\documentclass[10pt,a4paper]{article} \usepackage{a4wide} \usepackage[ngerman]{babel} \usepackage[latin1]{inputenc} \pagestyle{empty} \begin{document} \begin{center} \begin{Large} \textbf{ Satzung des Vereins "`Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt"' \footnote{Version 1.7 vom 23.11.2004, erstellt von Andreas Mars}} \end{Large} \end{center} Der Satzungstext wurde in der männlichen Form formuliert. Für alle Regelungen, insbesondere die Mitglieder betreffend, gilt auch die weibliche Form. \section{Name und Sitz des Vereins} \begin{itemize} \item Der Verein führt den Namen "`Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt"'. Er hat seinen Sitz in Darmstadt. Die postalische Adresse lautet: Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik Technische Universität Darmstadt Schlossgartenstraße 7 64289 Darmstadt. \item Das Geschäftsjahr beginnt am 01.10. eines Jahres und endet am 31.09. des darauf folgenden Jahres. \item Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen werden. Ist dies geschehen, erhält er das zusätzliche Kürzel "`e.V."'. \end{itemize} \section{Zweck und Ziele des Vereins} Der Verein ist unabhängig und unpolitisch.\\ Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "`Steuerbegünstigte Zwecke"' der Abgabenordnung und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist selbstlos tätig. Zweck und Ziel des Vereins ist die Förderung und Durchführung von Studierenden- und Orientierungshilfe, Berufsbildung und die Förderung von Wissenschaft, Lehre und Kultur in Form des öffentlichen Tanzkurses und Theaterstücken am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den Institutionen der TU Darmstadt, insbesondere der Gremien und Ausschüsse des Fachbereichs Mathematik. Ferner unterstützt der Verein die Interessenvertretung der Studierenden, insbesondere in der Form von finanzieller Förderung von Aktivitäten der Fachschaft Mathematik an der TU Darmstadt, die mit den Zielen des Vereins im Einklang stehen. Die Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Insbesondere sind folgende Handlungen nicht mit dem Zweck des Vereins vereinbar: \begin{itemize} \item Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundvermögen, \item Aufnahme oder Ausgabe von Krediten und \item als gleichwertig anzusehende Handlungen. \end{itemize} \section{Mitgliedschaft} Mitglieder des Vereins können alle unten bezeichneten Personen werden. Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche, formlose Beitrittserklärung. Von den Mitgliedern werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Des weiteren gilt §38 BGB. \subsection{Ordentliche Mitglieder} Eingeschriebene Studierende, die das Wahlrecht für den Fachschaftsrat am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt haben, können ordentliche Mitglieder werden. Des weiteren können alle eingeschriebenen Studierenden der TU Darmstadt mit Zustimmung der Fachschaftsversammlung ordentliche Mitglieder werden. Dies geschieht durch schriftliche, formlose Beitrittserklärung. Mit dem Abschluss des Studiums oder durch Exmatrikulation wird diese Mitgliedschaft automatisch in eine außerordentliche Mitgliedschaft umgewandelt. \subsubsection{} Ordentliche Mitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht auf Mitgliederversammlungen. \subsection{Außerordentliche Mitglieder} Personen, welche die Kriterien einer ordentlichen Mitgliedschaft in der Vergangenheit erfüllten, aber nicht mehr erfüllen, können außerordentliches Mitglied werden. Dies geschieht durch schriftliche, formlose Beitrittserklärung. \subsubsection{} Außerordentliche Mitglieder haben das aktive Wahlrecht auf Mitgliederversammlungen. \subsection{Beendigung der Mitgliedschaft} Die Mitgliedschaft endet durch \begin{itemize} \item Austritt. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich unter Einbehaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende anzuzeigen. \item Ausschluss. Der Ausschluss bedarf eines Beschlusses des Vorstands und einer späteren Zustimmung der nächsten Mitgliederversammlung mit $2/3$-Mehrheit. Ausschlussgründe sind u.a. vereinsschädigendes Verhalten sowie Mißachtung dieser Satzung. \item Ableben. \end{itemize} \section{Organe} Die Organe des Vereins sind \begin{itemize} \item der Vorstand, \item die Mitgliederversammlung, \item die Fachschaftsversammlung. \end{itemize} Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können Abteilungen mit oder ohne eigener Kasse eingerichtet werden. Es ist jeweils ein Abteilungsleiter zu wählen. Führt die Abteilung eine Kasse, rechnet der Abteilungsleiter vor der Kassenprüfung mit dem 1. oder 2. Kassierer ab. \subsection{Vorstand} Der Vorstand besteht aus \begin{enumerate} \item dem 1. Vorsitzenden, \item dem 2. Vorsitzenden, \item dem 1. Kassierer, \item dem 2. Kassierer, \item dem Schriftführer, \item allen Mitgliedern des Hochschulgremiums Fachschaftsrat am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt. \end{enumerate} Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer eines Geschäftsjahres von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Fachschaftsratsmitglieder sind hiervon ausgenommen.\\ % Wiederwahl und Ämterhäufung sind zulässig. Der Vorstand bleibt jedoch stets bis zur Neuwahl im Amt. Weiterhin werden zwei Kassenprüfer von der Mitgliederversammlung gewählt, deren Aufgabe es ist, mindestens einmal pro Geschäftsjahr die Kasse auf ordnungsgemäße Führung und Vollständigkeit der Belege zu prüfen. Die Kassenprüfer dürfen keine sonstigen Vorstandsämter bekleiden.\\ % Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung kommissarisch ein Mitglied auf den freien Posten berufen. Scheidet der 1. Vorsitzende aus seinem Amt, übernimmt der 2. Vorsitzende bis zur Neuwahl dieses Amt.\\ % Die unter 1.-3. genannten Vorstandsmitglieder sind Vorstand nach §26 BGB. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Vorstandsmitglieder 1.-3. bilden den geschäftsführenden Vorstand. Zur Geschäftsführung gehören alle Rechtshandlungen, die notwendig sind, um den Satzungszweck zu erreichen. Intern wird bestimmt: Alle Rechtsgeschäfte über 100 EUR bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes sowie der Fachschaftsversammlung.\\ % Es soll mindestens vier Mal pro Geschäftsjahr eine Vorstandssitzung durchgeführt werden, bei Bedarf auch öfter. Der 1. Vorsitzende lädt hierzu mit einer Frist von 2 Wochen ein.\\ % über Vorstandssitzungen ist vom Schriftführer ein Protokoll anzufertigen, das vom 1. Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben ist. \subsection{Mitgliederversammlung} Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium des Vereins. Sie tagt nicht öffentlich und einmal pro Geschäftsjahr, bei Bedarf und auf Einladung des 1. Vorsitzenden auch öfter. Es ist eine Einladungsfrist von 2 Wochen zu wahren. Eine Einladung durch Aushang im Glaskasten neben dem Raum S2$|$15-220 und per E-Mail an alle Mitglieder ist ausreichend.\\ % Die Einladung hat mit Angabe von Datum, Zeit, Ort und der Tagesordnung durch den 1. Vorsitzenden zu erfolgen. Bei außerordentlichen Mitgliederversammmlungen ist außerdem der Grund zu nennen.\\ % Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung muss enthalten: \begin{itemize} \item Bericht des Vorstandes \item Bericht der Kassierer \item Bericht der Kassenprüfer \item Aussprache zu den Berichten \item Entlastung des Vorstandes \item Wahl eines Versammlungsleiters \item Neuwahl des Vorstandes und der Kassenprüfer \item Anträge \item Verschiedenes \end{itemize} Jedes Mitglied hat eine Stimme. Abwesende Mitglieder haben kein Stimmrecht.\\ % Die Wahl des Vorstandes erfolgt geheim.\\ Über die Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer ein Protokoll anzufertigen, das vom 1. Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterschreiben ist. \subsection{Fachschaftsversammlung} Die Fachschaftsversammlung tagt öffentlich. Jedes Mitglied hat eine Stimme, Gäste und abwesende Mitglieder besitzen kein Stimmrecht.\\ % Die Fachschaftsversammlung tagt i.d.R. in der vorlesungsfreien Zeit 14-tägig, sonst wöchentlich. Sie muss allen Rechtsgeschäften, die der Vorstand beschließt und welche die Verwendung von Mitteln des Vereins von mehr als 100 EUR erfordern, zustimmen. Der Termin der Versammlung wird durch Aushang im Glaskasten neben dem Raum S2$|$15-220 öffentlich bekannt gegeben.\\ % Auf Beschluss der Fachschaftsversammlung ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung vom 1. Vorsitzenden einzuberufen. \section{Schlussbestimmungen} \subsection{Einstimmigkeit} Alle Beschlüsse des Vorstand, der Fachschaftsversammlung und der Mitgliederversammlung werden einstimmig gefasst.\\ % Bei allen Beschlüssen zählen Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen nicht mit.\\ % Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist es erforderlich, dass ohne Gegenstimme mehr als 50\% der anwesenden Stimmberechtigten dafür gestimmt habe. Abs. 1 und 2 gelten auch für Wahlen und Zustimmungen. \subsection{Auflösung des Vereins} Löst sich der Verein auf oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg, fällt das Vereinsvermögen an den Allgemeinen Studierendenausschuss der TU Darmstadt, zweckgebunden zur Verwendung zugunsten der Studierenden am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. \subsection{Gültigkeit} Sollte einer der Punkte dieser Satzung ungültig werden, behalten alle anderen ihre Gültigkeit. \subsection{Inkrafttreten} Diese Satzung tritt mit Zustimmung der Mitgliederversammlung am 01.01.2005 in Kraft. Eventuelle vorige Satzungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. \end{document}