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@ -20,12 +20,12 @@
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\title{Geschäftsordnung}
\subtitle{Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.V.}
\subtitle{Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.\,V.}
\author{}
\begin{document}
\LARGE Geschäftsordnung des „Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.V.“
\LARGE Geschäftsordnung des „Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.\,V.“
\normalsize \vspace{2ex}
\section{Vorstand}
\subsection{Aufgaben der Vorstandsämter}
@ -34,15 +34,15 @@
\begin{enumerate}
\item Der 1. Vorsitz übernimmt die fristgemäße Einladung zu Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen.
\item Der 1. Vorsitz hat die Versammlungsleitung bei Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen inne.
\item Anfallende Aktualisierungen von Vollmachten (bspw.\ bei der Bank), anderen Daten und des Vereinsregisters und anderen Daten sind vom 1. Vorsitz durchzuführen.
\item Die Einweisung von neuen Mitgliedern des Vorstandes fällt dem 1. Vorsitz zu.
\item Anfallende Aktualisierungen von Vollmachten (bspw.\ bei der Bank), anderen Daten und des Vereinsregisters sind vom 1. Vorsitz durchzuführen.
\item Die Einweisung neuer Mitglieder des Vorstandes fällt dem 1. Vorsitz zu.
\item Steuererklärungen sind vom 1. Vorsitz in Zusammenarbeit mit der 1. Kassenführung auszufertigen.
\end{enumerate}
\subsubsection{2. Vorsitz}
\begin{enumerate}
\item Die Pflege der Mitgliederliste fällt in die Zuständigkeit des 2. Vorsitzes.
\item Der 2. Vorsitz ist für die Überwachung von Post- und E-Mail-Fächern zuständig.
\item Der 2. Vorsitz ist für die Überwachung der Post- und E-Mail-Fächer zuständig.
\item Bei Ausscheiden oder Verhinderung des 1. Vorsitzes übernimmt der 2. Vorsitz dieses Amt und die dazugehörigen Aufgaben.
\end{enumerate}
@ -56,14 +56,14 @@
\subsubsection{2. Kassenführung}
\begin{enumerate}
\item Die 2. Kassenführung ist für die Protokollierung von Finanzanträgen verantwortlich, die von der Fachschaft an den AStA gestellt werden.
\item Die Einweisung von einer neuen Abteilungsleitung fällt der 2. Kassenführung zu.
\item Die 2. Kassenführung ist für die Protokollierung der Finanzanträge verantwortlich, die von der Fachschaft an den AStA gestellt werden.
\item Die Einweisung einer neuen Abteilungsleitung fällt der 2. Kassenführung zu.
\item Bei Verhinderung der 1. Kassenführung kann die 2. Kassenführung dieses Amt und die dazugehörigen Aufgaben übernehmen.
\end{enumerate}
\subsubsection{Schriftführung}
\begin{enumerate}
\item Protokolle von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen werden von der Schriftführung angefertigt und verbreitet.
\item Protokolle über Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen werden von der Schriftführung angefertigt und verbreitet.
\item Über eingehende Finanzanträge an den Verein ist von der Schriftführung Protokoll zu führen.
\end{enumerate}
@ -73,9 +73,7 @@ Der Vorstand kann Beschlüsse auf der Sitzung oder im Umlaufverfahren fassen.
Beschlüsse im Umlaufverfahren sind gültig,
\begin{itemize}
\item sobald alle Vorstandsmitglieder vor Ablauf einer Woche zugestimmt haben oder
\item falls bei Ablauf einer Woche
eine einfache Mehrheit zugestimmt hat
und keine Gegenstimmen eingingen.
\item falls bei Ablauf einer Woche eine einfache Mehrheit zugestimmt hat und keine Gegenstimmen eingegangen sind.
\end{itemize}
% Kommentar: Man kann den FSR auch frühzeitig, bspw. mit Einladung zur Sitzung oder Umlaufverfahrenseinleitungsmail über anstehenden Beschlüsse informieren. Dann laufen die Fristen parallel.
@ -102,21 +100,20 @@ Die Mitgliederversammlung beauftragt zwei Mitglieder, die kein Vorstandsamt inne
\subsection{Abteilung Tanz}
\begin{enumerate}
\item Die Abteilung Tanz ist für die Planung und Ausrichtung des Balls der Mathematiker sowie des Tanzkurses der Fachschaft zuständig.
\item Die Abteilung Tanz erhält einen Finanzrahmen von 1.000€. Ausgenommen von diesem Finanzrahmen sind die musikalische Begleitung sowie der Ausrichtungsort des Balls. Der Finanzrahmen für die musikalische Begleitung ist bei 3.000€ festgesetzt. Der Finanzrahmen für den Ausrichtungsort ist bei 5.000€ festgesetzt.
\item Die Abteilung Tanz ist für die Planung und Ausrichtung des Balls der Mathematik sowie des Tanzkurses der Fachschaft zuständig.
\item Die Abteilung Tanz erhält einen Finanzrahmen von 1.000€. Ausgenommen von diesem Finanzrahmen sind die musikalische Begleitung sowie der Ausrichtungsort des Balls.
Der Finanzrahmen für die musikalische Begleitung ist bei 3.000€ festgesetzt.
Der Finanzrahmen für den Ausrichtungsort ist bei 1.500€ festgesetzt.
\end{enumerate}
\subsection{Abteilung Musikabend}
\begin{enumerate}
\item Die Abteilung Musikabend ist für die Planung und Durchführung des Mathemusikabends und weiterer musikalischer Veranstaltungen innerhalb des Vereins zuständig.
\item Die Abteilung Musik erhält einen Finanzrahmen von 500€.
\item Die Abteilung Musikabend erhält einen Finanzrahmen von 500€.
\end{enumerate}
\subsection{Abteilung Chor}
\begin{enumerate}
\item Die Abteilung Chor ist für die Planung und Durchführung der Mathechorfahrt sowie der Förderung des Mathechors im Allgemeinen innerhalb des Vereins zuständig.
\item Die Abteilung Chor erhält einen Finanzrahmen von 500€.
\end{enumerate}
\section{Mitgliederversammlung}
@ -145,8 +142,8 @@ Die Mitgliederversammlung beauftragt zwei Mitglieder, die kein Vorstandsamt inne
\end{itemize}
\end{enumerate}
\section{Verteilung von Finanzbefugnissen}
\subsection{Verteilung von Finanzbefugnissen}
\section{Verteilung der Finanzbefugnisse}
\subsection{Verteilung der Finanzbefugnisse}
\begin{enumerate}
\item Rechtsgeschäfte bis zu einem Wert von 250€ können anstatt auf einen Beschluss des gesamten Vorstandes auch auf Beschluss des vertretungsberechtigten Vorstandes getätigt werden.
\item Auf Beschluss des Vorstandes können Kontozugänge eingerichtet werden.

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@ -89,7 +89,6 @@
\item Fördermitglieder.
\end{itemize}
\item Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder, die zu Beginn des Geschäftsjahres an der TU Darmstadt immatrikuliert sind.
\item Mitglieder, die zu Beginn des Geschäftsjahres nicht an der TU Darmstadt immatrikuliert sind, sind Freunde oder Fördermitglieder.
\end{enumerate}
\subsection{Aufnahme}
\begin{enumerate}
@ -104,8 +103,8 @@
\begin{enumerate}
\item Ordentliche Mitglieder haben das aktive und das passive Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
\item Fördermitglieder und Freunde haben weder aktives noch passives Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann ihnen durch Beschluss mit einer Zweidrittel-Mehrheit das passive Wahlrecht für die jeweilige Mitgliederversammlung verleihen.
\item Alle Mitglieder sind verpflichtet Namens- und Adressänderungen, Änderungen von Kontaktdaten wie Telefonnummern, E-Mail Adressen oder Bankverbindungen unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.
\item Fördermitglieder sind verpflichtet einen Mitgliedschaftsbeitrag zu leisten.
\item Alle Mitglieder sind verpflichtet Namens- und Adressänderungen, Änderungen der Kontaktdaten wie E-Mail Adressen oder Bankverbindungen unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.
\item Fördermitglieder sind verpflichtet einen Mitgliedsbeitrag zu leisten.
\item Ordentliche Mitglieder sind verpflichtet, auf Verlangen dem Vorstand einen Immatrikulationsnachweis auszuhändigen.
\end{enumerate}
@ -315,7 +314,6 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
\end{enumerate}
\section{Auflösung des Vereins}
\subsection{Auflösung des Vereins}
Löst sich der Verein auf, wird der Verein aufgehoben oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg,