2024-04-09 09:46:09 +00:00
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\newcommand { \TODO } [1]{ \textcolor { red} { \textbf { TODO:} #1} }
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\begin { document}
\begin { center}
\begin { Large}
\textbf {
Satzung des Vereins "`Freunde und F<> rderer der Fachschaft Mathematik
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der Technischen Universit<69> t Darmstadt"'}
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\end { Large}
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%
%\textit{\small Version 2.0 vom 01.12.2005, erstellt von Max Horn}
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\end { center}
Der Satzungstext wurde in der m<> nnlichen Form formuliert. F<> r alle
Regelungen, insbesondere die Mitglieder betreffend, gilt auch die
weibliche Form.
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\section { Name und Sitz des Vereins}
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\begin { enumerate}
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\item Der Verein f<> hrt den Namen "`Freunde und F<> rderer der Fachschaft
Mathematik der Technischen Universit<69> t Darmstadt"'. Er hat seinen Sitz
in Darmstadt. Die postalische Adresse lautet:
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\begin { quote}
Freunde und F<> rderer der Fachschaft Mathematik\newline
Technische Universit<69> t Darmstadt\newline
Schlossgartenstra<EFBFBD> e 7\newline
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64289 Darmstadt.
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\end { quote}
\item Das Gesch<63> ftsjahr beginnt am 01.01. eines Jahres und endet am
31.12. des gleichen Jahres.
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\item Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Darmstadt
eingetragen werden. Ist dies geschehen, erh<72> lt er das zus<75> tzliche K<> rzel
"`e.V."'.
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\end { enumerate}
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\section { Zweck und Ziele des Vereins}
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\begin { enumerate}
\item
Der Verein ist unabh<62> ngig und unpolitisch.
\item
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Er verfolgt ausschlie<69> lich und unmittelbar gemeinn<6E> tzige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "`Steuerbeg<65> nstigte Zwecke"' der Abgabenordnung und nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist selbstlos t<> tig.
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\item
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Zweck und Ziel des Vereins ist die F<> rderung und Durchf<68> hrung von
Studierenden- und Orientierungshilfe, Berufsbildung und die F<> rderung
von Wissenschaft, Lehre und Kultur in Form des <20> ffentlichen Tanzkurses
und Theaterst<73> cken am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt. Dies
geschieht in Zusammenarbeit mit den Institutionen der TU Darmstadt,
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insbesondere den Gremien und Aussch<63> ssen des Fachbereichs Mathematik.
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Ferner unterst<73> tzt der Verein die Interessenvertretung der Studierenden,
insbesondere in der Form von finanzieller F<> rderung von Aktivit<69> ten der
Fachschaft Mathematik an der TU Darmstadt, die mit den Zielen des
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Vereins im Einklang stehen.
\item
Die Mittel des Vereins d<> rfen ausschlie<69> lich
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f<EFBFBD> r satzungsgem<65> <6D> e Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverh<EFBFBD> ltnism<EFBFBD> <EFBFBD> ig hohe Verg<72> tung beg<65> nstigt werden.
Insbesondere sind folgende Handlungen nicht mit dem Zweck des Vereins vereinbar:
\begin { itemize}
\item Erwerb, Ver<65> u<EFBFBD> erung oder Belastung von Grundverm<72> gen,
\item Aufnahme oder Ausgabe von Krediten und
\item als gleichwertig anzusehende Handlungen.
\end { itemize}
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\end { enumerate}
%
%
%
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\section { Mitgliedschaft}
Mitglieder des Vereins k<> nnen alle unten bezeichneten Personen werden.
Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche, formlose Beitrittserkl<6B> rung.
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Von den Mitgliedern werden keine Mitgliedsbeitr<74> ge erhoben. Des Weiteren
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gilt <20> 38 BGB.
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\subsection { Ordentliche Mitglieder}
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\begin { enumerate}
\item
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Eingeschriebene Studierende, die das Wahlrecht f<> r den Fachschaftsrat am
Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt haben, k<> nnen ordentliche
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Mitglieder werden. Des Weiteren k<> nnen alle eingeschriebenen
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Studierenden der TU Darmstadt mit Zustimmung der Fachschaftsversammlung
ordentliche Mitglieder werden. Dies geschieht durch schriftliche,
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formlose Beitrittserkl<6B> rung.
\item
Mit dem Abschluss des Studiums oder durch
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Exmatrikulation wird diese Mitgliedschaft automatisch in eine
au<EFBFBD> erordentliche Mitgliedschaft umgewandelt.
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\item
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Ordentliche Mitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht auf
Mitgliederversammlungen.
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\end { enumerate}
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\subsection { Au<EFBFBD> erordentliche Mitglieder}
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\begin { enumerate}
\item
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Personen, welche die Kriterien einer ordentlichen Mitgliedschaft in der
Vergangenheit erf<72> llten, aber nicht mehr erf<72> llen, k<> nnen
au<EFBFBD> erordentliches Mitglied werden. Dies geschieht durch schriftliche,
formlose Beitrittserkl<6B> rung.
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\item
Erf<EFBFBD> llt ein au<61> erordentliches Mitglied die Kriterien f<> r eine ordentliche Mitgliedschaft, wird die Mitgliedschaft automatisch in eine solche umgewandelt.
\item
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Au<EFBFBD> erordentliche Mitglieder haben das aktive Wahlrecht auf
Mitgliederversammlungen.
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\end { enumerate}
\subsection { Beendigung der Mitgliedschaft} \label { ende-mitgliedschaft}
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Die Mitgliedschaft endet durch
\begin { itemize}
\item Austritt. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich unter
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Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende anzuzeigen.
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\item Ausschluss. Der Ausschluss bedarf eines Beschlusses des Vorstands
und einer sp<73> teren Zustimmung der n<> chsten Mitgliederversammlung mit
$ 2 / 3 $ -Mehrheit. Ausschlussgr<67> nde sind u.a. vereinssch<63> digendes Verhalten
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sowie Missachtung dieser Satzung.
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\item Ableben.
\end { itemize}
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\section { Organe}
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Die Organe des Vereins sind
\begin { itemize}
\item der Vorstand,
\item die Mitgliederversammlung,
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\item die Fachschaftsversammlung,
\item die Abteilungen.
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\end { itemize}
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2024-04-09 09:46:39 +00:00
\subsection { Vorstand} \label { vorstand}
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\begin { enumerate}
2024-04-09 09:46:09 +00:00
\item
Der Vorstand besteht aus
\begin { enumerate} [I.]
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\item dem 1. Vorsitzenden,
\item dem 2. Vorsitzenden,
\item dem 1. Kassierer,
\item dem 2. Kassierer,
\item dem Schriftf<74> hrer,
\item allen Mitgliedern des Hochschulgremiums Fachschaftsrat am
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Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt, sofern sie Mitglied des Vereins sind.
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\end { enumerate}
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\item \label { vorstands-wahlen}
Die Vorstandsmitglieder I.-V. werden f<> r die Dauer eines
Gesch<EFBFBD> ftsjahres von der Mitgliederversammlung gew<65> hlt.
Der Vorstand bleibt jedoch stets bis zur Neuwahl im Amt.
\item
Die Fachschaftsratsmitglieder sind von diesen Regelungen ausgenommen.
Sie <20> ben das Vorstandsamt aus, solange sie Mitglied des Hochschulgremiums
Fachschaftsrat am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt sowie Mitglied
des Vereins sind.
\item
Wiederwahl und <20> mterh<72> ufung sind zul<75> ssig, jedoch m<> ssen dem Vorstand mindestens drei Personen angeh<65> ren. Weiterhin werden zwei Kassenpr<70> fer von der
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Mitgliederversammlung gew<65> hlt, deren Aufgabe es ist, mindestens einmal
pro Gesch<63> ftsjahr die Kasse auf ordnungsgem<65> <6D> e F<> hrung und
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Vollst<EFBFBD> ndigkeit der Belege zu pr<70> fen. Kassenpr<70> fer d<> rfen weder Mitglied
im Vorstand noch Abteilungsleiter sein.
\item
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Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann der Vorstand
bis zur n<> chsten Mitgliederversammlung kommissarisch ein Mitglied auf
den freien Posten berufen. Scheidet der 1. Vorsitzende aus seinem Amt,
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<EFBFBD> bernimmt der 2. Vorsitzende bis zur Neuwahl dieses Amt.
\item
Die unter I.-III. genannten Vorstandsmitglieder sind Vorstand nach <20> 26
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BGB. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
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vertretungsberechtigt. Die Vorstandsmitglieder I.-III. bilden den
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gesch<EFBFBD> ftsf<EFBFBD> hrenden Vorstand. Zur Gesch<63> ftsf<73> hrung geh<65> ren alle
Rechtshandlungen, die notwendig sind, um den Satzungszweck zu erreichen.
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\item
Intern wird bestimmt:
Alle Rechtsgesch<63> fte <20> ber 250 EUR, mit Ausnahme solcher, die von einer Abteilung innerhalb ihres Finanzrahmens get<65> tigt werden, bed<65> rfen der
Zustimmung des Vorstandes und der Fachschaftsversammlung.
\item
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Es soll mindestens vier Mal pro Gesch<63> ftsjahr eine Vorstandssitzung
durchgef<EFBFBD> hrt werden, bei Bedarf auch <20> fter. Der 1. Vorsitzende l<> dt
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hierzu mit einer Frist von f<> nf Werktagen ein. Ist der 1. Vorsitzende verhindert, kann die Einladung auch durch ein anderes Vorstandsmitglied erfolgen.
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\item
<EFBFBD> ber Vorstandssitzungen ist vom Schriftf<74> hrer ein Protokoll anzufertigen,
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das vom 1. Vorsitzenden und vom Schriftf<74> hrer zu unterschreiben ist.
2024-04-09 09:46:39 +00:00
\item \label { umlaufverfahren}
Auch ohne Sitzung des Vorstands ist ein Vorstandsbeschluss g<> ltig, wenn der entsprechende Antrag eines Vorstandsmitgliedes in geeigneter schriftlicher Form an alle Vorstandsmitglieder <20> bermittelt und innerhalb einer Frist von f<> nf Werktagen kein Einspruch dagegen erhoben wird. Ein etwaiger Einspruch ist dem gesamten Vorstand schriftlich anzuzeigen. Beschl<68> sse, die nach dieser Regel gefasst werden, m<> ssen im Protokoll der n<> chsten Vorstandssitzung festgehalten werden.
2024-04-09 09:46:09 +00:00
\end { enumerate}
2024-04-09 09:45:31 +00:00
\subsection { Mitgliederversammlung}
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\begin { enumerate}
\item
Die Mitgliederversammlung ist das h<> chste Gremium des Vereins und tagt nicht<68> ffentlich.
Die ordentliche Mitgliederversammlung soll innerhalb der ersten zwei Monate
des Gesch<63> ftsjahres tagen.
Bei Bedarf und auf Einladung des Vorstandes k<> nnen zus<75> tzliche
au<EFBFBD> erordentliche Mitgliederversammlungen einberufen werden.
Es ist eine Einladungsfrist von zwei Wochen zu wahren. Eine Einladung durch
Aushang im Glaskasten neben dem Raum S2$ | $ 15-220 und per E-Mail an alle
Mitglieder ist ausreichend.
\item
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Die Einladung hat mit Angabe von Datum, Zeit, Ort und der Tagesordnung
2024-04-09 09:46:09 +00:00
durch den 1. Vorsitzenden zu erfolgen. Ist der 1. Vorsitzende verhindert, kann die Einladung auch durch ein anderes Vorstandsmitglied erfolgen.
Bei au<61> erordentlichen Mitgliederversammmlungen ist au<61> erdem der Grund zu nennen.
\item
Die Tagesordnung jeder Mitgliederversammlung muss enthalten:
\begin { itemize}
\item Feststellung der Beschlussf<73> higkeit
\item Genehmigung der Tagesordnung
\end { itemize}
\item
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Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung muss enthalten:
\begin { itemize}
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\item Feststellung der Beschlussf<73> higkeit
\item Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
\item Genehmigung der Tagesordnung
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\item Bericht des Vorstandes
\item Bericht der Kassierer
\item Bericht der Kassenpr<70> fer
\item Aussprache zu den Berichten
\item Entlastung des Vorstandes
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\item Bestimmung eines Versammlungsleiters
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\item Neuwahl des Vorstandes und der Kassenpr<70> fer
\item Antr<74> ge
\item Verschiedenes
\end { itemize}
2024-04-09 09:46:09 +00:00
\item
Zur Beschlussf<73> higkeit einer Mitgliederversammlung m<> ssen mindestens f<> nf Stimmberechtigte anwesend sein.
Ist die Beschlussf<73> higkeit nicht gegeben, vertagt sich die Mitgliederversammlung
auf einen neuen Termin.
\item
2024-04-09 09:45:31 +00:00
<EFBFBD> ber die Mitgliederversammlung ist vom Schriftf<74> hrer ein Protokoll
2024-04-09 09:46:09 +00:00
anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftf<74> hrer zu
2024-04-09 09:45:31 +00:00
unterschreiben ist.
2024-04-09 09:46:09 +00:00
\end { enumerate}
2024-04-09 09:45:31 +00:00
\subsection { Fachschaftsversammlung}
2024-04-09 09:46:09 +00:00
\begin { enumerate}
\item
2024-04-09 09:45:31 +00:00
Die Fachschaftsversammlung tagt <20> ffentlich. Jedes Mitglied hat eine
2024-04-09 09:46:09 +00:00
Stimme, G<> ste und abwesende Mitglieder besitzen kein Stimmrecht.
\item
2024-04-09 09:45:31 +00:00
Die Fachschaftsversammlung tagt i.d.R. in der vorlesungsfreien Zeit
2024-04-09 09:46:09 +00:00
14-t<> gig, sonst w<> chentlich. Der Termin der Versammlung
2024-04-09 09:45:31 +00:00
wird durch Aushang im Glaskasten neben dem Raum S2$ | $ 15-220 <20> ffentlich
2024-04-09 09:46:09 +00:00
bekannt gegeben.
\item
2024-04-09 09:45:31 +00:00
Auf Beschluss der Fachschaftsversammlung ist eine au<61> erordentliche
2024-04-09 09:46:09 +00:00
Mitgliederversammlung vom Vorstand einzuberufen.
\end { enumerate}
\subsection { Abteilungen}
\begin { enumerate}
\item
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung k<> nnen Abteilungen mit eigener Kasse eingerichtet oder aufgel<65> st werden.
Es ist jeweils ein Abteilungsleiter f<> r die Dauer eines Gesch<63> ftsjahres zu w<> hlen.
Bei Bedarf kann auch vor Ablauf dieser Frist ein neuer Abteilungsleiter gew<65> hlt werden.
\item
F<EFBFBD> r jede Abteilung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung ein Aufgabenbereich sowie ein Finanzrahmen von mindestens 100 EUR und h<> chstens 1500 EUR festzulegen. Der Aufgabenbereich muss mit den Zielen und Zwecken des Vereins vereinbar sein.
Der Abteilungsleiter ist berechtigt, Rechtsgesch<63> fte aus Mitteln der Abteilungskasse zu t<> tigen, die dem Aufgabenbereich der Abteilung entsprechen.
Diese bed<65> rfen der Zustimmung des Vorstandes und der Fachschaftsversammlung genau dann, wenn sie den festgelegten Finanzrahmen der Abteilung <20> berschreiten.
\item
Der Transfer von Geld von Hauptkasse zur Abteilungskasse erfolgt auf Antrag des Abteilungsleiters und bedarf der Zustimmung des Vorstandes und der Fachschaftsversammlung.
\item
Der Abteilungsleiter rechnet vor der Kassenpr<70> fung oder bei Ausscheiden aus seinem Amt mit dem 1. oder 2. Kassierer ab.
\item
Wird eine Abteilung aufgel<65> st, so geht die Kasse in der Vereinskasse auf. Zu diesem Zwecke rechnet der Abteilungsleiter mit dem 1. und dem 2. Kassierer ab.
\end { enumerate}
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%
%
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\section { Schlussbestimmungen}
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\subsection { Beschlussfassung}
2024-04-09 09:46:09 +00:00
\begin { enumerate}
\item
2024-04-09 09:45:31 +00:00
Zur G<> ltigkeit eines Beschlusses ist es erforderlich, dass ohne
Gegenstimme mehr als 50\% der anwesenden Stimmberechtigten daf<61> r
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gestimmt haben. Hiervon ausgenommen sind Wahlen (siehe Abschnitt \ref { wahlen} ), Vorstandsbeschl<68> sse gem<65> <6D> Abschnitt \ref { vorstand} , Absatz \ref { umlaufverfahren} sowie im Fall der Mitgliederversammlung der Ausschluss eines Mitgliedes (siehe Abschnitt \ref { ende-mitgliedschaft} ).
2024-04-09 09:46:09 +00:00
\item
Zustimmungen sind Beschl<68> sse.
\end { enumerate}
2024-04-09 09:46:39 +00:00
\subsection { Wahlen} \label { wahlen}
2024-04-09 09:46:09 +00:00
\begin { enumerate}
\item
Alle Wahlen erfolgen geheim.
\item
2024-04-09 09:46:39 +00:00
Bei Wahlen ist ein Kandidat gew<65> hlt, wenn mehr als 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten f<> r ihn gestimmt haben und er die Wahl annimmt.
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\item
Gibt es mehrere Kandidatenvorschl<68> ge, so wird zuerst ein Wahlgang mit allen Kandidaten durchgef<65> hrt. Erreicht keiner der Kandidaten die notwendige Mehrheit, so tritt in einem weiteren Wahlgang nur noch der Kandidat mit den meisten Stimmen an (im Fall von Stimmengleichheit entscheidet das Los <20> ber die Kandidatur).
\end { enumerate}
2024-04-09 09:45:31 +00:00
\subsection { Aufl<EFBFBD> sung des Vereins}
L<EFBFBD> st sich der Verein auf oder fallen die steuerbeg<65> nstigten Zwecke weg,
f<EFBFBD> llt das Vereinsverm<72> gen an den Allgemeinen Studierendenausschuss der
TU Darmstadt, zweckgebunden zur Verwendung zugunsten der Studierenden am
Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt im Sinne des Abschnitts
steuerbeg<EFBFBD> nstigte Zwecke der Abgabenordnung.
2024-04-09 09:46:09 +00:00
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\subsection { G<EFBFBD> ltigkeit}
Sollte einer der Punkte dieser Satzung ung<6E> ltig werden, behalten alle
anderen ihre G<> ltigkeit.
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\subsection { Inkrafttreten}
Diese Satzung tritt mit Zustimmung der Mitgliederversammlung am
2024-04-09 09:46:39 +00:00
16.01.2008 in Kraft. Eventuelle vorige Satzungen verlieren hiermit ihre
2024-04-09 09:45:31 +00:00
G<EFBFBD> ltigkeit.
\end { document}