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@ -96,7 +96,7 @@ Die Mitgliederversammlung beauftragt zwei Mitglieder, die kein Vorstandsamt inne
\subsection{Abteilung Orientierung}
\begin{enumerate}
\item Die Abteilung Orientierung ist für die Unterstützung der Studierenden in der Studieneingangsphase zuständig.
Dies umfasst beispielsweise die Planung und Durchführung von Orientierungswoche, Geld-und-Wohnen-Wochenende und Erstsemesterfahrt.
Dies umfasst beispielsweise die Planung und Durchführung einer Orientierungswoche.
\item Die Abteilung Orientierung erhält einen Finanzrahmen von 1.500€.
\end{enumerate}
@ -162,12 +162,14 @@ Die Mitgliederversammlung beauftragt zwei Mitglieder, die kein Vorstandsamt inne
\subsection{Fälligkeit}
\begin{enumerate}
\item Die Mitgliedsbeiträge sind bei Bestandsmitgliedern zum Start des Geschäftsjahres und bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme in den Verein fällig.
\item Die Mitgliedsbeiträge sind bei Bestandsmitgliedern zum Start des Geschäftsjahres fällig.
\item Die Mitgliedsbeiträge für das laufende Geschäftsjahr sind bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme in den Verein fällig, sofern das Aufnahmedatum innerhalb der ersten 9 Monate des Geschäftsjahres liegt.
Ansonsten verfallen sie.
\end{enumerate}
\subsection{Wechsel zur Fördermitgliedschaft}
\begin{enumerate}
\item Im Falle eines Wechsels der Mitgliedschaftsart zu einem Fördermitglied wird für das gesamte Geschäftsjahr der gewählte Fördermitgliedsbeitrag fällig.
\item Im Falle eines Wechsels der Mitgliedschaftsart zu einem Fördermitglied innerhalb der ersten 9 Monate des Geschäftsjahres wird für das gesamte Geschäftsjahr der gewählte Fördermitgliedsbeitrag fällig.
\end{enumerate}

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@ -305,8 +305,7 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
\item den Vorstandssitzungen,
% Umlaufverfahren
\item den Mitgliederversammlungen,
\item der Höhe der Mitgliedsbeiträge,
\item der Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge.
\item der Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge.
\end{itemize}
\item Die Geschäftsordnung kann unter denselben innervereinlichen Modalitäten geändert werden wie die Satzung.
@ -317,7 +316,11 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
\section{Auflösung des Vereins}
\subsection{Auflösung des Vereins}
Löst sich der Verein auf, wird der Verein aufgehoben oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg,
fällt das Vereinsvermögen an den \emph{Förderverein für in Not geratene Studierende der Technischen Universität Darmstadt e.\,V.}, zweckgebunden zur Unterstützung von Personen, die im Sinne von \S 53 Abgabenordnung wegen wirtschaftlicher Armut bedürftig sind.
\begin{enumerate}
\item Eine Auflösung des Vereins kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Diese muss in der Einladung angekündigt werden.
\item Löst sich der Verein auf, wird der Verein aufgehoben oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg,
fällt das Vereinsvermögen an den \emph{Förderverein für in Not geratene Studierende der Technischen Universität Darmstadt e.\,V.}, zweckgebunden zur Unterstützung von Personen, die im Sinne von \S 53 Abgabenordnung wegen wirtschaftlicher Armut bedürftig sind.
\end{enumerate}
\end{document}