diff --git a/satzung.tex b/satzung.tex index ca13eb3..209f972 100644 --- a/satzung.tex +++ b/satzung.tex @@ -175,7 +175,7 @@ Die Organe des Vereins sind \end{itemize} -\subsection{Vorstand} +\subsection{Vorstand}\label{vorstand} \begin{enumerate} \item Der Vorstand besteht aus @@ -228,11 +228,14 @@ Zustimmung des Vorstandes und der Fachschaftsversammlung. \item Es soll mindestens vier Mal pro Geschäftsjahr eine Vorstandssitzung durchgeführt werden, bei Bedarf auch öfter. Der 1. Vorsitzende lädt -hierzu mit einer Frist von zwei Wochen ein. Ist der 1. Vorsitzende verhindert, kann die Einladung auch durch ein anderes Vorstandsmitglied erfolgen. +hierzu mit einer Frist von fünf Werktagen ein. Ist der 1. Vorsitzende verhindert, kann die Einladung auch durch ein anderes Vorstandsmitglied erfolgen. \item Über Vorstandssitzungen ist vom Schriftführer ein Protokoll anzufertigen, das vom 1. Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben ist. + +\item \label{umlaufverfahren} +Auch ohne Sitzung des Vorstands ist ein Vorstandsbeschluss gültig, wenn der entsprechende Antrag eines Vorstandsmitgliedes in geeigneter schriftlicher Form an alle Vorstandsmitglieder übermittelt und innerhalb einer Frist von fünf Werktagen kein Einspruch dagegen erhoben wird. Ein etwaiger Einspruch ist dem gesamten Vorstand schriftlich anzuzeigen. Beschlüsse, die nach dieser Regel gefasst werden, müssen im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung festgehalten werden. \end{enumerate} \subsection{Mitgliederversammlung} @@ -270,16 +273,12 @@ Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung muss enthalten: \item Bericht der Kassenprüfer \item Aussprache zu den Berichten \item Entlastung des Vorstandes -\item Wahl eines Versammlungsleiters +\item Bestimmung eines Versammlungsleiters \item Neuwahl des Vorstandes und der Kassenprüfer \item Anträge \item Verschiedenes \end{itemize} -\item -Jedes Mitglied hat eine Stimme. Abwesende Mitglieder haben kein -Stimmrecht. - \item Zur Beschlussfähigkeit einer Mitgliederversammlung müssen mindestens fünf Stimmberechtigte anwesend sein. Ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, vertagt sich die Mitgliederversammlung @@ -336,33 +335,25 @@ Wird eine Abteilung aufgel % \section{Schlussbestimmungen} -\subsection{Einstimmigkeit} +\subsection{Beschlussfassung} \begin{enumerate} -\item -Alle Beschlüsse des Vorstandes, der Fachschaftsversammlung und der -Mitgliederversammlung werden einstimmig gefasst. Hiervon ausgenommen sind Wahlen, sowie im Fall der Mitgliederversammlung der Ausschluss eines Mitgliedes (siehe Abschnitt \ref{ende-mitgliedschaft}). - -\item -Bei allen Beschlüssen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen -nicht mit. - \item Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist es erforderlich, dass ohne Gegenstimme mehr als 50\% der anwesenden Stimmberechtigten dafür -gestimmt haben. +gestimmt haben. Hiervon ausgenommen sind Wahlen (siehe Abschnitt \ref{wahlen}), Vorstandsbeschlüsse gemäß Abschnitt \ref{vorstand}, Absatz \ref{umlaufverfahren} sowie im Fall der Mitgliederversammlung der Ausschluss eines Mitgliedes (siehe Abschnitt \ref{ende-mitgliedschaft}). \item Zustimmungen sind Beschlüsse. \end{enumerate} -\subsection{Wahlen} +\subsection{Wahlen}\label{wahlen} \begin{enumerate} \item Alle Wahlen erfolgen geheim. \item -Bei Wahlen ist ein Kandidat gewählt, wenn mindestens 75\% der anwesenden Stimmberechtigten für ihn gestimmt haben und er die Wahl annimmt. +Bei Wahlen ist ein Kandidat gewählt, wenn mehr als 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten für ihn gestimmt haben und er die Wahl annimmt. \item Gibt es mehrere Kandidatenvorschläge, so wird zuerst ein Wahlgang mit allen Kandidaten durchgeführt. Erreicht keiner der Kandidaten die notwendige Mehrheit, so tritt in einem weiteren Wahlgang nur noch der Kandidat mit den meisten Stimmen an (im Fall von Stimmengleichheit entscheidet das Los über die Kandidatur). @@ -382,7 +373,7 @@ anderen ihre G \subsection{Inkrafttreten} Diese Satzung tritt mit Zustimmung der Mitgliederversammlung am -16.12.2005 in Kraft. Eventuelle vorige Satzungen verlieren hiermit ihre +16.01.2008 in Kraft. Eventuelle vorige Satzungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. \end{document}