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@ -31,7 +31,7 @@
\begin{Large}
\textbf{
Satzung des Vereins "`Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik
der Technischen Universität Darmstadt"'}
der Technischen Universität Darmstadt e.V."'}
\end{Large}
%
%\textit{\small Version 2.0 vom 01.12.2005, erstellt von Max Horn}
@ -48,7 +48,7 @@ weibliche Form.
\section{Name und Sitz des Vereins}
\begin{enumerate}
\item Der Verein führt den Namen "`Freunde und Förderer der Fachschaft
Mathematik der Technischen Universität Darmstadt"'. Er hat seinen Sitz
Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.V."'. Er hat seinen Sitz
in Darmstadt. Die postalische Adresse lautet:
\begin{quote}
Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik\newline
@ -58,9 +58,7 @@ Schlossgartenstra
\end{quote}
\item Das Geschäftsjahr beginnt am 01.01. eines Jahres und endet am
31.12. des gleichen Jahres.
\item Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Darmstadt
eingetragen werden. Ist dies geschehen, erhält er das zusätzliche Kürzel
"`e.V."'.
\item Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen.
\end{enumerate}
@ -247,7 +245,7 @@ des Gesch
Bei Bedarf und auf Einladung des Vorstandes können zusätzliche
außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen werden.
Es ist eine Einladungsfrist von zwei Wochen zu wahren. Eine Einladung durch
Aushang im Glaskasten neben dem Raum S2$|$15-220 und per E-Mail an alle
Aushang im Glaskasten neben dem Büro der Fachschaft Mathematik und per E-Mail an alle
Mitglieder ist ausreichend.
\item
@ -299,8 +297,8 @@ Stimme, G
\item
Die Fachschaftsversammlung tagt i.d.R. in der vorlesungsfreien Zeit
14-tägig, sonst wöchentlich. Der Termin der Versammlung
wird durch Aushang im Glaskasten neben dem Raum S2$|$15-220 öffentlich
bekannt gegeben.
wird durch Aushang im Glaskasten neben dem Büro
der Fachschaft Mathematik öffentlich bekannt gegeben.
\item
Auf Beschluss der Fachschaftsversammlung ist eine außerordentliche
@ -373,7 +371,7 @@ anderen ihre G
\subsection{Inkrafttreten}
Diese Satzung tritt mit Zustimmung der Mitgliederversammlung am
16.01.2008 in Kraft. Eventuelle vorige Satzungen verlieren hiermit ihre
09.02.2010 in Kraft. Eventuelle vorige Satzungen verlieren hiermit ihre
Gültigkeit.
\end{document}