Mitgliedsbeiträge nur bei Neumitgliedern bis September

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Gonne 2024-05-28 19:30:17 +02:00
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@ -162,12 +162,14 @@ Die Mitgliederversammlung beauftragt zwei Mitglieder, die kein Vorstandsamt inne
\subsection{Fälligkeit}
\begin{enumerate}
\item Die Mitgliedsbeiträge sind bei Bestandsmitgliedern zum Start des Geschäftsjahres und bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme in den Verein fällig.
\item Die Mitgliedsbeiträge sind bei Bestandsmitgliedern zum Start des Geschäftsjahres fällig.
\item Die Mitgliedsbeiträge für das laufende Geschäftsjahr sind bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme in den Verein fällig, sofern das Aufnahmedatum innerhalb der ersten 9 Monate des Geschäftsjahres liegt.
Ansonsten verfallen sie.
\end{enumerate}
\subsection{Wechsel zur Fördermitgliedschaft}
\begin{enumerate}
\item Im Falle eines Wechsels der Mitgliedschaftsart zu einem Fördermitglied wird für das gesamte Geschäftsjahr der gewählte Fördermitgliedsbeitrag fällig.
\item Im Falle eines Wechsels der Mitgliedschaftsart zu einem Fördermitglied innerhalb der ersten 9 Monate des Geschäftsjahres wird für das gesamte Geschäftsjahr der gewählte Fördermitgliedsbeitrag fällig.
\end{enumerate}