Die aufgeführten Aufgaben umfassen alle regelmäßig anfallenden Aufgaben des Vorstandes. Die Zuteilung der Aufgaben zu den Ämtern dient als Empfehlung und kann durch Beschluss des Vorstandes anders unter den Mitgliedern des Vorstandes verteilt werden.
\item Bei Ausscheiden oder Verhinderung des 1. Vorsitzes übernimmt der 2. Vorsitz dieses Amt und die dazugehörigen Aufgaben.
\end{enumerate}
\subsubsection{1. Kassenführung}
\begin{enumerate}
\item Die 1. Kassenführung führt sämtliche Finanzgeschäfte durch, die die Hauptkasse des Vereins betreffen.
\item Die 1. Kassenführung hat über die Finanzgeschäfte des Vereins Buch zu führen. Die Dokumentation wird von der Kassenprüfung in Beisein der 1. Kassenführung geprüft.
\item Die Prüfung der Abteilungskassen fällt in die Zuständigkeit der 1. Kassenführung.
\item Steuererklärungen sind vom 1. Vorsitz in Zusammenarbeit mit der 1. Kassenführung auszufertigen.
% Kommentar: Man kann den FSR auch frühzeitig, bspw. mit Einladung zur Sitzung oder Umlaufverfahrenseinleitungsmail über anstehenden Beschlüsse informieren. Dann laufen die Fristen parallel.
\subsection{Information der Fachschaft}
Der Vorstand soll in der aktiven Fachschaft ein Bewusstsein für die Vorgänge des Vereins erzeugen.
Dies kann beispielsweise durch regelmäßige Berichte über aktuelle Vorgänge auf der Fachschaftssitzung oder Newsletter mit aktuellen Beschlüssen passieren.
\section{Kassenprüfung}
Die Mitgliederversammlung beauftragt zwei Mitglieder, die kein Vorstandsamt innehaben, vor der nächsten Mitgliederversammlung, auf der ein Jahresabschluss präsentiert wird, diesen zu prüfen.
\item Die Abteilung Orientierung ist für die Planung und Ausrichtung der Orientierungswoche zuständig. Diese soll der Unterstützung der Studierenden zu Beginn ihres Studiums dienen.
\item Die Abteilung Orientierung erhält einen Finanzrahmen von 1.500€.
\item Die Abteilung Tanz ist für die Planung und Ausrichtung des Balls der Mathematik sowie des Tanzkurses der Fachschaft zuständig.
\item Die Abteilung Tanz erhält einen Finanzrahmen von 1.000€. Ausgenommen von diesem Finanzrahmen sind die musikalische Begleitung sowie der Ausrichtungsort des Balls.
Der Finanzrahmen für die musikalische Begleitung ist bei 3.000€ festgesetzt.
Der Finanzrahmen für den Ausrichtungsort ist bei 1.500€ festgesetzt.
\item Die Abteilung Musikabend ist für die Planung und Durchführung des Mathemusikabends und weiterer musikalischer Veranstaltungen innerhalb des Vereins zuständig.
\item Die Abteilung Chor ist für die Planung und Durchführung der Mathechorfahrt sowie der Förderung des Mathechors im Allgemeinen innerhalb des Vereins zuständig.
\item Die Abteilung Chor erhält einen Finanzrahmen von 500€.
\item Rechtsgeschäfte bis zu einem Wert von 250€ können anstatt auf einen Beschluss des gesamten Vorstandes auch auf Beschluss des vertretungsberechtigten Vorstandes getätigt werden.
\item Auf Beschluss des Vorstandes können Kontozugänge eingerichtet werden.
\item Der jährliche Mindestbeitrag für Fördermitglieder beträgt 10,00€.
\item Es steht jedem Mitglied frei höhere Beiträge zu bezahlen.
Die Beitragshöhe legt jedes Mitglied in seinem Mitgliedsantrag fest.
Sie kann jederzeit in Textform zum nächsten Fälligkeitstermin geändert werden. Maßgebend ist hierbei der Eingang beim Vorstand.
\end{enumerate}
\subsection{Fälligkeit}
\begin{enumerate}
\item Die Mitgliedsbeiträge sind bei Bestandsmitgliedern zum Start des Geschäftsjahres und bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme in den Verein fällig.
\end{enumerate}
\subsection{Wechsel zur Fördermitgliedschaft}
\begin{enumerate}
\item Im Falle eines Wechsels der Mitgliedschaftsart zu einem Fördermitglied wird für das gesamte Jahr der gewählte Fördermitgliedsbeitrag fällig.