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@ -203,7 +203,7 @@ Wiederwahl und
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Mitgliederversammlung gewählt, deren Aufgabe es ist, mindestens einmal
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pro Geschäftsjahr die Kasse auf ordnungsgemäße Führung und
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Vollständigkeit der Belege zu prüfen. Kassenprüfer dürfen weder Mitglied
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im Vorstand noch Abteilungsleiter sein.
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im gewählten Vorstand (I.-V.) noch Abteilungsleiter sein.
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Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann der Vorstand
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@ -324,7 +324,7 @@ Mitgliederversammlung vom Vorstand einzuberufen.
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Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können Abteilungen mit eigener Kasse eingerichtet oder aufgelöst werden.
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Es ist jeweils ein Abteilungsleiter für die Dauer eines Geschäftsjahres zu wählen.
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Bei Bedarf kann auch vor Ablauf dieser Frist ein neuer Abteilungsleiter gewählt werden.
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Bei Bedarf kann der Vorstand einen Abteilungsleiter auch kommissarisch einsetzen.
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Für jede Abteilung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung ein Aufgabenbereich sowie ein für jedes
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