Mitgliedsbeiträge nur bei Neumitgliedern bis September
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@ -162,12 +162,14 @@ Die Mitgliederversammlung beauftragt zwei Mitglieder, die kein Vorstandsamt inne
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\subsection{Fälligkeit}
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\subsection{Fälligkeit}
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\begin{enumerate}
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\begin{enumerate}
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\item Die Mitgliedsbeiträge sind bei Bestandsmitgliedern zum Start des Geschäftsjahres und bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme in den Verein fällig.
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\item Die Mitgliedsbeiträge sind bei Bestandsmitgliedern zum Start des Geschäftsjahres fällig.
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\item Die Mitgliedsbeiträge für das laufende Geschäftsjahr sind bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme in den Verein fällig, sofern das Aufnahmedatum innerhalb der ersten 9 Monate des Geschäftsjahres liegt.
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Ansonsten verfallen sie.
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\subsection{Wechsel zur Fördermitgliedschaft}
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\subsection{Wechsel zur Fördermitgliedschaft}
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\item Im Falle eines Wechsels der Mitgliedschaftsart zu einem Fördermitglied wird für das gesamte Geschäftsjahr der gewählte Fördermitgliedsbeitrag fällig.
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\item Im Falle eines Wechsels der Mitgliedschaftsart zu einem Fördermitglied innerhalb der ersten 9 Monate des Geschäftsjahres wird für das gesamte Geschäftsjahr der gewählte Fördermitgliedsbeitrag fällig.
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\end{enumerate}
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