Satzungsänderung #1
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@ -317,7 +317,11 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
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\section{Auflösung des Vereins}
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\subsection{Auflösung des Vereins}
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Gonne marked this conversation as resolved
Outdated
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Löst sich der Verein auf, wird der Verein aufgehoben oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg,
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fällt das Vereinsvermögen an den \emph{Förderverein für in Not geratene Studierende der Technischen Universität Darmstadt e.\,V.}, zweckgebunden zur Unterstützung von Personen, die im Sinne von \S 53 Abgabenordnung wegen wirtschaftlicher Armut bedürftig sind.
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\begin{enumerate}
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\item Eine Auflösung des Vereins kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
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Outdated
Gonne
commented
Jonas: Nach allem, was ich zu Vereinssatzungen mitbekommen habe, ist es nicht ratsam, für den Fall der Vereinsauflösung explizit festzuschreiben, an wen das Vereinsvermögen fällt. Das ist ja eine Planung, die weit in die Zukunft reicht und wenn der Begünstigte bis dahin nicht mehr existiert oder die Gemeinnützigkeit verloren hat, ist der Passus nichtig. Typischerweise steht hier eine Beschreibung, die auf den beabsichtigten Begünstigten passt, aber so offen formuliert ist, dass die Mitglieder nötigenfalls eine andere gemeinnützige Organisation auswählen können und nicht noch die Satzung ändern müssen, bevor der Verein aufgelöst werden kann. Jonas: Nach allem, was ich zu Vereinssatzungen mitbekommen habe, ist es nicht ratsam, für den Fall der Vereinsauflösung explizit festzuschreiben, an wen das Vereinsvermögen fällt. Das ist ja eine Planung, die weit in die Zukunft reicht und wenn der Begünstigte bis dahin nicht mehr existiert oder die Gemeinnützigkeit verloren hat, ist der Passus nichtig. Typischerweise steht hier eine Beschreibung, die auf den beabsichtigten Begünstigten passt, aber so offen formuliert ist, dass die Mitglieder nötigenfalls eine andere gemeinnützige Organisation auswählen können und nicht noch die Satzung ändern müssen, bevor der Verein aufgelöst werden kann.
johannes
commented
Guter Punkt. Guter Punkt.
Gonne
commented
Eine ausreichend offene und gleichzeitig ausreichend genaue Formulierung ist uns zu viel Aufwand. Das bleibt erstmal so. Eine ausreichend offene und gleichzeitig ausreichend genaue Formulierung ist uns zu viel Aufwand. Das bleibt erstmal so.
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Diese muss in der Einladung angekündigt werden.
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\item Löst sich der Verein auf, wird der Verein aufgehoben oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg,
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fällt das Vereinsvermögen an den \emph{Förderverein für in Not geratene Studierende der Technischen Universität Darmstadt e.\,V.}, zweckgebunden zur Unterstützung von Personen, die im Sinne von \S 53 Abgabenordnung wegen wirtschaftlicher Armut bedürftig sind.
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\end{enumerate}
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\end{document}
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Jonas: Soll der Verein wirklich mit einfacher Mehrheit der Anwesenden aufgelöst werden können, da gibt es häufig auch Anforderungen einer qualifizierten Mehrheit.
„Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt.“ - BGB §41
Ich glaube, dass es schlecht ist, einen Stimmanteil an allen Mitgliedern zu fordern. Vielleicht will man explizit dazu schreiben, dass eine Vereinsauflösung nur auf einer dazu einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden kann.
Außerdem bin ich gerade nicht motiviert, diese Änderung mit aufzunehmen.
Wir packen einen Satz dazu, dass der Verein nur auf einer dafür einberufenen Mitgliederversammlung aufgelöst werden kann. Ansonsten sind uns die Grenzen des BGB streng genug. Meinem persönlichen Eindruck nach korrigieren Vereine die BGB-Grenze auch eher nach unten als nach oben.