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satzung.tex
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satzung.tex
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@ -1,17 +1,17 @@
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\documentclass[colorback, accentcolor=tud1d,myheadings]{tudexercise}
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\documentclass[colorback, accentcolor=blue,myheadings]{tudaexercise}
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\usepackage[T1]{fontenc}
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\usepackage{ae,aecompl}
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\usepackage[ngerman]{babel}
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\usepackage{titlesec}
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\usepackage{chngcntr}
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\usepackage{fontspec}
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%\usepackage{fontspec}
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\usepackage{enumitem}
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\usepackage{color}
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\usepackage{fancyhdr}
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%\usepackage{fancyhdr}
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\usepackage[parfill]{parskip}
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\usepackage[final]{changes}
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\setmainfont[Scale=1.1]{Calibri}
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%\setmainfont[Scale=1.1]{Calibri}
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\counterwithout{subsection}{section}
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\titleformat{\section}{\bfseries\Large}{\Roman{section}.}{0.5cm}{\vspace{1ex}}[\vspace{-1ex}]
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@ -20,44 +20,35 @@
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\setlist[enumerate]{label=(\arabic*),itemindent=0.6cm, leftmargin=*}
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\mymarkleft{Anlage zum Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 02. April 2019.}
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\title{Satzung}
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\subtitle{Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.V.}
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\subtitle{Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.\,V.}
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\author{}
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\begin{document}
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Anlage zum Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 02. April 2019.
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\LARGE Satzung des "`Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.V.\replaced{"'}{"} \normalsize \vspace{2ex}
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\LARGE Satzung des „Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.\,V.“ \normalsize \vspace{2ex}
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\section{Grundlegendes}
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\subsection{Name und Sitz des Vereins}
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\begin{enumerate}
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\item Der Verein führt den Namen "`Freunde und Förderer der Fachschaft
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Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.V.\replaced{"'}{"}. Er hat seinen Sitz
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\item Der Verein führt den Namen „Freunde und Förderer der Fachschaft
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Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.\,V.“. Er hat seinen Sitz
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in Darmstadt.
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% Adresse muss nicht in der Satzung stehen. Wird sich vermutlich tatsächlich ändern.
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% Kürzer und verständlicher
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\item Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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\item Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen.
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\item Der Verein führt die Abkürzung "`FS Mathematik TU DA e.V.\replaced{"'}{"}.
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\item Der Verein führt die Abkürzung „FS Mathematik TU DA e.\,V.“.
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\end{enumerate}
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% Haben wir nicht angefasst, da Zweckänderungen zu aufwändig sind (sie benötigen Zustimmung jedes Vereinsmitgliedes)
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\subsection{Zweck und Ziele des Vereins}
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\begin{enumerate}
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\item Der Verein ist unabhängig und unpolitisch.
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\item Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
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des Abschnitts "`Steuerbegünstigte Zwecke"' der Abgabenordnung und nicht
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des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und nicht
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in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist selbstlos tätig.
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\item Zweck und Ziel des Vereins ist die Förderung und Durchführung von
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Studierenden- und Orientierungshilfe, Berufsbildung und die Förderung
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von Wissenschaft, Lehre und Kultur, z.B. in Form des öffentlichen Tanzkurses, Balls
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von Wissenschaft, Lehre und Kultur, z.\,B.\ in Form des öffentlichen Tanzkurses, Balls
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und von Theaterstücken, am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt. Dies
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geschieht in Zusammenarbeit mit den Institutionen der TU Darmstadt,
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insbesondere den Gremien und Ausschüssen des Fachbereichs Mathematik.
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@ -105,6 +96,7 @@
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\item Alle Mitglieder haben das aktive Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
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\item Alle Mitglieder, die zum Wahlzeitpunkt an der TU Darmstadt immatrikuliert sind, haben das passive Wahlrecht. Für alle anderen Mitglieder kann die Mitgliederversammlung durch Beschluss mit einer Zweidrittel-Mehrheit das passive Wahlrecht für die jeweilige Mitgliederversammlung verleihen.
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\end{enumerate}
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\subsection{Beendigung der Mitgliedschaft} \label{ende-mitgliedschaft}
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Die Mitgliedschaft endet durch
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\begin{enumerate}
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@ -117,7 +109,7 @@ Die Mitgliedschaft endet durch
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sowie Missachtung dieser Satzung.
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\item Ableben.
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\item Streichung. Ein Mitglied kann vom Vorstand von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es nicht mehr erreichbar ist.
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Ein Mitglied zählt als nicht erreichbar, wenn es auf explizite Anfragen\deleted{,} an die dem Vorstand vorliegenden Kontaktinformationen\deleted{,} 4 Wochen lang nicht reagiert.
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Ein Mitglied zählt als nicht erreichbar, wenn es auf explizite Anfragen an die dem Vorstand vorliegenden Kontaktinformationen 4 Wochen lang nicht reagiert.
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\end{enumerate}
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\section{Organe}
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@ -125,7 +117,7 @@ Die Mitgliedschaft endet durch
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Die Organe des Vereins sind
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\begin{itemize}
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\item der Vorstand,
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\item die Mitgliederversammlung\replaced{ und}{,}
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\item die Mitgliederversammlung und
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\item die Abteilungen.
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\end{itemize}
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@ -137,8 +129,8 @@ Die Organe des Vereins sind
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\item 1. Vorsitz,
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\item 2. Vorsitz,
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\item 1. Kassenführung,
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\item 2. Kassenführung\replaced{ und}{,}
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\item Schriftführung\replaced{.}{,}
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\item 2. Kassenführung und
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\item Schriftführung.
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\end{enumerate}
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% Diese Regelung wurde effektiv schon praktiziert.
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@ -157,7 +149,7 @@ den freien Posten berufen.
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Wäre durch Ausscheiden der 1. Vorsitz unbesetzt,
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wird er durch das Vorstandsmitglied übernommen, welches den 2. Vorsitz innehat.
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(Dieses legt damit automatisch den 2. Vorsitz nieder.)
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\replaced{War}{Ist} der 2. Vorsitz zu diesem Zeitpunkt kommissarisch besetzt\added{,} so muss innerhalb von vier Wochen eine Neuwahl durchgeführt werden.
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War der 2. Vorsitz zu diesem Zeitpunkt kommissarisch besetzt, so muss innerhalb von vier Wochen eine Neuwahl durchgeführt werden.
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\item Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt, falls eines von ihnen einen Vorsitz innehat.
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\end{enumerate}
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\subsubsection{Beschlussfassung des Vorstandes}
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@ -191,8 +183,8 @@ Der Fachschaftsrat Mathematik wird über den Wortlaut des Beschlusses in Kenntni
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\begin{enumerate}
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\item Der Vorstand sollte sich in der Regel einmal pro Quartal für eine Vorstandssitzung versammeln. Zur Sitzung wird mit einer Frist von einer Woche eingeladen.
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\item Der Vorstand tagt nicht öffentlich.
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\item Über jede Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll wird in der Regel durch die Schriftführung angefertigt. Der Vorstand kann zu Beginn der Versammlung ein anderes Mitglied des Vorstandes beauftragen\added{,} das Protokoll anzufertigen. Die Protokolle sind den Mitgliedern des Vorstandes zeitnah zuzustellen, spätestens jedoch mit der Einladung zur nachfolgenden Sitzung.
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\item Die Leitung der Sitzung übernimmt in der Regel der 1. Vorsitz. Der Vorstand kann zu Beginn der Sitzung ein anderes Mitglied des Vorstandes beauftragen\added{,} die Sitzung zu leiten.
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\item Über jede Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll wird in der Regel durch die Schriftführung angefertigt. Der Vorstand kann zu Beginn der Versammlung ein anderes Mitglied des Vorstandes beauftragen, das Protokoll anzufertigen. Die Protokolle sind den Mitgliedern des Vorstandes zeitnah zuzustellen, spätestens jedoch mit der Einladung zur nachfolgenden Sitzung.
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\item Die Leitung der Sitzung übernimmt in der Regel der 1. Vorsitz. Der Vorstand kann zu Beginn der Sitzung ein anderes Mitglied des Vorstandes beauftragen, die Sitzung zu leiten.
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\end{enumerate}
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\subsection{Mitgliederversammlung}
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@ -206,7 +198,7 @@ Blockwahlen sind zulässig, sofern
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%* keines der anwesenden Mitglieder widerspricht.
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alle anwesenden Mitglieder zustimmen.
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\item Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein\added{,}
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\item Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein,
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\begin{itemize}
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\item wenn das Interesse des Vereins es erfordert.
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@ -250,9 +242,9 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
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Bei Blockwahlen kann entsprechend maximal einem Blockvorschlag eine Stimme gegeben werden.
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% Alle Vorstandsposten können auf einem Wahlzettel gewählt werden.
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\item Gewählt ist, wer mehr als zwei Drittel\deleted{n} der Stimmen auf sich vereint und die Wahl annimmt.
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\item Gewählt ist, wer mehr als zwei Drittel der Stimmen auf sich vereint und die Wahl annimmt.
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\item Gibt es mehrere Kandidaturvorschläge und führt der erste Wahlgang zu keiner Entscheidung,
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so reicht in den \replaced{weiteren Wahlgängen}{Weiteren} eine einfache Mehrheit.
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so reicht in den weiteren Wahlgängen eine einfache Mehrheit.
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\end{enumerate}
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\subsection{Abteilungen}
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@ -261,13 +253,13 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
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\item Für jede Abteilung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung ein Aufgabenbereich sowie ein für jedes Rechtsgeschäft gültiger maximaler Finanzrahmen festzulegen. Der Aufgabenbereich muss mit den Zielen und Zwecken des Vereins vereinbar sein. Aufgabenbereich und Finanzrahmen müssen in der Geschäftsordnung festgehalten werden.
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\item Die Abteilungsleitung ist berechtigt, Rechtsgeschäfte aus Mitteln der Abteilungskasse zu tätigen, die dem Aufgabenbereich der Abteilung entsprechen. Diese bedürfen \replaced{eines}{einen} Beschluss\added{es} des Vorstandes genau dann, wenn sie den festgelegten Finanzrahmen der Abteilung überschreiten.
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\item Die Abteilungsleitung ist berechtigt, Rechtsgeschäfte aus Mitteln der Abteilungskasse zu tätigen, die dem Aufgabenbereich der Abteilung entsprechen. Diese bedürfen eines Beschlusses des Vorstandes genau dann, wenn sie den festgelegten Finanzrahmen der Abteilung überschreiten.
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\item Der Transfer von Geld von \added{der} Hauptkasse zur Abteilungskasse erfolgt auf Antrag der Abteilungsleitung und bedarf eines Beschlusses des Vorstandes. Ein Transfer von Geld von der Abteilungskasse auf \added{die} Hauptkasse kann \deleted{jeder Zeit} \replaced{von der Abteilungsleitung}{vom Abteilungsleiter} durchgeführt werden und bedarf \replaced{keines}{keinen} weiteren Beschluss\added{es} durch den Vorstand.
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\item Der Transfer von Geld von der Hauptkasse zur Abteilungskasse erfolgt auf Antrag der Abteilungsleitung und bedarf eines Beschlusses des Vorstandes. Ein Transfer von Geld von der Abteilungskasse auf die Hauptkasse kann von der Abteilungsleitung durchgeführt werden und bedarf keines weiteren Beschlusses durch den Vorstand.
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\item Die Abteilungsleitung rechnet vor der Kassenprüfung oder bei Ausscheiden aus \replaced{dem}{seinem} Amt mit der 1. oder 2. Kassenführung ab.
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\item Die Abteilungsleitung rechnet vor der Kassenprüfung oder bei Ausscheiden aus dem Amt mit der 1. oder 2. Kassenführung ab.
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\item Wird eine Abteilung aufgelöst, so geht die Kasse in der Vereinskasse auf. Zu diesem Zwecke rechnet \replaced{die Abteilungsleitung}{der Abteilungsleiter} mit der 1. oder der 2. Kassenführung ab.
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\item Wird eine Abteilung aufgelöst, so geht die Kasse in der Vereinskasse auf. Zu diesem Zwecke rechnet die Abteilungsleitung mit der 1. oder der 2. Kassenführung ab.
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\end{enumerate}
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\section{Geschäftsordnung}
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@ -297,6 +289,6 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
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\section{Auflösung des Vereins}
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\subsection{Auflösung des Vereins}
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Löst sich der Verein auf, wird der Verein aufgehoben oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg,
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fällt das Vereinsvermögen an den Förderverein für in Not geratene Studierende der Technischen Universität Darmstadt e.V., zweckgebunden zur Unterstützung von Personen, die im Sinne von \S 53 Abgabenordnung wegen wirtschaftlicher Armut bedürftig sind.
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fällt das Vereinsvermögen an den Förderverein für in Not geratene Studierende der Technischen Universität Darmstadt e.\,V., zweckgebunden zur Unterstützung von Personen, die im Sinne von \S 53 Abgabenordnung wegen wirtschaftlicher Armut bedürftig sind.
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\end{document}
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\end{document}
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