vereinssatzung/satzung.tex
2024-04-09 11:46:09 +02:00

388 lines
14 KiB
TeX

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\begin{document}
\begin{center}
\begin{Large}
\textbf{
Satzung des Vereins "`Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik
der Technischen Universität Darmstadt"'}
\end{Large}
%
%\textit{\small Version 2.0 vom 01.12.2005, erstellt von Max Horn}
\end{center}
Der Satzungstext wurde in der männlichen Form formuliert. Für alle
Regelungen, insbesondere die Mitglieder betreffend, gilt auch die
weibliche Form.
%
%
%
\section{Name und Sitz des Vereins}
\begin{enumerate}
\item Der Verein führt den Namen "`Freunde und Förderer der Fachschaft
Mathematik der Technischen Universität Darmstadt"'. Er hat seinen Sitz
in Darmstadt. Die postalische Adresse lautet:
\begin{quote}
Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik\newline
Technische Universität Darmstadt\newline
Schlossgartenstraße 7\newline
64289 Darmstadt.
\end{quote}
\item Das Geschäftsjahr beginnt am 01.01. eines Jahres und endet am
31.12. des gleichen Jahres.
\item Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Darmstadt
eingetragen werden. Ist dies geschehen, erhält er das zusätzliche Kürzel
"`e.V."'.
\end{enumerate}
%
%
%
\section{Zweck und Ziele des Vereins}
\begin{enumerate}
\item
Der Verein ist unabhängig und unpolitisch.
\item
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "`Steuerbegünstigte Zwecke"' der Abgabenordnung und nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist selbstlos tätig.
\item
Zweck und Ziel des Vereins ist die Förderung und Durchführung von
Studierenden- und Orientierungshilfe, Berufsbildung und die Förderung
von Wissenschaft, Lehre und Kultur in Form des öffentlichen Tanzkurses
und Theaterstücken am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt. Dies
geschieht in Zusammenarbeit mit den Institutionen der TU Darmstadt,
insbesondere den Gremien und Ausschüssen des Fachbereichs Mathematik.
Ferner unterstützt der Verein die Interessenvertretung der Studierenden,
insbesondere in der Form von finanzieller Förderung von Aktivitäten der
Fachschaft Mathematik an der TU Darmstadt, die mit den Zielen des
Vereins im Einklang stehen.
\item
Die Mittel des Vereins dürfen ausschließlich
für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Insbesondere sind folgende Handlungen nicht mit dem Zweck des Vereins vereinbar:
\begin{itemize}
\item Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundvermögen,
\item Aufnahme oder Ausgabe von Krediten und
\item als gleichwertig anzusehende Handlungen.
\end{itemize}
\end{enumerate}
%
%
%
\section{Mitgliedschaft}
Mitglieder des Vereins können alle unten bezeichneten Personen werden.
Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche, formlose Beitrittserklärung.
Von den Mitgliedern werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Des Weiteren
gilt §38 BGB.
\subsection{Ordentliche Mitglieder}
\begin{enumerate}
\item
Eingeschriebene Studierende, die das Wahlrecht für den Fachschaftsrat am
Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt haben, können ordentliche
Mitglieder werden. Des Weiteren können alle eingeschriebenen
Studierenden der TU Darmstadt mit Zustimmung der Fachschaftsversammlung
ordentliche Mitglieder werden. Dies geschieht durch schriftliche,
formlose Beitrittserklärung.
\item
Mit dem Abschluss des Studiums oder durch
Exmatrikulation wird diese Mitgliedschaft automatisch in eine
außerordentliche Mitgliedschaft umgewandelt.
\item
Ordentliche Mitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht auf
Mitgliederversammlungen.
\end{enumerate}
\subsection{Außerordentliche Mitglieder}
\begin{enumerate}
\item
Personen, welche die Kriterien einer ordentlichen Mitgliedschaft in der
Vergangenheit erfüllten, aber nicht mehr erfüllen, können
außerordentliches Mitglied werden. Dies geschieht durch schriftliche,
formlose Beitrittserklärung.
\item
Erfüllt ein außerordentliches Mitglied die Kriterien für eine ordentliche Mitgliedschaft, wird die Mitgliedschaft automatisch in eine solche umgewandelt.
\item
Außerordentliche Mitglieder haben das aktive Wahlrecht auf
Mitgliederversammlungen.
\end{enumerate}
\subsection{Beendigung der Mitgliedschaft} \label{ende-mitgliedschaft}
Die Mitgliedschaft endet durch
\begin{itemize}
\item Austritt. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich unter
Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende anzuzeigen.
\item Ausschluss. Der Ausschluss bedarf eines Beschlusses des Vorstands
und einer späteren Zustimmung der nächsten Mitgliederversammlung mit
$2/3$-Mehrheit. Ausschlussgründe sind u.a. vereinsschädigendes Verhalten
sowie Missachtung dieser Satzung.
\item Ableben.
\end{itemize}
%
%
%
\section{Organe}
Die Organe des Vereins sind
\begin{itemize}
\item der Vorstand,
\item die Mitgliederversammlung,
\item die Fachschaftsversammlung,
\item die Abteilungen.
\end{itemize}
\subsection{Vorstand}
\begin{enumerate}
\item
Der Vorstand besteht aus
\begin{enumerate}[I.]
\item dem 1. Vorsitzenden,
\item dem 2. Vorsitzenden,
\item dem 1. Kassierer,
\item dem 2. Kassierer,
\item dem Schriftführer,
\item allen Mitgliedern des Hochschulgremiums Fachschaftsrat am
Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt, sofern sie Mitglied des Vereins sind.
\end{enumerate}
\item \label{vorstands-wahlen}
Die Vorstandsmitglieder I.-V. werden für die Dauer eines
Geschäftsjahres von der Mitgliederversammlung gewählt.
Der Vorstand bleibt jedoch stets bis zur Neuwahl im Amt.
\item
Die Fachschaftsratsmitglieder sind von diesen Regelungen ausgenommen.
Sie üben das Vorstandsamt aus, solange sie Mitglied des Hochschulgremiums
Fachschaftsrat am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt sowie Mitglied
des Vereins sind.
\item
Wiederwahl und Ämterhäufung sind zulässig, jedoch müssen dem Vorstand mindestens drei Personen angehören. Weiterhin werden zwei Kassenprüfer von der
Mitgliederversammlung gewählt, deren Aufgabe es ist, mindestens einmal
pro Geschäftsjahr die Kasse auf ordnungsgemäße Führung und
Vollständigkeit der Belege zu prüfen. Kassenprüfer dürfen weder Mitglied
im Vorstand noch Abteilungsleiter sein.
\item
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann der Vorstand
bis zur nächsten Mitgliederversammlung kommissarisch ein Mitglied auf
den freien Posten berufen. Scheidet der 1. Vorsitzende aus seinem Amt,
übernimmt der 2. Vorsitzende bis zur Neuwahl dieses Amt.
\item
Die unter I.-III. genannten Vorstandsmitglieder sind Vorstand nach §26
BGB. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
vertretungsberechtigt. Die Vorstandsmitglieder I.-III. bilden den
geschäftsführenden Vorstand. Zur Geschäftsführung gehören alle
Rechtshandlungen, die notwendig sind, um den Satzungszweck zu erreichen.
\item
Intern wird bestimmt:
Alle Rechtsgeschäfte über 250 EUR, mit Ausnahme solcher, die von einer Abteilung innerhalb ihres Finanzrahmens getätigt werden, bedürfen der
Zustimmung des Vorstandes und der Fachschaftsversammlung.
\item
Es soll mindestens vier Mal pro Geschäftsjahr eine Vorstandssitzung
durchgeführt werden, bei Bedarf auch öfter. Der 1. Vorsitzende lädt
hierzu mit einer Frist von zwei Wochen ein. Ist der 1. Vorsitzende verhindert, kann die Einladung auch durch ein anderes Vorstandsmitglied erfolgen.
\item
Über Vorstandssitzungen ist vom Schriftführer ein Protokoll anzufertigen,
das vom 1. Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben ist.
\end{enumerate}
\subsection{Mitgliederversammlung}
\begin{enumerate}
\item
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium des Vereins und tagt nichtöffentlich.
Die ordentliche Mitgliederversammlung soll innerhalb der ersten zwei Monate
des Geschäftsjahres tagen.
Bei Bedarf und auf Einladung des Vorstandes können zusätzliche
außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen werden.
Es ist eine Einladungsfrist von zwei Wochen zu wahren. Eine Einladung durch
Aushang im Glaskasten neben dem Raum S2$|$15-220 und per E-Mail an alle
Mitglieder ist ausreichend.
\item
Die Einladung hat mit Angabe von Datum, Zeit, Ort und der Tagesordnung
durch den 1. Vorsitzenden zu erfolgen. Ist der 1. Vorsitzende verhindert, kann die Einladung auch durch ein anderes Vorstandsmitglied erfolgen.
Bei außerordentlichen Mitgliederversammmlungen ist außerdem der Grund zu nennen.
\item
Die Tagesordnung jeder Mitgliederversammlung muss enthalten:
\begin{itemize}
\item Feststellung der Beschlussfähigkeit
\item Genehmigung der Tagesordnung
\end{itemize}
\item
Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung muss enthalten:
\begin{itemize}
\item Feststellung der Beschlussfähigkeit
\item Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
\item Genehmigung der Tagesordnung
\item Bericht des Vorstandes
\item Bericht der Kassierer
\item Bericht der Kassenprüfer
\item Aussprache zu den Berichten
\item Entlastung des Vorstandes
\item Wahl eines Versammlungsleiters
\item Neuwahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
\item Anträge
\item Verschiedenes
\end{itemize}
\item
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Abwesende Mitglieder haben kein
Stimmrecht.
\item
Zur Beschlussfähigkeit einer Mitgliederversammlung müssen mindestens fünf Stimmberechtigte anwesend sein.
Ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, vertagt sich die Mitgliederversammlung
auf einen neuen Termin.
\item
Über die Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer ein Protokoll
anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu
unterschreiben ist.
\end{enumerate}
\subsection{Fachschaftsversammlung}
\begin{enumerate}
\item
Die Fachschaftsversammlung tagt öffentlich. Jedes Mitglied hat eine
Stimme, Gäste und abwesende Mitglieder besitzen kein Stimmrecht.
\item
Die Fachschaftsversammlung tagt i.d.R. in der vorlesungsfreien Zeit
14-tägig, sonst wöchentlich. Der Termin der Versammlung
wird durch Aushang im Glaskasten neben dem Raum S2$|$15-220 öffentlich
bekannt gegeben.
\item
Auf Beschluss der Fachschaftsversammlung ist eine außerordentliche
Mitgliederversammlung vom Vorstand einzuberufen.
\end{enumerate}
\subsection{Abteilungen}
\begin{enumerate}
\item
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können Abteilungen mit eigener Kasse eingerichtet oder aufgelöst werden.
Es ist jeweils ein Abteilungsleiter für die Dauer eines Geschäftsjahres zu wählen.
Bei Bedarf kann auch vor Ablauf dieser Frist ein neuer Abteilungsleiter gewählt werden.
\item
Für jede Abteilung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung ein Aufgabenbereich sowie ein Finanzrahmen von mindestens 100 EUR und höchstens 1500 EUR festzulegen. Der Aufgabenbereich muss mit den Zielen und Zwecken des Vereins vereinbar sein.
Der Abteilungsleiter ist berechtigt, Rechtsgeschäfte aus Mitteln der Abteilungskasse zu tätigen, die dem Aufgabenbereich der Abteilung entsprechen.
Diese bedürfen der Zustimmung des Vorstandes und der Fachschaftsversammlung genau dann, wenn sie den festgelegten Finanzrahmen der Abteilung überschreiten.
\item
Der Transfer von Geld von Hauptkasse zur Abteilungskasse erfolgt auf Antrag des Abteilungsleiters und bedarf der Zustimmung des Vorstandes und der Fachschaftsversammlung.
\item
Der Abteilungsleiter rechnet vor der Kassenprüfung oder bei Ausscheiden aus seinem Amt mit dem 1. oder 2. Kassierer ab.
\item
Wird eine Abteilung aufgelöst, so geht die Kasse in der Vereinskasse auf. Zu diesem Zwecke rechnet der Abteilungsleiter mit dem 1. und dem 2. Kassierer ab.
\end{enumerate}
%
%
%
\section{Schlussbestimmungen}
\subsection{Einstimmigkeit}
\begin{enumerate}
\item
Alle Beschlüsse des Vorstandes, der Fachschaftsversammlung und der
Mitgliederversammlung werden einstimmig gefasst. Hiervon ausgenommen sind Wahlen, sowie im Fall der Mitgliederversammlung der Ausschluss eines Mitgliedes (siehe Abschnitt \ref{ende-mitgliedschaft}).
\item
Bei allen Beschlüssen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen
nicht mit.
\item
Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist es erforderlich, dass ohne
Gegenstimme mehr als 50\% der anwesenden Stimmberechtigten dafür
gestimmt haben.
\item
Zustimmungen sind Beschlüsse.
\end{enumerate}
\subsection{Wahlen}
\begin{enumerate}
\item
Alle Wahlen erfolgen geheim.
\item
Bei Wahlen ist ein Kandidat gewählt, wenn mindestens 75\% der anwesenden Stimmberechtigten für ihn gestimmt haben und er die Wahl annimmt.
\item
Gibt es mehrere Kandidatenvorschläge, so wird zuerst ein Wahlgang mit allen Kandidaten durchgeführt. Erreicht keiner der Kandidaten die notwendige Mehrheit, so tritt in einem weiteren Wahlgang nur noch der Kandidat mit den meisten Stimmen an (im Fall von Stimmengleichheit entscheidet das Los über die Kandidatur).
\end{enumerate}
\subsection{Auflösung des Vereins}
Löst sich der Verein auf oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg,
fällt das Vereinsvermögen an den Allgemeinen Studierendenausschuss der
TU Darmstadt, zweckgebunden zur Verwendung zugunsten der Studierenden am
Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt im Sinne des Abschnitts
steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
\subsection{Gültigkeit}
Sollte einer der Punkte dieser Satzung ungültig werden, behalten alle
anderen ihre Gültigkeit.
\subsection{Inkrafttreten}
Diese Satzung tritt mit Zustimmung der Mitgliederversammlung am
16.12.2005 in Kraft. Eventuelle vorige Satzungen verlieren hiermit ihre
Gültigkeit.
\end{document}