vereinssatzung/satzung.tex

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2024-04-09 09:45:31 +00:00
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\pagestyle{empty}
\begin{document}
\begin{center}
\begin{Large}
\textbf{
Satzung des Vereins "`Freunde und F<>rderer der Fachschaft Mathematik
der Technischen Universit<69>t Darmstadt"'
\footnote{Version 1.7 vom 23.11.2004, erstellt von Andreas Mars}}
\end{Large}
\end{center}
Der Satzungstext wurde in der m<>nnlichen Form formuliert. F<>r alle
Regelungen, insbesondere die Mitglieder betreffend, gilt auch die
weibliche Form.
\section{Name und Sitz des Vereins}
\begin{itemize}
\item Der Verein f<>hrt den Namen "`Freunde und F<>rderer der Fachschaft
Mathematik der Technischen Universit<69>t Darmstadt"'. Er hat seinen Sitz
in Darmstadt. Die postalische Adresse lautet:
Freunde und F<>rderer der Fachschaft Mathematik
Technische Universit<69>t Darmstadt
Schlossgartenstra<EFBFBD>e 7
64289 Darmstadt.
\item Das Gesch<63>ftsjahr beginnt am 01.10. eines Jahres und endet am
31.09. des darauf folgenden Jahres.
\item Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Darmstadt
eingetragen werden. Ist dies geschehen, erh<72>lt er das zus<75>tzliche K<>rzel
"`e.V."'.
\end{itemize}
\section{Zweck und Ziele des Vereins}
Der Verein ist unabh<62>ngig und unpolitisch.\\
Er verfolgt ausschlie<69>lich und unmittelbar gemeinn<6E>tzige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "`Steuerbeg<65>nstigte Zwecke"' der Abgabenordnung und nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist selbstlos t<>tig.
Zweck und Ziel des Vereins ist die F<>rderung und Durchf<68>hrung von
Studierenden- und Orientierungshilfe, Berufsbildung und die F<>rderung
von Wissenschaft, Lehre und Kultur in Form des <20>ffentlichen Tanzkurses
und Theaterst<73>cken am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt. Dies
geschieht in Zusammenarbeit mit den Institutionen der TU Darmstadt,
insbesondere der Gremien und Aussch<63>sse des Fachbereichs Mathematik.
Ferner unterst<73>tzt der Verein die Interessenvertretung der Studierenden,
insbesondere in der Form von finanzieller F<>rderung von Aktivit<69>ten der
Fachschaft Mathematik an der TU Darmstadt, die mit den Zielen des
Vereins im Einklang stehen. Die Mittel des Vereins d<>rfen ausschlie<69>lich
f<EFBFBD>r satzungsgem<65><6D>e Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverh<EFBFBD>ltnism<EFBFBD><EFBFBD>ig hohe Verg<72>tung beg<65>nstigt werden.
Insbesondere sind folgende Handlungen nicht mit dem Zweck des Vereins vereinbar:
\begin{itemize}
\item Erwerb, Ver<65>u<EFBFBD>erung oder Belastung von Grundverm<72>gen,
\item Aufnahme oder Ausgabe von Krediten und
\item als gleichwertig anzusehende Handlungen.
\end{itemize}
\section{Mitgliedschaft}
Mitglieder des Vereins k<>nnen alle unten bezeichneten Personen werden.
Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche, formlose Beitrittserkl<6B>rung.
Von den Mitgliedern werden keine Mitgliedsbeitr<74>ge erhoben. Des weiteren
gilt <20>38 BGB.
\subsection{Ordentliche Mitglieder}
Eingeschriebene Studierende, die das Wahlrecht f<>r den Fachschaftsrat am
Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt haben, k<>nnen ordentliche
Mitglieder werden. Des weiteren k<>nnen alle eingeschriebenen
Studierenden der TU Darmstadt mit Zustimmung der Fachschaftsversammlung
ordentliche Mitglieder werden. Dies geschieht durch schriftliche,
formlose Beitrittserkl<6B>rung. Mit dem Abschluss des Studiums oder durch
Exmatrikulation wird diese Mitgliedschaft automatisch in eine
au<EFBFBD>erordentliche Mitgliedschaft umgewandelt.
\subsubsection{}
Ordentliche Mitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht auf
Mitgliederversammlungen.
\subsection{Au<EFBFBD>erordentliche Mitglieder}
Personen, welche die Kriterien einer ordentlichen Mitgliedschaft in der
Vergangenheit erf<72>llten, aber nicht mehr erf<72>llen, k<>nnen
au<EFBFBD>erordentliches Mitglied werden. Dies geschieht durch schriftliche,
formlose Beitrittserkl<6B>rung.
\subsubsection{}
Au<EFBFBD>erordentliche Mitglieder haben das aktive Wahlrecht auf
Mitgliederversammlungen.
\subsection{Beendigung der Mitgliedschaft}
Die Mitgliedschaft endet durch
\begin{itemize}
\item Austritt. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich unter
Einbehaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende anzuzeigen.
\item Ausschluss. Der Ausschluss bedarf eines Beschlusses des Vorstands
und einer sp<73>teren Zustimmung der n<>chsten Mitgliederversammlung mit
$2/3$-Mehrheit. Ausschlussgr<67>nde sind u.a. vereinssch<63>digendes Verhalten
sowie Mi<4D>achtung dieser Satzung.
\item Ableben.
\end{itemize}
\section{Organe}
Die Organe des Vereins sind
\begin{itemize}
\item der Vorstand,
\item die Mitgliederversammlung,
\item die Fachschaftsversammlung.
\end{itemize}
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung k<>nnen Abteilungen mit oder ohne
eigener Kasse eingerichtet werden. Es ist jeweils ein Abteilungsleiter
zu w<>hlen. F<>hrt die Abteilung eine Kasse, rechnet der Abteilungsleiter
vor der Kassenpr<70>fung mit dem 1. oder 2. Kassierer ab.
\subsection{Vorstand}
Der Vorstand besteht aus
\begin{enumerate}
\item dem 1. Vorsitzenden,
\item dem 2. Vorsitzenden,
\item dem 1. Kassierer,
\item dem 2. Kassierer,
\item dem Schriftf<74>hrer,
\item allen Mitgliedern des Hochschulgremiums Fachschaftsrat am
Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt.
\end{enumerate}
Die Vorstandsmitglieder werden f<>r die Dauer eines Gesch<63>ftsjahres von
der Mitgliederversammlung gew<65>hlt. Die Fachschaftsratsmitglieder sind
hiervon ausgenommen.\\
%
Wiederwahl und <20>mterh<72>ufung sind zul<75>ssig. Der Vorstand bleibt jedoch
stets bis zur Neuwahl im Amt. Weiterhin werden zwei Kassenpr<70>fer von der
Mitgliederversammlung gew<65>hlt, deren Aufgabe es ist, mindestens einmal
pro Gesch<63>ftsjahr die Kasse auf ordnungsgem<65><6D>e F<>hrung und
Vollst<EFBFBD>ndigkeit der Belege zu pr<70>fen. Die Kassenpr<70>fer d<>rfen keine
sonstigen Vorstands<64>mter bekleiden.\\
%
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann der Vorstand
bis zur n<>chsten Mitgliederversammlung kommissarisch ein Mitglied auf
den freien Posten berufen. Scheidet der 1. Vorsitzende aus seinem Amt,
<EFBFBD>bernimmt der 2. Vorsitzende bis zur Neuwahl dieses Amt.\\
%
Die unter 1.-3. genannten Vorstandsmitglieder sind Vorstand nach <20>26
BGB. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
vertretungsberechtigt. Die Vorstandsmitglieder 1.-3. bilden den
gesch<EFBFBD>ftsf<EFBFBD>hrenden Vorstand. Zur Gesch<63>ftsf<73>hrung geh<65>ren alle
Rechtshandlungen, die notwendig sind, um den Satzungszweck zu erreichen.
Intern wird bestimmt: Alle Rechtsgesch<63>fte <20>ber 100 EUR bed<65>rfen der
Zustimmung des Gesamtvorstandes sowie der Fachschaftsversammlung.\\
%
Es soll mindestens vier Mal pro Gesch<63>ftsjahr eine Vorstandssitzung
durchgef<EFBFBD>hrt werden, bei Bedarf auch <20>fter. Der 1. Vorsitzende l<>dt
hierzu mit einer Frist von 2 Wochen ein.\\
%
<EFBFBD>ber Vorstandssitzungen ist vom Schriftf<74>hrer ein Protokoll anzufertigen,
das vom 1. Vorsitzenden und vom Schriftf<74>hrer zu unterschreiben ist.
\subsection{Mitgliederversammlung}
Die Mitgliederversammlung ist das h<>chste Gremium des Vereins. Sie tagt
nicht <20>ffentlich und einmal pro Gesch<63>ftsjahr, bei Bedarf und auf
Einladung des 1. Vorsitzenden auch <20>fter. Es ist eine Einladungsfrist
von 2 Wochen zu wahren. Eine Einladung durch Aushang im Glaskasten neben
dem Raum S2$|$15-220 und per E-Mail an alle Mitglieder ist
ausreichend.\\
%
Die Einladung hat mit Angabe von Datum, Zeit, Ort und der Tagesordnung
durch den 1. Vorsitzenden zu erfolgen. Bei au<61>erordentlichen
Mitgliederversammmlungen ist au<61>erdem der Grund zu nennen.\\
%
Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung muss enthalten:
\begin{itemize}
\item Bericht des Vorstandes
\item Bericht der Kassierer
\item Bericht der Kassenpr<70>fer
\item Aussprache zu den Berichten
\item Entlastung des Vorstandes
\item Wahl eines Versammlungsleiters
\item Neuwahl des Vorstandes und der Kassenpr<70>fer
\item Antr<74>ge
\item Verschiedenes
\end{itemize}
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Abwesende Mitglieder haben kein
Stimmrecht.\\
%
Die Wahl des Vorstandes erfolgt geheim.\\
<EFBFBD>ber die Mitgliederversammlung ist vom Schriftf<74>hrer ein Protokoll
anzufertigen, das vom 1. Vorsitzenden und dem Schriftf<74>hrer zu
unterschreiben ist.
\subsection{Fachschaftsversammlung}
Die Fachschaftsversammlung tagt <20>ffentlich. Jedes Mitglied hat eine
Stimme, G<>ste und abwesende Mitglieder besitzen kein Stimmrecht.\\
%
Die Fachschaftsversammlung tagt i.d.R. in der vorlesungsfreien Zeit
14-t<>gig, sonst w<>chentlich. Sie muss allen Rechtsgesch<63>ften, die der
Vorstand beschlie<69>t und welche die Verwendung von Mitteln des Vereins
von mehr als 100 EUR erfordern, zustimmen. Der Termin der Versammlung
wird durch Aushang im Glaskasten neben dem Raum S2$|$15-220 <20>ffentlich
bekannt gegeben.\\
%
Auf Beschluss der Fachschaftsversammlung ist eine au<61>erordentliche
Mitgliederversammlung vom 1. Vorsitzenden einzuberufen.
\section{Schlussbestimmungen}
\subsection{Einstimmigkeit}
Alle Beschl<68>sse des Vorstand, der Fachschaftsversammlung und der
Mitgliederversammlung werden einstimmig gefasst.\\
%
Bei allen Beschl<68>ssen z<>hlen Stimmenenthaltungen und ung<6E>ltige Stimmen
nicht mit.\\
%
Zur G<>ltigkeit eines Beschlusses ist es erforderlich, dass ohne
Gegenstimme mehr als 50\% der anwesenden Stimmberechtigten daf<61>r
gestimmt habe. Abs. 1 und 2 gelten auch f<>r Wahlen und Zustimmungen.
\subsection{Aufl<EFBFBD>sung des Vereins}
L<EFBFBD>st sich der Verein auf oder fallen die steuerbeg<65>nstigten Zwecke weg,
f<EFBFBD>llt das Vereinsverm<72>gen an den Allgemeinen Studierendenausschuss der
TU Darmstadt, zweckgebunden zur Verwendung zugunsten der Studierenden am
Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt im Sinne des Abschnitts
steuerbeg<EFBFBD>nstigte Zwecke der Abgabenordnung.
\subsection{G<EFBFBD>ltigkeit}
Sollte einer der Punkte dieser Satzung ung<6E>ltig werden, behalten alle
anderen ihre G<>ltigkeit.
\subsection{Inkrafttreten}
Diese Satzung tritt mit Zustimmung der Mitgliederversammlung am
01.01.2005 in Kraft. Eventuelle vorige Satzungen verlieren hiermit ihre
G<EFBFBD>ltigkeit.
\end{document}