Satzungsänderung #1
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satzung.tex
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satzung.tex
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@ -84,11 +84,11 @@
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\begin{enumerate}
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\item Die Mitglieder werden unterschieden in
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\begin{itemize}
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\item ordentliche Mitglieder,
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\item Freunde und
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\item studentische Mitglieder,
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\item passive Mitglieder und
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\item Fördermitglieder.
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\end{itemize}
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\item Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder, die zu Beginn des Geschäftsjahres an der TU Darmstadt immatrikuliert sind.
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\item Studentische Mitglieder sind Mitglieder, die zu Beginn des Geschäftsjahres an der TU Darmstadt immatrikuliert sind.
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\end{enumerate}
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\subsection{Aufnahme}
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\begin{enumerate}
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@ -101,20 +101,20 @@
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\subsection{Rechte und Pflichten}
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\begin{enumerate}
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\item Ordentliche Mitglieder haben das aktive und das passive Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
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\item Fördermitglieder und Freunde haben weder aktives noch passives Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann ihnen durch Beschluss mit einer Zweidrittel-Mehrheit das passive Wahlrecht für die jeweilige Mitgliederversammlung verleihen.
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\item Studentische Mitglieder haben das aktive und das passive Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
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\item Fördermitglieder und passive Mitglieder haben weder aktives noch passives Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann ihnen durch Beschluss mit einer Zweidrittel-Mehrheit das passive Wahlrecht für die jeweilige Mitgliederversammlung verleihen.
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\item Alle Mitglieder sind verpflichtet Namens- und Adressänderungen, Änderungen der Kontaktdaten wie E-Mail Adressen oder Bankverbindungen unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.
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\item Fördermitglieder sind verpflichtet einen Mitgliedsbeitrag zu leisten.
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\item Ordentliche Mitglieder sind verpflichtet, auf Verlangen dem Vorstand einen Immatrikulationsnachweis auszuhändigen.
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\item Studentische Mitglieder sind verpflichtet, auf Verlangen dem Vorstand einen Immatrikulationsnachweis auszuhändigen.
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\end{enumerate}
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\subsection{Änderungen der Art der Mitgliedschaft}
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\begin{enumerate}
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\item Jedes Mitglied kann zum Ende des Geschäftsjahres seine Art der Mitgliedschaft zu „Freund“ ändern.
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\item Jedes Mitglied kann zum Ende des Geschäftsjahres seine Art der Mitgliedschaft zu „passives Mitglied“ ändern.
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Jedes Mitglied kann ohne Einschränkungen seine Art der Mitgliedschaft zu „Fördermitglied“ ändern.
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Dies ist dem Vorstand in Textform mitzuteilen.
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\item Kann ein ordentliches Mitglied auf Verlangen des Vorstands keinen geeigneten Immatrikulationsnachweis erbringen, wird es zu einem Freund.
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\item Ist ein Fördermitglied nach vorheriger Mahnung mehr als sechs Monate mit der Entrichtung der Mitgliedsbeiträge in Verzug, kann die Art der Mitgliedschaft durch einen Vorstandsbeschluss zu „Freund“ geändert werden.
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\item Kann ein studentisches Mitglied auf Verlangen des Vorstands keinen geeigneten Immatrikulationsnachweis erbringen, wird es zu einem passiven Mitglied.
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\item Ist ein Fördermitglied nach vorheriger Mahnung mehr als sechs Monate mit der Entrichtung der Mitgliedsbeiträge in Verzug, kann die Art der Mitgliedschaft durch einen Vorstandsbeschluss zu „passives Mitglied“ geändert werden.
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\end{enumerate}
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\subsection{Beendigung der Mitgliedschaft} \label{ende-mitgliedschaft}
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@ -212,8 +212,8 @@ Der Fachschaftsrat Mathematik wird über den Wortlaut des Beschlusses in Kenntni
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\subsubsection{Versammlung}
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\begin{enumerate}
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\item Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium des Vereins und tagt nichtöffentlich.
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\item Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder,
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sofern nicht in Satzung oder Geschäftsordnung anders geregelt. Freunde und Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt.
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\item Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden studentischen Mitglieder,
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sofern nicht in Satzung oder Geschäftsordnung anders geregelt. Passive Mitglieder und Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt.
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Blockwahlen sind zulässig, sofern
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%* (drei Viertel) der anwesenden Mitglieder zustimmen.
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%* keines der anwesenden Mitglieder widerspricht.
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@ -258,7 +258,7 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
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\begin{enumerate}
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\item Wahlen finden üblicherweise auf der ersten Mitgliederversammlung des Jahres statt.
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\item Alle Wahlen erfolgen geheim.
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\item Jedes anwesende ordentliche Mitglied kann für jedes Amt maximal einem Kandidaturvorschlag
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\item Jedes anwesende studentische Mitglied kann für jedes Amt maximal einem Kandidaturvorschlag
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eine Stimme geben.
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Bei Blockwahlen kann entsprechend maximal einem Blockvorschlag eine Stimme gegeben werden.
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