geschäftsführenden Vorstand. Zur Geschäftsführung gehören alle
Rechtshandlungen, die notwendig sind, um den Satzungszweck zu erreichen.
\par
Vorstandsbeschlüsse können auf drei Arten gefasst werden:
\begin{enumerate}
\item Einfacher Beschluss:
Der Vorstand fasst einen Beschluss mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder.
Der Fachschaftsrat Mathematik wird über den Wortlaut des Beschlusses in Kenntnis gesetzt.
Falls eines seiner Mitglieder binnen einer Woche nach Kenntnisnahme Widerspruch einlegt,
muss der Beschluss stattdessen nach Absatz (2) oder (3) behandelt werden.
\item
Intern wird bestimmt:
Alle Rechtsgeschäfte über 250 EUR, mit Ausnahme solcher, die von einer Abteilung innerhalb ihres Finanzrahmens getätigt werden, bedürfen der
Zustimmung des Vorstandes und der Fachschaftsversammlung.
\item Gemeinsamer Beschluss mit dem Fachschaftsrat Mathematik:
% Zu dieser Aussprache sollte mit sinnvoller Frist eingeladen werden.
% Der FSR tagt grundsätzlich öffentlich, das scheint auch für gemeinsame Sitzungen sinnvoll.
% Man sollte bei interessanten Themen direkt weiter einladen, um mehr Stimmen zu hören.
Es erfolgt eine Aussprache mit dem Fachschaftsrat Mathematik.
% Der FSR sollte die Satzung der Studierendenschaft lesen.
Ein Beschluss wird gefasst, indem beide Gremien gemäß den Regelungen ihrer jeweiligen Satzung zustimmen.
%Die Informationspflicht gegenüber dem Fachschaftsrat Mathematik und das Widerspruchsrecht des Fachschaftsrates Mathematik nach Absatz (1) Satz 2 bis 3 entfallen hierbei.
\item
Es soll mindestens vier Mal pro Geschäftsjahr eine Vorstandssitzung
durchgeführt werden, bei Bedarf auch öfter. Der 1. Vorsitzende lädt
hierzu mit einer Frist von fünf Werktagen ein. Ist der 1. Vorsitzende verhindert, kann die Einladung auch durch ein anderes Vorstandsmitglied erfolgen.
\item
Über Vorstandssitzungen ist vom Schriftführer ein Protokoll anzufertigen,
das vom 1. Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben ist.
\item \label{umlaufverfahren}
Auch ohne Sitzung des Vorstands ist ein Vorstandsbeschluss gültig, wenn der entsprechende Antrag
eines Vorstandsmitgliedes in geeigneter schriftlicher Form an alle Vorstandsmitglieder übermittelt und innerhalb einer
Frist von fünf Werktagen kein Einspruch dagegen erhoben wird. Ein etwaiger Einspruch ist dem gesamten Vorstand
schriftlich anzuzeigen. Beschlüsse, die nach dieser Regel gefasst werden, müssen im Protokoll der nächsten
Vorstandssitzung festgehalten werden.
\item \label{umlaufverfahren-mitgl} Auch ohne Sitzung des Vorstands ist ein Vorstandsbeschluss gültig, wenn der
entsprechende Antrag eines
Mitglieds in geeigneter schriftlicher Form an alle Vorstandsmitglieder übermittelt wird und der
Vorstand z.B. per Umlaufverfahren zustimmt. Ein etwaiger Einspruch ist dem gesamten Vorstand schriftlich anzuzeigen.
Beschlüsse, die nach dieser Regel gefasst werden, müssen im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung festgehalten
werden.
\item Beschluss durch die Mitgliederversammlung:
Ein Beschluss kann durch die Mitgliederversammlung gefasst werden.
Der Fachschaftsrat Mathematik wird über den Wortlaut des Beschlusses in Kenntnis gesetzt.
\end{enumerate}
\subsubsection{Sitzungen}
\begin{enumerate}
\item Der Vorstand sollte sich in der Regel einmal pro Quartal für eine Vorstandssitzung versammeln. Zur Sitzung wird mit einer Frist von einer Woche eingeladen.
\item Der Vorstand tagt nicht öffentlich.
\item Über jede Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll wird in der Regel durch die Schriftführung angefertigt. Der Vorstand kann zu Beginn der Versammlung ein anderes Mitglied des Vorstandes beauftragen\added{,} das Protokoll anzufertigen. Die Protokolle sind den Mitgliedern des Vorstandes zeitnah zuzustellen, spätestens jedoch mit der Einladung zur nachfolgenden Sitzung.
\item Die Leitung der Sitzung übernimmt in der Regel der 1. Vorsitz. Der Vorstand kann zu Beginn der Sitzung ein anderes Mitglied des Vorstandes beauftragen\added{,} die Sitzung zu leiten.
\end{enumerate}
\subsection{Mitgliederversammlung}
\subsubsection{Versammlung}
\begin{enumerate}
\item
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium des Vereins und tagt nichtöffentlich.
Die ordentliche Mitgliederversammlung soll innerhalb der ersten zwei Monate
des Geschäftsjahres tagen.
Bei Bedarf und auf Einladung des Vorstandes können zusätzliche
außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen werden.
\item Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium des Vereins und tagt nichtöffentlich.
\item Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder,
sofern nicht in Satzung oder Geschäftsordnung anders geregelt.
Blockwahlen sind zulässig, sofern
%* (drei Viertel) der anwesenden Mitglieder zustimmen.
%* keines der anwesenden Mitglieder widerspricht.
alle anwesenden Mitglieder zustimmen.
\item
Es ist eine Einladungsfrist von zwei Wochen zu wahren. Eine Einladung durch
Aushang im Glaskasten neben dem Büro der Fachschaft Mathematik und per E-Mail an alle
Mitglieder ist ausreichend.
\item
Die Einladung hat mit Angabe von Datum, Zeit, Ort und der Tagesordnung
durch den 1. Vorsitzenden zu erfolgen. Ist der 1. Vorsitzende verhindert, kann die Einladung auch durch ein anderes Vorstandsmitglied erfolgen.
Bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen ist außerdem der Grund zu nennen.
\item
Die Tagesordnung jeder Mitgliederversammlung muss enthalten:
\item Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein\added{,}
\begin{itemize}
\item Feststellung der Beschlussfähigkeit
\item Genehmigung der Tagesordnung
\item wenn das Interesse des Vereins es erfordert.
% Wir wollen keine Regel in der Satzung, in der es nötig ist, die Anzahl der Mitglieder zu kennen.
\item
wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder die Einberufung unter Angabe des Zweckes und der Gründe
in Textform verlangen.
\item
einmal im Geschäftsjahr, in der Regel innerhalb der ersten beiden Monate des Kalenderjahres.
\end{itemize}
\item
Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung muss enthalten:
\begin{itemize}
\item Feststellung der Beschlussfähigkeit
\item Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
\item Genehmigung der Tagesordnung
\item Bericht des Vorstandes
\item Bericht der Kassierer
\item Bericht der Kassenprüfer
\item Aussprache zu den Berichten
\item Entlastung des Vorstandes
\item Bestimmung eines Versammlungsleiters
\item Neuwahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
\item Anträge
\item Verschiedenes
\end{itemize}
\item\label{mv:einladung}
Die Einladung erfolgt spätestens zwei Wochen vor dem Termin der Versammlung in Textform
unter Angabe von Ort, Zeit und Anlass der Versammlung sowie einer vorläufigen Tagesordnung.
\item
Zur Beschlussfähigkeit einer Mitgliederversammlung müssen mindestens fünf Stimmberechtigte anwesend sein.
Ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, vertagt sich die Mitgliederversammlung
auf einen neuen Termin.
\item\label{mv:beschlussvorlage}
Der Gegenstand einer Beschlussfassung soll den Mitgliedern spätestens eine Woche vor dem
Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
\item
Über die Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer ein Protokoll
anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu
unterschreiben ist.
\item Zur Einhaltung der Fristen in \ref{mv:einladung} und \ref{mv:beschlussvorlage} genügt jeweils das Absenden an die letzte dem Vorstand mitgeteilte E-Mail-Adresse der Mitglieder bzw. einen geeigneten automatischen Verteiler.
% Empfohlene Praxis: Auch mal im Glaskasten o. Ä. aushängen
\item Zur Beschlussfähigkeit einer Mitgliederversammlung müssen mindestens fünf stimmberechtigte Mitglieder anwesend sein. Ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, vertagt sich die Mitgliederversammlung auf einen neuen Termin.
\end{enumerate}
\subsection{Fachschaftsversammlung}
\subsubsection{Protokoll}
\begin{enumerate}
\item
Die Fachschaftsversammlung tagt öffentlich. Jedes Mitglied hat eine
Stimme, Gäste und abwesende Mitglieder besitzen kein Stimmrecht.
\item Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen.
\item Die Protokolle sind zeitnah zu veröffentlichen und den Mitgliedern zuzustellen. %bspw. durch Aushang, per Mail oder online
\item Das Protokoll wird in der Regel durch die Schriftführung angefertigt. Die Mitgliederversammlung kann zu Beginn der Versammlung ein anderes Mitglied beauftragen.
\item Das Protokoll ist von Protokollführung und Versammlungsleitung zu unterzeichnen.
\end{enumerate}
\subsubsection{Wahlen}
\begin{enumerate}
\item Wahlen finden üblicherweise auf der ersten Mitgliederversammlung des Jahres statt.
\item Alle Wahlen erfolgen geheim.
\item Jedes anwesende Mitglied kann
für jedes Amt
maximal einem Kandidaturvorschlag
eine Stimme geben.
Bei Blockwahlen kann entsprechend maximal einem Blockvorschlag eine Stimme gegeben werden.
\item
Die Fachschaftsversammlung tagt i.d.R. in der vorlesungsfreien Zeit
14-tägig, sonst wöchentlich. Der Termin der Versammlung
wird durch Aushang im Glaskasten neben dem Büro
der Fachschaft Mathematik öffentlich bekannt gegeben.
\item
Auf Beschluss der Fachschaftsversammlung ist eine außerordentliche
Mitgliederversammlung vom Vorstand einzuberufen.
% Alle Vorstandsposten können auf einem Wahlzettel gewählt werden.
\item Gewählt ist, wer mehr als zwei Drittel\deleted{n} der Stimmen auf sich vereint und die Wahl annimmt.
\item Gibt es mehrere Kandidaturvorschläge und führt der erste Wahlgang zu keiner Entscheidung,
so reicht in den \replaced{weiteren Wahlgängen}{Weiteren} eine einfache Mehrheit.
\end{enumerate}
\subsection{Abteilungen}
\begin{enumerate}
\item
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können Abteilungen mit eigener Kasse eingerichtet oder aufgelöst werden.
Es ist jeweils ein Abteilungsleiter für die Dauer eines Geschäftsjahres zu wählen.
Bei Bedarf kann der Vorstand einen Abteilungsleiter auch kommissarisch einsetzen.
\item Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können Abteilungen mit eigener Kasse eingerichtet oder aufgelöst werden. Es ist jeweils ein Mitglied für die Dauer eines Geschäftsjahres in das Amt der Abteilungsleitung zu wählen. Bei Bedarf kann der Vorstand die Abteilungsleitung auch kommissarisch besetzen.
\item
Für jede Abteilung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung ein Aufgabenbereich sowie ein für jedes
Rechtsgeschäft gültiger maximaler Finanzrahmen zwischen 100 EUR und 1500 EUR festzulegen. Der
Aufgabenbereich muss mit den Zielen und Zwecken des Vereins vereinbar sein.
Der Abteilungsleiter ist berechtigt, Rechtsgeschäfte aus Mitteln der Abteilungskasse zu tätigen, die dem Aufgabenbereich der Abteilung entsprechen.
Diese bedürfen der Zustimmung des Vorstandes und der Fachschaftsversammlung genau dann, wenn sie den festgelegten Finanzrahmen der Abteilung überschreiten.
\item Für jede Abteilung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung ein Aufgabenbereich sowie ein für jedes Rechtsgeschäft gültiger maximaler Finanzrahmen festzulegen. Der Aufgabenbereich muss mit den Zielen und Zwecken des Vereins vereinbar sein. Aufgabenbereich und Finanzrahmen müssen in der Geschäftsordnung festgehalten werden.
\item
Der Transfer von Geld von Hauptkasse zur Abteilungskasse erfolgt auf Antrag des Abteilungsleiters und bedarf der
Zustimmung des Vorstandes.
\item Die Abteilungsleitung ist berechtigt, Rechtsgeschäfte aus Mitteln der Abteilungskasse zu tätigen, die dem Aufgabenbereich der Abteilung entsprechen. Diese bedürfen \replaced{eines}{einen} Beschluss\added{es} des Vorstandes genau dann, wenn sie den festgelegten Finanzrahmen der Abteilung überschreiten.
\item
Der Abteilungsleiter rechnet vor der Kassenprüfung oder bei Ausscheiden aus seinem Amt mit dem 1. oder 2. Kassierer ab.
\item Der Transfer von Geld von \added{der} Hauptkasse zur Abteilungskasse erfolgt auf Antrag der Abteilungsleitung und bedarf eines Beschlusses des Vorstandes. Ein Transfer von Geld von der Abteilungskasse auf \added{die} Hauptkasse kann \deleted{jeder Zeit} \replaced{von der Abteilungsleitung}{vom Abteilungsleiter} durchgeführt werden und bedarf \replaced{keines}{keinen} weiteren Beschluss\added{es} durch den Vorstand.
\item
Wird eine Abteilung aufgelöst, so geht die Kasse in der Vereinskasse auf. Zu diesem Zwecke rechnet der Abteilungsleiter mit dem 1. und dem 2. Kassierer ab.
\item Die Abteilungsleitung rechnet vor der Kassenprüfung oder bei Ausscheiden aus \replaced{dem}{seinem} Amt mit der 1. oder 2. Kassenführung ab.
\item Wird eine Abteilung aufgelöst, so geht die Kasse in der Vereinskasse auf. Zu diesem Zwecke rechnet \replaced{die Abteilungsleitung}{der Abteilungsleiter} mit der 1. oder der 2. Kassenführung ab.
\end{enumerate}
\section{Geschäftsordnung}
\subsection{Geschäftsordnung}
%
%
%
\section{Schlussbestimmungen}
\subsection{Beschlussfassung}
\begin{enumerate}
\item
Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist es erforderlich, dass mehr als 50\% der anwesenden Stimmberechtigten dafür
gestimmt haben. Hiervon ausgenommen sind Wahlen (siehe Abschnitt \ref{wahlen}), Vorstandsbeschlüsse gemäß Abschnitt
\ref{vorstand},
Absatz \ref{umlaufverfahren} und \ref{umlaufverfahren-mitgl}, sowie im Fall der Mitgliederversammlung der
Ausschluss eines Mitgliedes (siehe Abschnitt \ref{ende-mitgliedschaft}).
\item Der Verein gibt sich eine Geschäftsordnung, welche weiterführende Regelungen enthält.
\item Die Geschäftsordnung enthält Bestimmungen mindestens zu
\begin{itemize}
\item den Wahlen,
\item den Vorstandsämtern,
\item den Abteilungen,
\item der Verteilung von Finanzbefugnissen,
\item der Kassenprüfung,
\item den Vorstandssitzungen und
% Umlaufverfahren
\item den Mitgliederversammlungen.
\end{itemize}
\item Die Geschäftsordnung kann unter denselben innervereinlichen Modalitäten geändert werden wie die Satzung.
\item Die Geschäftsordnung ist kein Teil dieser Satzung.
\item
Zustimmungen sind Beschlüsse.
\end{enumerate}
\subsection{Wahlen}\label{wahlen}
\begin{enumerate}
\item
Alle Wahlen erfolgen geheim.
\item
Bei Wahlen ist ein Kandidat gewählt, wenn mehr als 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten für ihn gestimmt haben und er die Wahl annimmt.
\item
Gibt es mehrere Kandidatenvorschläge, so wird zuerst ein Wahlgang mit allen Kandidaten durchgeführt.
Erreicht keiner der Kandidaten die notwendige Mehrheit, so entscheidet in den weiteren Wahlgängen die
einfache Mehrheit.
\end{enumerate}
\subsection{Auflösung des Vereins}
Löst sich der Verein auf, wird der Verein aufgehoben oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg,
fällt das Vereinsvermögen an den Förderverein für in Not geratene Studierende der Technischen Universität Darmstadt e.V, zweckgebunden zur Unterstützung von Personen, die im Sinne von §53 Abgabenordnung wegen wirtschaftlicher Armut bedürftig sind.
\subsection{Gültigkeit}
Sollte einer der Punkte dieser Satzung ungültig werden, behalten alle
anderen ihre Gültigkeit.
\subsection{Inkrafttreten}
Diese Satzung tritt mit Zustimmung der Mitgliederversammlung am
07.08.2015 in Kraft. Eventuelle vorige Satzungen verlieren hiermit ihre
Gültigkeit.
% Wir haben ihn auch deshalb so gelassen, um Debatten zu vermeiden.
\section{Auflösung des Vereins}
\subsection{Auflösung des Vereins}
Löst sich der Verein auf, wird der Verein aufgehoben oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg,
fällt das Vereinsvermögen an den Förderverein für in Not geratene Studierende der Technischen Universität Darmstadt e.V., zweckgebunden zur Unterstützung von Personen, die im Sinne von \S 53 Abgabenordnung wegen wirtschaftlicher Armut bedürftig sind.
\end{document}