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\documentclass[10pt,a4paper]{article}
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\usepackage{a4wide}
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\usepackage[ngerman]{babel}
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\usepackage[latin1]{inputenc}
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\pagestyle{empty}
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\begin{document}
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\begin{center}
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\begin{Large}
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\textbf{
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Satzung des Vereins "`Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik
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der Technischen Universität Darmstadt"'
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\footnote{Version 1.7 vom 23.11.2004, erstellt von Andreas Mars}}
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\end{Large}
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\end{center}
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Der Satzungstext wurde in der männlichen Form formuliert. Für alle
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Regelungen, insbesondere die Mitglieder betreffend, gilt auch die
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weibliche Form.
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\section{Name und Sitz des Vereins}
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\begin{itemize}
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\item Der Verein führt den Namen "`Freunde und Förderer der Fachschaft
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Mathematik der Technischen Universität Darmstadt"'. Er hat seinen Sitz
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in Darmstadt. Die postalische Adresse lautet:
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Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik
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Technische Universität Darmstadt
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Schlossgartenstraße 7
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64289 Darmstadt.
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\item Das Geschäftsjahr beginnt am 01.10. eines Jahres und endet am
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31.09. des darauf folgenden Jahres.
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\item Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Darmstadt
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eingetragen werden. Ist dies geschehen, erhält er das zusätzliche Kürzel
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"`e.V."'.
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\end{itemize}
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\section{Zweck und Ziele des Vereins}
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Der Verein ist unabhängig und unpolitisch.\\
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Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
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des Abschnitts "`Steuerbegünstigte Zwecke"' der Abgabenordnung und nicht
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in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist selbstlos tätig.
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Zweck und Ziel des Vereins ist die Förderung und Durchführung von
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Studierenden- und Orientierungshilfe, Berufsbildung und die Förderung
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von Wissenschaft, Lehre und Kultur in Form des öffentlichen Tanzkurses
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und Theaterstücken am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt. Dies
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geschieht in Zusammenarbeit mit den Institutionen der TU Darmstadt,
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insbesondere der Gremien und Ausschüsse des Fachbereichs Mathematik.
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Ferner unterstützt der Verein die Interessenvertretung der Studierenden,
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insbesondere in der Form von finanzieller Förderung von Aktivitäten der
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Fachschaft Mathematik an der TU Darmstadt, die mit den Zielen des
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Vereins im Einklang stehen. Die Mittel des Vereins dürfen ausschließlich
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für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
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keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
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Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
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unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
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Insbesondere sind folgende Handlungen nicht mit dem Zweck des Vereins vereinbar:
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\begin{itemize}
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\item Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundvermögen,
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\item Aufnahme oder Ausgabe von Krediten und
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\item als gleichwertig anzusehende Handlungen.
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\end{itemize}
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\section{Mitgliedschaft}
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Mitglieder des Vereins können alle unten bezeichneten Personen werden.
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Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche, formlose Beitrittserklärung.
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Von den Mitgliedern werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Des weiteren
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gilt §38 BGB.
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\subsection{Ordentliche Mitglieder}
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Eingeschriebene Studierende, die das Wahlrecht für den Fachschaftsrat am
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Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt haben, können ordentliche
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Mitglieder werden. Des weiteren können alle eingeschriebenen
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Studierenden der TU Darmstadt mit Zustimmung der Fachschaftsversammlung
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ordentliche Mitglieder werden. Dies geschieht durch schriftliche,
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formlose Beitrittserklärung. Mit dem Abschluss des Studiums oder durch
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Exmatrikulation wird diese Mitgliedschaft automatisch in eine
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außerordentliche Mitgliedschaft umgewandelt.
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\subsubsection{}
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Ordentliche Mitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht auf
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Mitgliederversammlungen.
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\subsection{Außerordentliche Mitglieder}
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Personen, welche die Kriterien einer ordentlichen Mitgliedschaft in der
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Vergangenheit erfüllten, aber nicht mehr erfüllen, können
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außerordentliches Mitglied werden. Dies geschieht durch schriftliche,
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formlose Beitrittserklärung.
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\subsubsection{}
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Außerordentliche Mitglieder haben das aktive Wahlrecht auf
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|
Mitgliederversammlungen.
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\subsection{Beendigung der Mitgliedschaft}
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Die Mitgliedschaft endet durch
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\begin{itemize}
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\item Austritt. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich unter
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Einbehaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende anzuzeigen.
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\item Ausschluss. Der Ausschluss bedarf eines Beschlusses des Vorstands
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und einer späteren Zustimmung der nächsten Mitgliederversammlung mit
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$2/3$-Mehrheit. Ausschlussgründe sind u.a. vereinsschädigendes Verhalten
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sowie Mißachtung dieser Satzung.
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\item Ableben.
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\end{itemize}
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\section{Organe}
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Die Organe des Vereins sind
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\begin{itemize}
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\item der Vorstand,
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\item die Mitgliederversammlung,
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|
\item die Fachschaftsversammlung.
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\end{itemize}
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Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können Abteilungen mit oder ohne
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eigener Kasse eingerichtet werden. Es ist jeweils ein Abteilungsleiter
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zu wählen. Führt die Abteilung eine Kasse, rechnet der Abteilungsleiter
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vor der Kassenprüfung mit dem 1. oder 2. Kassierer ab.
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\subsection{Vorstand}
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Der Vorstand besteht aus
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\begin{enumerate}
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\item dem 1. Vorsitzenden,
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\item dem 2. Vorsitzenden,
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\item dem 1. Kassierer,
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|
\item dem 2. Kassierer,
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|
\item dem Schriftführer,
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\item allen Mitgliedern des Hochschulgremiums Fachschaftsrat am
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Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt.
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\end{enumerate}
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Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer eines Geschäftsjahres von
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der Mitgliederversammlung gewählt. Die Fachschaftsratsmitglieder sind
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hiervon ausgenommen.\\
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%
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Wiederwahl und Ämterhäufung sind zulässig. Der Vorstand bleibt jedoch
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stets bis zur Neuwahl im Amt. Weiterhin werden zwei Kassenprüfer von der
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Mitgliederversammlung gewählt, deren Aufgabe es ist, mindestens einmal
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pro Geschäftsjahr die Kasse auf ordnungsgemäße Führung und
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Vollständigkeit der Belege zu prüfen. Die Kassenprüfer dürfen keine
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sonstigen Vorstandsämter bekleiden.\\
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%
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Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann der Vorstand
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bis zur nächsten Mitgliederversammlung kommissarisch ein Mitglied auf
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den freien Posten berufen. Scheidet der 1. Vorsitzende aus seinem Amt,
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übernimmt der 2. Vorsitzende bis zur Neuwahl dieses Amt.\\
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%
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Die unter 1.-3. genannten Vorstandsmitglieder sind Vorstand nach §26
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BGB. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
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vertretungsberechtigt. Die Vorstandsmitglieder 1.-3. bilden den
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geschäftsführenden Vorstand. Zur Geschäftsführung gehören alle
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Rechtshandlungen, die notwendig sind, um den Satzungszweck zu erreichen.
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Intern wird bestimmt: Alle Rechtsgeschäfte über 100 EUR bedürfen der
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Zustimmung des Gesamtvorstandes sowie der Fachschaftsversammlung.\\
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%
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Es soll mindestens vier Mal pro Geschäftsjahr eine Vorstandssitzung
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durchgeführt werden, bei Bedarf auch öfter. Der 1. Vorsitzende lädt
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hierzu mit einer Frist von 2 Wochen ein.\\
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%
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über Vorstandssitzungen ist vom Schriftführer ein Protokoll anzufertigen,
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das vom 1. Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben ist.
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\subsection{Mitgliederversammlung}
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Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium des Vereins. Sie tagt
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nicht öffentlich und einmal pro Geschäftsjahr, bei Bedarf und auf
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Einladung des 1. Vorsitzenden auch öfter. Es ist eine Einladungsfrist
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von 2 Wochen zu wahren. Eine Einladung durch Aushang im Glaskasten neben
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dem Raum S2$|$15-220 und per E-Mail an alle Mitglieder ist
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ausreichend.\\
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%
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Die Einladung hat mit Angabe von Datum, Zeit, Ort und der Tagesordnung
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durch den 1. Vorsitzenden zu erfolgen. Bei außerordentlichen
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Mitgliederversammmlungen ist außerdem der Grund zu nennen.\\
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%
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Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung muss enthalten:
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\begin{itemize}
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\item Bericht des Vorstandes
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\item Bericht der Kassierer
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\item Bericht der Kassenprüfer
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\item Aussprache zu den Berichten
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\item Entlastung des Vorstandes
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\item Wahl eines Versammlungsleiters
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\item Neuwahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
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\item Anträge
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\item Verschiedenes
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\end{itemize}
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Jedes Mitglied hat eine Stimme. Abwesende Mitglieder haben kein
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Stimmrecht.\\
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%
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Die Wahl des Vorstandes erfolgt geheim.\\
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Über die Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer ein Protokoll
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anzufertigen, das vom 1. Vorsitzenden und dem Schriftführer zu
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unterschreiben ist.
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\subsection{Fachschaftsversammlung}
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Die Fachschaftsversammlung tagt öffentlich. Jedes Mitglied hat eine
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Stimme, Gäste und abwesende Mitglieder besitzen kein Stimmrecht.\\
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%
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Die Fachschaftsversammlung tagt i.d.R. in der vorlesungsfreien Zeit
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14-tägig, sonst wöchentlich. Sie muss allen Rechtsgeschäften, die der
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Vorstand beschließt und welche die Verwendung von Mitteln des Vereins
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von mehr als 100 EUR erfordern, zustimmen. Der Termin der Versammlung
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wird durch Aushang im Glaskasten neben dem Raum S2$|$15-220 öffentlich
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bekannt gegeben.\\
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%
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Auf Beschluss der Fachschaftsversammlung ist eine außerordentliche
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Mitgliederversammlung vom 1. Vorsitzenden einzuberufen.
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\section{Schlussbestimmungen}
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\subsection{Einstimmigkeit}
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Alle Beschlüsse des Vorstand, der Fachschaftsversammlung und der
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Mitgliederversammlung werden einstimmig gefasst.\\
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%
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Bei allen Beschlüssen zählen Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen
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nicht mit.\\
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|
%
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Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist es erforderlich, dass ohne
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Gegenstimme mehr als 50\% der anwesenden Stimmberechtigten dafür
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gestimmt habe. Abs. 1 und 2 gelten auch für Wahlen und Zustimmungen.
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\subsection{Auflösung des Vereins}
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Löst sich der Verein auf oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg,
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fällt das Vereinsvermögen an den Allgemeinen Studierendenausschuss der
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TU Darmstadt, zweckgebunden zur Verwendung zugunsten der Studierenden am
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Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt im Sinne des Abschnitts
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steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
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\subsection{Gültigkeit}
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Sollte einer der Punkte dieser Satzung ungültig werden, behalten alle
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anderen ihre Gültigkeit.
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\subsection{Inkrafttreten}
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Diese Satzung tritt mit Zustimmung der Mitgliederversammlung am
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01.01.2005 in Kraft. Eventuelle vorige Satzungen verlieren hiermit ihre
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Gültigkeit.
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\end{document}
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