vereinssatzung/geschäftsordnung.tex
2024-08-29 18:52:44 +02:00

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TeX

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\title{Geschäftsordnung}
\subtitle{Förderverein Fachschaft Mathematik der TU Darmstadt e.\,V.}
\author{}
\begin{document}
\LARGE Geschäftsordnung des „Förderverein Fachschaft Mathematik der TU Darmstadt e.\,V.“
\normalsize \vspace{2ex}
\section{Vorstand}
\subsection{Aufgaben der Vorstandsämter}
Die aufgeführten Aufgaben umfassen alle regelmäßig anfallenden Aufgaben des Vorstandes. Die Zuteilung der Aufgaben zu den Ämtern dient als Empfehlung und kann durch Beschluss des Vorstandes anders unter den Mitgliedern des Vorstandes verteilt werden.
\subsubsection{1. Vorsitz}
\begin{enumerate}
\item Der 1. Vorsitz übernimmt die fristgemäße Einladung zu Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen.
\item Der 1. Vorsitz hat die Versammlungsleitung bei Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen inne.
\item Anfallende Aktualisierungen von Vollmachten (bspw.\ bei der Bank), anderen Daten und des Vereinsregisters sind vom 1. Vorsitz durchzuführen.
\item Die Einweisung neuer Mitglieder des Vorstandes fällt dem 1. Vorsitz zu.
\item Steuererklärungen sind vom 1. Vorsitz in Zusammenarbeit mit der 1. Kassenführung auszufertigen.
\end{enumerate}
\subsubsection{2. Vorsitz}
\begin{enumerate}
\item Die Pflege der Mitgliederliste fällt in die Zuständigkeit des 2. Vorsitzes.
\item Der 2. Vorsitz ist für die Überwachung der Post- und E-Mail-Fächer zuständig.
\item Bei Ausscheiden oder Verhinderung des 1. Vorsitzes übernimmt der 2. Vorsitz dieses Amt und die dazugehörigen Aufgaben.
\end{enumerate}
\subsubsection{1. Kassenführung}
\begin{enumerate}
\item Die 1. Kassenführung führt sämtliche Finanzgeschäfte durch, die die Hauptkasse des Vereins betreffen.
\item Die 1. Kassenführung hat über die Finanzgeschäfte des Vereins Buch zu führen. Die Dokumentation wird von der Kassenprüfung in Beisein der 1. Kassenführung geprüft.
\item Die Prüfung der Abteilungskassen fällt in die Zuständigkeit der 1. Kassenführung.
\item Steuererklärungen sind vom 1. Vorsitz in Zusammenarbeit mit der 1. Kassenführung auszufertigen.
\end{enumerate}
\subsubsection{2. Kassenführung}
\begin{enumerate}
\item Die 2. Kassenführung ist für die Protokollierung der Finanzanträge verantwortlich, die von der Fachschaft an den AStA gestellt werden.
\item Die Einweisung einer neuen Abteilungsleitung fällt der 2. Kassenführung zu.
\item Bei Verhinderung der 1. Kassenführung kann die 2. Kassenführung dieses Amt und die dazugehörigen Aufgaben übernehmen.
\end{enumerate}
\subsubsection{Schriftführung}
\begin{enumerate}
\item Protokolle über Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen werden von der Schriftführung angefertigt und verbreitet.
\item Über eingehende Finanzanträge an den Verein ist von der Schriftführung Protokoll zu führen.
\end{enumerate}
% Umlaufverfahren
\subsection{Beschlüsse}
Der Vorstand kann Beschlüsse auf der Sitzung oder im Umlaufverfahren fassen.
Beschlüsse im Umlaufverfahren sind gültig,
\begin{itemize}
\item sobald alle Vorstandsmitglieder vor Ablauf einer Woche zugestimmt haben oder
\item falls bei Ablauf einer Woche eine einfache Mehrheit zugestimmt hat und keine Gegenstimmen eingegangen sind.
\end{itemize}
% Kommentar: Man kann den FSR auch frühzeitig, bspw. mit Einladung zur Sitzung oder Umlaufverfahrenseinleitungsmail über anstehenden Beschlüsse informieren. Dann laufen die Fristen parallel.
\subsection{Information der Fachschaft}
Der Vorstand soll in der aktiven Fachschaft ein Bewusstsein für die Vorgänge des Vereins erzeugen.
Dies kann beispielsweise durch regelmäßige Berichte über aktuelle Vorgänge auf der Fachschaftssitzung oder Newsletter mit aktuellen Beschlüssen passieren.
\section{Kassenprüfung}
\subsection{Kassenprüfung}
Die Mitgliederversammlung beauftragt zwei Mitglieder, die kein Vorstandsamt innehaben, vor der nächsten Mitgliederversammlung, auf der ein Jahresabschluss präsentiert wird, diesen zu prüfen.
Zu prüfen sind
\begin{itemize}
\item die ordentliche Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben. (Zu Ausgaben sollten stets ein Beleg und ein Beschluss vorliegen.)
\item die satzungszweckgemäße Verwendung der Vereinsgelder.
\end{itemize}
% Eine Beauftragung ist keine Wahl, daher greifen hier nicht die Regelungen für aktives und passives Wahlrecht.
\section{Abteilungen}
\subsection{Abteilung Orientierung}
\begin{enumerate}
\item Die Abteilung Orientierung ist für die Unterstützung der Studierenden in der Studieneingangsphase zuständig.
Dies umfasst beispielsweise die Planung und Durchführung einer Orientierungswoche.
\item Die Abteilung Orientierung erhält einen Finanzrahmen von 1.500€.
\end{enumerate}
\subsection{Abteilung Tanz}
\begin{enumerate}
\item Die Abteilung Tanz ist für die Planung und Ausrichtung des Balls der Mathematik sowie des Tanzkurses der Fachschaft zuständig.
\item Die Abteilung Tanz erhält einen Finanzrahmen von 1.000€. Ausgenommen von diesem Finanzrahmen sind die musikalische Begleitung sowie der Ausrichtungsort des Balls.
Der Finanzrahmen für die musikalische Begleitung ist bei 3.000€ festgesetzt.
Der Finanzrahmen für den Ausrichtungsort ist bei 1.500€ festgesetzt.
\end{enumerate}
\subsection{Abteilung Musikabend}
\begin{enumerate}
\item Die Abteilung Musikabend ist für die Planung und Durchführung des Mathemusikabends und weiterer musikalischer Veranstaltungen innerhalb des Vereins zuständig.
\item Die Abteilung Musikabend erhält einen Finanzrahmen von 500€.
\end{enumerate}
\subsection{Abteilung Chor}
\begin{enumerate}
\item Die Abteilung Chor ist für die Planung und Durchführung der Mathechorfahrt sowie der Förderung des Mathechors im Allgemeinen innerhalb des Vereins zuständig.
\item Die Abteilung Chor erhält einen Finanzrahmen von 500€.
\end{enumerate}
\section{Mitgliederversammlung}
\subsection{Tagesordnung}
\begin{enumerate}
\item Jede Mitgliederversammlung muss folgende Punkte enthalten:
\begin{itemize}
\item Bestimmung der Versammlungsleitung
\item Feststellung der Beschlussfähigkeit
\item Genehmigung der Tagesordnung
\end{itemize}
\item Die erste Mitgliederversammlung im Jahr enthält üblicherweise weiterhin folgende Punkte:
\begin{itemize}
\item Bericht des Vorstandes
\item Vorstellung des letzten Jahresabschlusses
\item Bericht von der Prüfung des Jahresabschlusses
\item Aussprache zu den Berichten
\item Entlastung des Vorstandes
\item Neuwahl des Vorstandes
\item Beauftragung zur nächsten Kassenprüfung
\item Anträge
\item Verschiedenes
\end{itemize}
\end{enumerate}
\section{Verteilung der Finanzbefugnisse}
\subsection{Verteilung der Finanzbefugnisse}
\begin{enumerate}
\item Rechtsgeschäfte bis zu einem Wert von 250€ können anstatt auf einen Beschluss des gesamten Vorstandes auch auf Beschluss des vertretungsberechtigten Vorstandes getätigt werden.
\item Auf Beschluss des Vorstandes können Kontozugänge eingerichtet werden.
\end{enumerate}
\section{Mitgliedsbeiträge}
\subsection{Beitragshöhe}
\begin{enumerate}
\item Der jährliche Mindestbeitrag für Fördermitglieder beträgt 10,00€.
\item Es steht jedem Mitglied frei höhere Beiträge zu bezahlen.
Die Beitragshöhe legt jedes Mitglied in seinem Mitgliedsantrag fest.
Sie kann jederzeit in Textform zum nächsten Fälligkeitstermin geändert werden. Maßgebend ist hierbei der Eingang beim Vorstand.
\item Für das Geschäftsjahr bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge können bei Erhöhung des Mitgliedsbeitrags angerechnet werden.
\end{enumerate}
\subsection{Fälligkeit}
\begin{enumerate}
\item Die Mitgliedsbeiträge sind bei Bestandsmitgliedern zum Start des Geschäftsjahres fällig.
\item Die Mitgliedsbeiträge für das laufende Geschäftsjahr sind bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme in den Verein fällig, sofern das Aufnahmedatum innerhalb der ersten 9 Monate des Geschäftsjahres liegt.
Ansonsten verfallen sie.
\end{enumerate}
\subsection{Wechsel zur Fördermitgliedschaft}
\begin{enumerate}
\item Im Falle eines Wechsels der Mitgliedschaftsart zu einem Fördermitglied innerhalb der ersten 9 Monate des Geschäftsjahres wird für das gesamte Geschäftsjahr der gewählte Fördermitgliedsbeitrag fällig.
\end{enumerate}
\end{document}