From 54475957e2839bb58858cfd5c9ff533899645398 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Gonne Date: Tue, 9 Apr 2024 11:48:16 +0200 Subject: [PATCH] V2.4 --- satzung.tex | 4 ++-- 1 file changed, 2 insertions(+), 2 deletions(-) diff --git a/satzung.tex b/satzung.tex index 03dbea1..c72899d 100644 --- a/satzung.tex +++ b/satzung.tex @@ -203,7 +203,7 @@ Wiederwahl und Mitgliederversammlung gewählt, deren Aufgabe es ist, mindestens einmal pro Geschäftsjahr die Kasse auf ordnungsgemäße Führung und Vollständigkeit der Belege zu prüfen. Kassenprüfer dürfen weder Mitglied -im Vorstand noch Abteilungsleiter sein. +im gewählten Vorstand (I.-V.) noch Abteilungsleiter sein. \item Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann der Vorstand @@ -324,7 +324,7 @@ Mitgliederversammlung vom Vorstand einzuberufen. \item Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können Abteilungen mit eigener Kasse eingerichtet oder aufgelöst werden. Es ist jeweils ein Abteilungsleiter für die Dauer eines Geschäftsjahres zu wählen. -Bei Bedarf kann auch vor Ablauf dieser Frist ein neuer Abteilungsleiter gewählt werden. +Bei Bedarf kann der Vorstand einen Abteilungsleiter auch kommissarisch einsetzen. \item Für jede Abteilung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung ein Aufgabenbereich sowie ein für jedes