Anmerkungen von Johannes
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\title{Geschäftsordnung}
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\title{Geschäftsordnung}
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\subtitle{Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.V.}
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\subtitle{Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.\,V.}
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\author{}
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\author{}
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\begin{document}
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\LARGE Geschäftsordnung des „Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.V.“
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\LARGE Geschäftsordnung des „Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.\,V.“
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\section{Vorstand}
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\section{Vorstand}
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\subsection{Aufgaben der Vorstandsämter}
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\subsection{Aufgaben der Vorstandsämter}
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@ -34,15 +34,15 @@
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\begin{enumerate}
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\begin{enumerate}
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\item Der 1. Vorsitz übernimmt die fristgemäße Einladung zu Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen.
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\item Der 1. Vorsitz übernimmt die fristgemäße Einladung zu Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen.
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\item Der 1. Vorsitz hat die Versammlungsleitung bei Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen inne.
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\item Der 1. Vorsitz hat die Versammlungsleitung bei Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen inne.
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\item Anfallende Aktualisierungen von Vollmachten (bspw.\ bei der Bank), anderen Daten und des Vereinsregisters und anderen Daten sind vom 1. Vorsitz durchzuführen.
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\item Anfallende Aktualisierungen von Vollmachten (bspw.\ bei der Bank), anderen Daten und des Vereinsregisters sind vom 1. Vorsitz durchzuführen.
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\item Die Einweisung von neuen Mitgliedern des Vorstandes fällt dem 1. Vorsitz zu.
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\item Die Einweisung neuer Mitglieder des Vorstandes fällt dem 1. Vorsitz zu.
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\item Steuererklärungen sind vom 1. Vorsitz in Zusammenarbeit mit der 1. Kassenführung auszufertigen.
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\item Steuererklärungen sind vom 1. Vorsitz in Zusammenarbeit mit der 1. Kassenführung auszufertigen.
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\end{enumerate}
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\subsubsection{2. Vorsitz}
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\subsubsection{2. Vorsitz}
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\item Die Pflege der Mitgliederliste fällt in die Zuständigkeit des 2. Vorsitzes.
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\item Die Pflege der Mitgliederliste fällt in die Zuständigkeit des 2. Vorsitzes.
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\item Der 2. Vorsitz ist für die Überwachung von Post- und E-Mail-Fächern zuständig.
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\item Der 2. Vorsitz ist für die Überwachung der Post- und E-Mail-Fächer zuständig.
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\item Bei Ausscheiden oder Verhinderung des 1. Vorsitzes übernimmt der 2. Vorsitz dieses Amt und die dazugehörigen Aufgaben.
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\item Bei Ausscheiden oder Verhinderung des 1. Vorsitzes übernimmt der 2. Vorsitz dieses Amt und die dazugehörigen Aufgaben.
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\end{enumerate}
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@ -56,14 +56,14 @@
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\subsubsection{2. Kassenführung}
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\subsubsection{2. Kassenführung}
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\begin{enumerate}
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\item Die 2. Kassenführung ist für die Protokollierung von Finanzanträgen verantwortlich, die von der Fachschaft an den AStA gestellt werden.
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\item Die 2. Kassenführung ist für die Protokollierung der Finanzanträge verantwortlich, die von der Fachschaft an den AStA gestellt werden.
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\item Die Einweisung von einer neuen Abteilungsleitung fällt der 2. Kassenführung zu.
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\item Die Einweisung einer neuen Abteilungsleitung fällt der 2. Kassenführung zu.
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\item Bei Verhinderung der 1. Kassenführung kann die 2. Kassenführung dieses Amt und die dazugehörigen Aufgaben übernehmen.
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\item Bei Verhinderung der 1. Kassenführung kann die 2. Kassenführung dieses Amt und die dazugehörigen Aufgaben übernehmen.
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\end{enumerate}
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\subsubsection{Schriftführung}
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\subsubsection{Schriftführung}
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\begin{enumerate}
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\item Protokolle von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen werden von der Schriftführung angefertigt und verbreitet.
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\item Protokolle über Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen werden von der Schriftführung angefertigt und verbreitet.
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\item Über eingehende Finanzanträge an den Verein ist von der Schriftführung Protokoll zu führen.
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\item Über eingehende Finanzanträge an den Verein ist von der Schriftführung Protokoll zu führen.
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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@ -102,21 +102,20 @@ Die Mitgliederversammlung beauftragt zwei Mitglieder, die kein Vorstandsamt inne
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\subsection{Abteilung Tanz}
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\subsection{Abteilung Tanz}
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\begin{enumerate}
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\item Die Abteilung Tanz ist für die Planung und Ausrichtung des Balls der Mathematiker sowie des Tanzkurses der Fachschaft zuständig.
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\item Die Abteilung Tanz ist für die Planung und Ausrichtung des Balls der Mathematik sowie des Tanzkurses der Fachschaft zuständig.
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\item Die Abteilung Tanz erhält einen Finanzrahmen von 1.000€. Ausgenommen von diesem Finanzrahmen sind die musikalische Begleitung sowie der Ausrichtungsort des Balls.
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\item Die Abteilung Tanz erhält einen Finanzrahmen von 1.000€. Ausgenommen von diesem Finanzrahmen sind die musikalische Begleitung sowie der Ausrichtungsort des Balls. Der Finanzrahmen für die musikalische Begleitung ist bei 3.000€ festgesetzt. Der Finanzrahmen für den Ausrichtungsort ist bei 5.000€ festgesetzt.
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Der Finanzrahmen für die musikalische Begleitung ist bei 3.000€ festgesetzt.
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Der Finanzrahmen für den Ausrichtungsort ist bei 1.500€ festgesetzt.
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\end{enumerate}
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\subsection{Abteilung Musikabend}
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\subsection{Abteilung Musikabend}
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\begin{enumerate}
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\item Die Abteilung Musikabend ist für die Planung und Durchführung des Mathemusikabends und weiterer musikalischer Veranstaltungen innerhalb des Vereins zuständig.
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\item Die Abteilung Musikabend ist für die Planung und Durchführung des Mathemusikabends und weiterer musikalischer Veranstaltungen innerhalb des Vereins zuständig.
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\item Die Abteilung Musik erhält einen Finanzrahmen von 500€.
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\item Die Abteilung Musik erhält einen Finanzrahmen von 500€.
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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\subsection{Abteilung Chor}
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\subsection{Abteilung Chor}
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\begin{enumerate}
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\item Die Abteilung Chor ist für die Planung und Durchführung der Mathechorfahrt sowie der Förderung des Mathechors im Allgemeinen innerhalb des Vereins zuständig.
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\item Die Abteilung Chor ist für die Planung und Durchführung der Mathechorfahrt sowie der Förderung des Mathechors im Allgemeinen innerhalb des Vereins zuständig.
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\item Die Abteilung Chor erhält einen Finanzrahmen von 500€.
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\item Die Abteilung Chor erhält einen Finanzrahmen von 500€.
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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\section{Mitgliederversammlung}
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\section{Mitgliederversammlung}
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@ -145,8 +144,8 @@ Die Mitgliederversammlung beauftragt zwei Mitglieder, die kein Vorstandsamt inne
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\end{itemize}
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\end{itemize}
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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\section{Verteilung von Finanzbefugnissen}
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\section{Verteilung der Finanzbefugnisse}
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\subsection{Verteilung von Finanzbefugnissen}
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\subsection{Verteilung der Finanzbefugnisse}
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\begin{enumerate}
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\begin{enumerate}
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\item Rechtsgeschäfte bis zu einem Wert von 250€ können anstatt auf einen Beschluss des gesamten Vorstandes auch auf Beschluss des vertretungsberechtigten Vorstandes getätigt werden.
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\item Rechtsgeschäfte bis zu einem Wert von 250€ können anstatt auf einen Beschluss des gesamten Vorstandes auch auf Beschluss des vertretungsberechtigten Vorstandes getätigt werden.
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\item Auf Beschluss des Vorstandes können Kontozugänge eingerichtet werden.
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\item Auf Beschluss des Vorstandes können Kontozugänge eingerichtet werden.
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@ -89,7 +89,6 @@
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\item Fördermitglieder.
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\item Fördermitglieder.
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\end{itemize}
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\end{itemize}
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\item Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder, die zu Beginn des Geschäftsjahres an der TU Darmstadt immatrikuliert sind.
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\item Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder, die zu Beginn des Geschäftsjahres an der TU Darmstadt immatrikuliert sind.
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\item Mitglieder, die zu Beginn des Geschäftsjahres nicht an der TU Darmstadt immatrikuliert sind, sind Freunde oder Fördermitglieder.
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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\subsection{Aufnahme}
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\subsection{Aufnahme}
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@ -104,8 +103,8 @@
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\begin{enumerate}
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\item Ordentliche Mitglieder haben das aktive und das passive Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
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\item Ordentliche Mitglieder haben das aktive und das passive Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
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\item Fördermitglieder und Freunde haben weder aktives noch passives Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann ihnen durch Beschluss mit einer Zweidrittel-Mehrheit das passive Wahlrecht für die jeweilige Mitgliederversammlung verleihen.
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\item Fördermitglieder und Freunde haben weder aktives noch passives Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann ihnen durch Beschluss mit einer Zweidrittel-Mehrheit das passive Wahlrecht für die jeweilige Mitgliederversammlung verleihen.
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\item Alle Mitglieder sind verpflichtet Namens- und Adressänderungen, Änderungen von Kontaktdaten wie Telefonnummern, E-Mail Adressen oder Bankverbindungen unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.
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\item Alle Mitglieder sind verpflichtet Namens- und Adressänderungen, Änderungen der Kontaktdaten wie E-Mail Adressen oder Bankverbindungen unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.
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\item Fördermitglieder sind verpflichtet einen Mitgliedschaftsbeitrag zu leisten.
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\item Fördermitglieder sind verpflichtet einen Mitgliedsbeitrag zu leisten.
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\item Ordentliche Mitglieder sind verpflichtet, auf Verlangen dem Vorstand einen Immatrikulationsnachweis auszuhändigen.
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\item Ordentliche Mitglieder sind verpflichtet, auf Verlangen dem Vorstand einen Immatrikulationsnachweis auszuhändigen.
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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@ -315,7 +314,6 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
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\end{enumerate}
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\section{Auflösung des Vereins}
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\section{Auflösung des Vereins}
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\subsection{Auflösung des Vereins}
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\subsection{Auflösung des Vereins}
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Löst sich der Verein auf, wird der Verein aufgehoben oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg,
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Löst sich der Verein auf, wird der Verein aufgehoben oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg,
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