From 9deb4e2c1454aba721e818a0c508d4056e6f5936 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Gonne Date: Tue, 9 Apr 2024 11:45:31 +0200 Subject: [PATCH] V 1.7 --- satzung.tex | 219 ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 219 insertions(+) create mode 100644 satzung.tex diff --git a/satzung.tex b/satzung.tex new file mode 100644 index 0000000..f726eeb --- /dev/null +++ b/satzung.tex @@ -0,0 +1,219 @@ +\documentclass[10pt,a4paper]{article} +\usepackage{a4wide} +\usepackage[ngerman]{babel} +\usepackage[latin1]{inputenc} + +\pagestyle{empty} + +\begin{document} + +\begin{center} +\begin{Large} +\textbf{ +Satzung des Vereins "`Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik +der Technischen Universität Darmstadt"' +\footnote{Version 1.7 vom 23.11.2004, erstellt von Andreas Mars}} +\end{Large} +\end{center} + +Der Satzungstext wurde in der männlichen Form formuliert. Für alle +Regelungen, insbesondere die Mitglieder betreffend, gilt auch die +weibliche Form. +\section{Name und Sitz des Vereins} +\begin{itemize} +\item Der Verein führt den Namen "`Freunde und Förderer der Fachschaft +Mathematik der Technischen Universität Darmstadt"'. Er hat seinen Sitz +in Darmstadt. Die postalische Adresse lautet: +Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik +Technische Universität Darmstadt +Schlossgartenstraße 7 +64289 Darmstadt. +\item Das Geschäftsjahr beginnt am 01.10. eines Jahres und endet am +31.09. des darauf folgenden Jahres. +\item Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Darmstadt +eingetragen werden. Ist dies geschehen, erhält er das zusätzliche Kürzel +"`e.V."'. +\end{itemize} +\section{Zweck und Ziele des Vereins} +Der Verein ist unabhängig und unpolitisch.\\ +Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne +des Abschnitts "`Steuerbegünstigte Zwecke"' der Abgabenordnung und nicht +in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist selbstlos tätig. +Zweck und Ziel des Vereins ist die Förderung und Durchführung von +Studierenden- und Orientierungshilfe, Berufsbildung und die Förderung +von Wissenschaft, Lehre und Kultur in Form des öffentlichen Tanzkurses +und Theaterstücken am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt. Dies +geschieht in Zusammenarbeit mit den Institutionen der TU Darmstadt, +insbesondere der Gremien und Ausschüsse des Fachbereichs Mathematik. +Ferner unterstützt der Verein die Interessenvertretung der Studierenden, +insbesondere in der Form von finanzieller Förderung von Aktivitäten der +Fachschaft Mathematik an der TU Darmstadt, die mit den Zielen des +Vereins im Einklang stehen. Die Mittel des Vereins dürfen ausschließlich +für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten +keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch +Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch +unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. +Insbesondere sind folgende Handlungen nicht mit dem Zweck des Vereins vereinbar: +\begin{itemize} +\item Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundvermögen, +\item Aufnahme oder Ausgabe von Krediten und +\item als gleichwertig anzusehende Handlungen. +\end{itemize} +\section{Mitgliedschaft} +Mitglieder des Vereins können alle unten bezeichneten Personen werden. +Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche, formlose Beitrittserklärung. +Von den Mitgliedern werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Des weiteren +gilt §38 BGB. +\subsection{Ordentliche Mitglieder} +Eingeschriebene Studierende, die das Wahlrecht für den Fachschaftsrat am +Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt haben, können ordentliche +Mitglieder werden. Des weiteren können alle eingeschriebenen +Studierenden der TU Darmstadt mit Zustimmung der Fachschaftsversammlung +ordentliche Mitglieder werden. Dies geschieht durch schriftliche, +formlose Beitrittserklärung. Mit dem Abschluss des Studiums oder durch +Exmatrikulation wird diese Mitgliedschaft automatisch in eine +außerordentliche Mitgliedschaft umgewandelt. +\subsubsection{} +Ordentliche Mitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht auf +Mitgliederversammlungen. +\subsection{Außerordentliche Mitglieder} +Personen, welche die Kriterien einer ordentlichen Mitgliedschaft in der +Vergangenheit erfüllten, aber nicht mehr erfüllen, können +außerordentliches Mitglied werden. Dies geschieht durch schriftliche, +formlose Beitrittserklärung. +\subsubsection{} +Außerordentliche Mitglieder haben das aktive Wahlrecht auf +Mitgliederversammlungen. +\subsection{Beendigung der Mitgliedschaft} +Die Mitgliedschaft endet durch +\begin{itemize} +\item Austritt. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich unter +Einbehaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende anzuzeigen. +\item Ausschluss. Der Ausschluss bedarf eines Beschlusses des Vorstands +und einer späteren Zustimmung der nächsten Mitgliederversammlung mit +$2/3$-Mehrheit. Ausschlussgründe sind u.a. vereinsschädigendes Verhalten +sowie Mißachtung dieser Satzung. +\item Ableben. +\end{itemize} +\section{Organe} +Die Organe des Vereins sind +\begin{itemize} +\item der Vorstand, +\item die Mitgliederversammlung, +\item die Fachschaftsversammlung. +\end{itemize} +Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können Abteilungen mit oder ohne +eigener Kasse eingerichtet werden. Es ist jeweils ein Abteilungsleiter +zu wählen. Führt die Abteilung eine Kasse, rechnet der Abteilungsleiter +vor der Kassenprüfung mit dem 1. oder 2. Kassierer ab. +\subsection{Vorstand} +Der Vorstand besteht aus +\begin{enumerate} +\item dem 1. Vorsitzenden, +\item dem 2. Vorsitzenden, +\item dem 1. Kassierer, +\item dem 2. Kassierer, +\item dem Schriftführer, +\item allen Mitgliedern des Hochschulgremiums Fachschaftsrat am +Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt. +\end{enumerate} +Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer eines Geschäftsjahres von +der Mitgliederversammlung gewählt. Die Fachschaftsratsmitglieder sind +hiervon ausgenommen.\\ +% +Wiederwahl und Ämterhäufung sind zulässig. Der Vorstand bleibt jedoch +stets bis zur Neuwahl im Amt. Weiterhin werden zwei Kassenprüfer von der +Mitgliederversammlung gewählt, deren Aufgabe es ist, mindestens einmal +pro Geschäftsjahr die Kasse auf ordnungsgemäße Führung und +Vollständigkeit der Belege zu prüfen. Die Kassenprüfer dürfen keine +sonstigen Vorstandsämter bekleiden.\\ +% +Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann der Vorstand +bis zur nächsten Mitgliederversammlung kommissarisch ein Mitglied auf +den freien Posten berufen. Scheidet der 1. Vorsitzende aus seinem Amt, +übernimmt der 2. Vorsitzende bis zur Neuwahl dieses Amt.\\ +% +Die unter 1.-3. genannten Vorstandsmitglieder sind Vorstand nach §26 +BGB. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam +vertretungsberechtigt. Die Vorstandsmitglieder 1.-3. bilden den +geschäftsführenden Vorstand. Zur Geschäftsführung gehören alle +Rechtshandlungen, die notwendig sind, um den Satzungszweck zu erreichen. +Intern wird bestimmt: Alle Rechtsgeschäfte über 100 EUR bedürfen der +Zustimmung des Gesamtvorstandes sowie der Fachschaftsversammlung.\\ +% +Es soll mindestens vier Mal pro Geschäftsjahr eine Vorstandssitzung +durchgeführt werden, bei Bedarf auch öfter. Der 1. Vorsitzende lädt +hierzu mit einer Frist von 2 Wochen ein.\\ +% +über Vorstandssitzungen ist vom Schriftführer ein Protokoll anzufertigen, +das vom 1. Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben ist. +\subsection{Mitgliederversammlung} +Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium des Vereins. Sie tagt +nicht öffentlich und einmal pro Geschäftsjahr, bei Bedarf und auf +Einladung des 1. Vorsitzenden auch öfter. Es ist eine Einladungsfrist +von 2 Wochen zu wahren. Eine Einladung durch Aushang im Glaskasten neben +dem Raum S2$|$15-220 und per E-Mail an alle Mitglieder ist +ausreichend.\\ +% +Die Einladung hat mit Angabe von Datum, Zeit, Ort und der Tagesordnung +durch den 1. Vorsitzenden zu erfolgen. Bei außerordentlichen +Mitgliederversammmlungen ist außerdem der Grund zu nennen.\\ +% +Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung muss enthalten: +\begin{itemize} +\item Bericht des Vorstandes +\item Bericht der Kassierer +\item Bericht der Kassenprüfer +\item Aussprache zu den Berichten +\item Entlastung des Vorstandes +\item Wahl eines Versammlungsleiters +\item Neuwahl des Vorstandes und der Kassenprüfer +\item Anträge +\item Verschiedenes +\end{itemize} +Jedes Mitglied hat eine Stimme. Abwesende Mitglieder haben kein +Stimmrecht.\\ +% +Die Wahl des Vorstandes erfolgt geheim.\\ +Über die Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer ein Protokoll +anzufertigen, das vom 1. Vorsitzenden und dem Schriftführer zu +unterschreiben ist. +\subsection{Fachschaftsversammlung} +Die Fachschaftsversammlung tagt öffentlich. Jedes Mitglied hat eine +Stimme, Gäste und abwesende Mitglieder besitzen kein Stimmrecht.\\ +% +Die Fachschaftsversammlung tagt i.d.R. in der vorlesungsfreien Zeit +14-tägig, sonst wöchentlich. Sie muss allen Rechtsgeschäften, die der +Vorstand beschließt und welche die Verwendung von Mitteln des Vereins +von mehr als 100 EUR erfordern, zustimmen. Der Termin der Versammlung +wird durch Aushang im Glaskasten neben dem Raum S2$|$15-220 öffentlich +bekannt gegeben.\\ +% +Auf Beschluss der Fachschaftsversammlung ist eine außerordentliche +Mitgliederversammlung vom 1. Vorsitzenden einzuberufen. +\section{Schlussbestimmungen} +\subsection{Einstimmigkeit} +Alle Beschlüsse des Vorstand, der Fachschaftsversammlung und der +Mitgliederversammlung werden einstimmig gefasst.\\ +% +Bei allen Beschlüssen zählen Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen +nicht mit.\\ +% +Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist es erforderlich, dass ohne +Gegenstimme mehr als 50\% der anwesenden Stimmberechtigten dafür +gestimmt habe. Abs. 1 und 2 gelten auch für Wahlen und Zustimmungen. +\subsection{Auflösung des Vereins} +Löst sich der Verein auf oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg, +fällt das Vereinsvermögen an den Allgemeinen Studierendenausschuss der +TU Darmstadt, zweckgebunden zur Verwendung zugunsten der Studierenden am +Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt im Sinne des Abschnitts +steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. +\subsection{Gültigkeit} +Sollte einer der Punkte dieser Satzung ungültig werden, behalten alle +anderen ihre Gültigkeit. +\subsection{Inkrafttreten} +Diese Satzung tritt mit Zustimmung der Mitgliederversammlung am +01.01.2005 in Kraft. Eventuelle vorige Satzungen verlieren hiermit ihre +Gültigkeit. + +\end{document}