Geschäftsordnung V1.1

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Gonne 2024-04-09 14:45:17 +02:00
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\item Die Abteilung Tanz erhält einen Finanzrahmen von 1.000€. Ausgenommen von diesem Finanzrahmen sind die musikalische Begleitung sowie der Ausrichtungsort des Balls. Der Finanzrahmen für die musikalische Begleitung ist bei 3.000€ festgesetzt. Der Finanzrahmen für den Ausrichtungsort ist bei 5.000€ festgesetzt. \item Die Abteilung Tanz erhält einen Finanzrahmen von 1.000€. Ausgenommen von diesem Finanzrahmen sind die musikalische Begleitung sowie der Ausrichtungsort des Balls. Der Finanzrahmen für die musikalische Begleitung ist bei 3.000€ festgesetzt. Der Finanzrahmen für den Ausrichtungsort ist bei 5.000€ festgesetzt.
\end{enumerate} \end{enumerate}
\subsection{Abteilung Musik}
\begin{enumerate}
\item Die Abteilung Musik ist für die Planung und Durchführung des Mathemusikabends und weiterer musikalischer Veranstaltungen, sowie der Förderung der Musik im Allgemeinen innerhalb des Vereins zuständig.
\item Die Abteilung Musik erhält einen Finanzrahmen von 500€.
\end{enumerate}
\section{Mitgliederversammlung} \section{Mitgliederversammlung}
\subsection{Tagesordnung} \subsection{Tagesordnung}