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caf273e2a9
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06bf31806a
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@ -96,7 +96,7 @@ Die Mitgliederversammlung beauftragt zwei Mitglieder, die kein Vorstandsamt inne
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\subsection{Abteilung Orientierung}
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\begin{enumerate}
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\item Die Abteilung Orientierung ist für die Unterstützung der Studierenden in der Studieneingangsphase zuständig.
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Dies umfasst beispielsweise die Planung und Durchführung einer Orientierungswoche.
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Dies umfasst beispielsweise die Planung und Durchführung von Orientierungswoche, Geld-und-Wohnen-Wochenende und Erstsemesterfahrt.
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\item Die Abteilung Orientierung erhält einen Finanzrahmen von 1.500€.
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\end{enumerate}
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@ -162,14 +162,12 @@ Die Mitgliederversammlung beauftragt zwei Mitglieder, die kein Vorstandsamt inne
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\subsection{Fälligkeit}
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\begin{enumerate}
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\item Die Mitgliedsbeiträge sind bei Bestandsmitgliedern zum Start des Geschäftsjahres fällig.
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\item Die Mitgliedsbeiträge für das laufende Geschäftsjahr sind bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme in den Verein fällig, sofern das Aufnahmedatum innerhalb der ersten 9 Monate des Geschäftsjahres liegt.
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Ansonsten verfallen sie.
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\item Die Mitgliedsbeiträge sind bei Bestandsmitgliedern zum Start des Geschäftsjahres und bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme in den Verein fällig.
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\end{enumerate}
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\subsection{Wechsel zur Fördermitgliedschaft}
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\begin{enumerate}
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\item Im Falle eines Wechsels der Mitgliedschaftsart zu einem Fördermitglied innerhalb der ersten 9 Monate des Geschäftsjahres wird für das gesamte Geschäftsjahr der gewählte Fördermitgliedsbeitrag fällig.
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\item Im Falle eines Wechsels der Mitgliedschaftsart zu einem Fördermitglied wird für das gesamte Geschäftsjahr der gewählte Fördermitgliedsbeitrag fällig.
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\end{enumerate}
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11
satzung.tex
11
satzung.tex
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@ -305,7 +305,8 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
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\item den Vorstandssitzungen,
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% Umlaufverfahren
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\item den Mitgliederversammlungen,
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\item der Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge.
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\item der Höhe der Mitgliedsbeiträge,
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\item der Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge.
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\end{itemize}
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\item Die Geschäftsordnung kann unter denselben innervereinlichen Modalitäten geändert werden wie die Satzung.
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@ -316,11 +317,7 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
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\section{Auflösung des Vereins}
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\subsection{Auflösung des Vereins}
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\begin{enumerate}
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\item Eine Auflösung des Vereins kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
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Diese muss in der Einladung angekündigt werden.
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\item Löst sich der Verein auf, wird der Verein aufgehoben oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg,
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fällt das Vereinsvermögen an den \emph{Förderverein für in Not geratene Studierende der Technischen Universität Darmstadt e.\,V.}, zweckgebunden zur Unterstützung von Personen, die im Sinne von \S 53 Abgabenordnung wegen wirtschaftlicher Armut bedürftig sind.
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\end{enumerate}
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Löst sich der Verein auf, wird der Verein aufgehoben oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg,
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fällt das Vereinsvermögen an den \emph{Förderverein für in Not geratene Studierende der Technischen Universität Darmstadt e.\,V.}, zweckgebunden zur Unterstützung von Personen, die im Sinne von \S 53 Abgabenordnung wegen wirtschaftlicher Armut bedürftig sind.
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\end{document}
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