Satzungsänderung #1
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Sätzungsänderungto WIP: Sätzungsänderungbeb627a77a
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@ -26,2 +26,3 @@
\begin{document}
\LARGE Geschäftsordnung des "`Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.V."'
\LARGE Geschäftsordnung des „Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.V.“
e.\,V.
@ -65,0 +34,4 @@
\begin{enumerate}
\item Der 1. Vorsitz übernimmt die fristgemäße Einladung zu Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen.
\item Der 1. Vorsitz hat die Versammlungsleitung bei Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen inne.
\item Anfallende Aktualisierungen von Vollmachten (bspw.\ bei der Bank), anderen Daten und des Vereinsregisters und anderen Daten sind vom 1. Vorsitz durchzuführen.
Jetzt ist "und anderen Daten" gedoppelt.
@ -65,0 +57,4 @@
\subsubsection{2. Kassenführung}
\begin{enumerate}
\item Die 2. Kassenführung ist für die Protokollierung von Finanzanträgen verantwortlich, die von der Fachschaft an den AStA gestellt werden.
\item Die Einweisung von einer neuen Abteilungsleitung fällt der 2. Kassenführung zu.
Ohne von. Genitiv besser als Dativ
@ -85,0 +75,4 @@
\item sobald alle Vorstandsmitglieder vor Ablauf einer Woche zugestimmt haben oder
\item falls bei Ablauf einer Woche
eine einfache Mehrheit zugestimmt hat
und keine Gegenstimmen eingingen.
... eingegangen sind.
@ -120,0 +102,4 @@
\subsection{Abteilung Tanz}
\begin{enumerate}
\item Die Abteilung Tanz ist für die Planung und Ausrichtung des Balls der Mathematiker sowie des Tanzkurses der Fachschaft zuständig.
Wo wir schon dabei sind: Ball der Mathematik?
@ -120,0 +111,4 @@
\begin{enumerate}
\item Die Abteilung Musikabend ist für die Planung und Durchführung des Mathemusikabends und weiterer musikalischer Veranstaltungen innerhalb des Vereins zuständig.
\item Die Abteilung Musik erhält einen Finanzrahmen von 500€.
Hier steht noch der alte Abteilungsname, im MV-Protokoll ist es korrekt.
@ -84,0 +88,4 @@
\item Freunde und
\item Fördermitglieder.
\end{itemize}
\item Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder, die zu Beginn des Geschäftsjahres an der TU Darmstadt immatrikuliert sind.
Um konsistent mit "rechte und Pflichten" unten zu sein, würde ich hier nur spezifizieren "ordentliche Mitglieder müssen zu Beginn des Geschäftsjahres an der TU Darmstadt immatrikuliert sein.". Den Rest würde ich an dieser Stelle einfach unterspezifiziert lassen.
@ -84,3 +94,3 @@
\subsection{Aufnahme}
\begin{enumerate}
\item Jede natürliche Person kann einen schriftlichen, formlosen Antrag auf Mitgliedschaft an den Vorstand stellen.
\item Jede natürliche Person kann einen Antrag auf Mitgliedschaft an den Vorstand stellen. Der Antrag hat in Textform zu erfolgen und die Art der Mitgliedschaft zu spezifizieren.
Ich denke, Schriftform ist hier die bessere Bezeichnung als Textform (ein mündliches Gespräch besteht auch aus Text)
Vergleiche BGB §126 und BGB §126b:
Schriftform benötigt Unterschriften oder notarielle Beglaubigung, während Textform nur einen „dauerhaften Datenträger“ fordert und dementsprechend beispielsweise Mails ohne Unterschrift erlaubt.
Ein Gespräch hingegen ist keine Textform.
Vielleicht wollen wir trotzdem Schriftform, um Anträge nicht zu übersehen.
„Schriftlich“ ist meines Wissens nicht definiert.
@ -97,1 +105,3 @@
\item Alle Mitglieder, die zum Wahlzeitpunkt an der TU Darmstadt immatrikuliert sind, haben das passive Wahlrecht. Für alle anderen Mitglieder kann die Mitgliederversammlung durch Beschluss mit einer Zweidrittel-Mehrheit das passive Wahlrecht für die jeweilige Mitgliederversammlung verleihen.
\item Ordentliche Mitglieder haben das aktive und das passive Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
\item Fördermitglieder und Freunde haben weder aktives noch passives Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann ihnen durch Beschluss mit einer Zweidrittel-Mehrheit das passive Wahlrecht für die jeweilige Mitgliederversammlung verleihen.
\item Alle Mitglieder sind verpflichtet Namens- und Adressänderungen, Änderungen von Kontaktdaten wie Telefonnummern, E-Mail Adressen oder Bankverbindungen unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.
Erheben wir Telefonnummern? Ich würde das weglassen.
@ -98,0 +105,4 @@
\item Ordentliche Mitglieder haben das aktive und das passive Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
\item Fördermitglieder und Freunde haben weder aktives noch passives Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann ihnen durch Beschluss mit einer Zweidrittel-Mehrheit das passive Wahlrecht für die jeweilige Mitgliederversammlung verleihen.
\item Alle Mitglieder sind verpflichtet Namens- und Adressänderungen, Änderungen von Kontaktdaten wie Telefonnummern, E-Mail Adressen oder Bankverbindungen unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.
\item Fördermitglieder sind verpflichtet einen Mitgliedschaftsbeitrag zu leisten.
Mitgliedsbeitrag
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@ -120,0 +95,4 @@
\section{Abteilungen}
\subsection{Abteilung Orientierung}
\begin{enumerate}
\item Die Abteilung Orientierung ist für die Planung und Ausrichtung der Orientierungswoche zuständig. Diese soll der Unterstützung der Studierenden zu Beginn ihres Studiums dienen.
GeWoWe und FreWe sind hierdurch nicht abgedeckt.
Es gibt jetzt einen neuen Formulierungsvorschlag.
@ -148,0 +159,4 @@
Sie kann jederzeit in Textform zum nächsten Fälligkeitstermin geändert werden. Maßgebend ist hierbei der Eingang beim Vorstand.
\end{enumerate}
\subsection{Fälligkeit}
Von Marc (paraphrasiert): Ist die Idee dass Leute direkt bezahlen, wenn sie zu einem Fördermitglied werden, und ab den kommenden Jahren immer zu beginn des Geschäftsjahres? Das könnte zu zwei Zahlungen sehr kurz hintereinander führen.
Low Effort alternative mit weniger Geld eingang: Mitgliedsbeiträge einfach immer zu Jahresbeginn, dann sind im Zweifel Leute halt ne weile Fördermitglied "for free", aber man trennt den Aufwand "Mitgliedschaft ändern" und "erstes mal Geld bezahlen"
Ich mag die Alternative.
Wir wollen vermutlich so etwas wie volle Beiträge bei Beginn der Fördermitgliedschaft bis einschließlich des 9. Monats des Geschäftsjahres, da wir uns Mitgliedschaften auf MMAs und Mathebällen erhoffen.
@ -290,3 +319,3 @@
\subsection{Auflösung des Vereins}
Löst sich der Verein auf, wird der Verein aufgehoben oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg,
fällt das Vereinsvermögen an den Förderverein für in Not geratene Studierende der Technischen Universität Darmstadt e.\,V., zweckgebunden zur Unterstützung von Personen, die im Sinne von \S 53 Abgabenordnung wegen wirtschaftlicher Armut bedürftig sind.
fällt das Vereinsvermögen an den \emph{Förderverein für in Not geratene Studierende der Technischen Universität Darmstadt e.\,V.}, zweckgebunden zur Unterstützung von Personen, die im Sinne von \S 53 Abgabenordnung wegen wirtschaftlicher Armut bedürftig sind.
Jonas: Nach allem, was ich zu Vereinssatzungen mitbekommen habe, ist es nicht ratsam, für den Fall der Vereinsauflösung explizit festzuschreiben, an wen das Vereinsvermögen fällt. Das ist ja eine Planung, die weit in die Zukunft reicht und wenn der Begünstigte bis dahin nicht mehr existiert oder die Gemeinnützigkeit verloren hat, ist der Passus nichtig. Typischerweise steht hier eine Beschreibung, die auf den beabsichtigten Begünstigten passt, aber so offen formuliert ist, dass die Mitglieder nötigenfalls eine andere gemeinnützige Organisation auswählen können und nicht noch die Satzung ändern müssen, bevor der Verein aufgelöst werden kann.
Guter Punkt.
Eine ausreichend offene und gleichzeitig ausreichend genaue Formulierung ist uns zu viel Aufwand. Das bleibt erstmal so.
@ -288,3 +317,3 @@
% Wir haben ihn auch deshalb so gelassen, um Debatten zu vermeiden.
\section{Auflösung des Vereins}
\subsection{Auflösung des Vereins}
Jonas: Soll der Verein wirklich mit einfacher Mehrheit der Anwesenden aufgelöst werden können, da gibt es häufig auch Anforderungen einer qualifizierten Mehrheit.
„Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt.“ - BGB §41
Ich glaube, dass es schlecht ist, einen Stimmanteil an allen Mitgliedern zu fordern. Vielleicht will man explizit dazu schreiben, dass eine Vereinsauflösung nur auf einer dazu einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden kann.
Außerdem bin ich gerade nicht motiviert, diese Änderung mit aufzunehmen.
Wir packen einen Satz dazu, dass der Verein nur auf einer dafür einberufenen Mitgliederversammlung aufgelöst werden kann. Ansonsten sind uns die Grenzen des BGB streng genug. Meinem persönlichen Eindruck nach korrigieren Vereine die BGB-Grenze auch eher nach unten als nach oben.
@ -120,0 +96,4 @@
\subsection{Abteilung Orientierung}
\begin{enumerate}
\item Die Abteilung Orientierung ist für die Unterstützung der Studierenden in der Studieneingangsphase zuständig.
Dies umfasst beispielsweise die Planung und Durchführung von Orientierungswoche, Geld-und-Wohnen-Wochenende und Erstsemesterfahrt.
Ich finde die Nennung der beiden Wochenendveranstaltungen ist zu spezifisch in dieser Geschäftsordnung. Die OWO als Beispiel zu nennen reicht mMn.
@ -280,1 +307,3 @@
\item den Mitgliederversammlungen.
\item den Mitgliederversammlungen,
\item der Höhe der Mitgliedsbeiträge,
\item der Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge.
Diese beiden Punkte vereinen zu „der Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge“
WIP: Sätzungsänderungto SätzungsänderungEs gibt jetzt bis auf weiteres hübsche PDF-Diffs auf https://download.mathebau.de/vereinssatzung/
Sätzungsänderungto Satzungsänderung@ -20,110 +20,116 @@
\setlist[enumerate]{label=(\arabic*),itemindent=0.6cm, leftmargin=*}
\title{Geschäftsordnung}
\subtitle{Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.V.}
Wir hätten gerne einen geschlechtsneutralen Vereinsnamen.
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