Satzungsänderung #1
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satzung.tex
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@ -80,10 +80,20 @@
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\end{enumerate}
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\section{Mitgliedschaft}
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\subsection{Arten der Mitgliedschaft}
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\begin{enumerate}
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\item Die Mitglieder werden unterschieden in
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\begin{itemize}
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\item ordentliche Mitglieder,
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\item Freunde und
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\item Fördermitglieder.
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\end{itemize}
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\item Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder, die zu Beginn des Geschäftsjahres an der TU Darmstadt immatrikuliert sind.
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\item Mitglieder, die zu Beginn des Geschäftsjahres nicht an der TU Darmstadt immatrikuliert sind, sind Freunde oder Fördermitglieder.
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\end{enumerate}
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\subsection{Aufnahme}
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\begin{enumerate}
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\item Jede natürliche Person kann einen schriftlichen, formlosen Antrag auf Mitgliedschaft an den Vorstand stellen.
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\item Jede natürliche Person kann einen Antrag auf Mitgliedschaft an den Vorstand stellen. Der Antrag hat in Textform zu erfolgen und die Art der Mitgliedschaft zu spezifizieren.
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% Insbesondere kann der Antrag im Rahmen der normalen Beschlussfassung auch auf der Mitgliederversammlung entschieden werden.
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\item Die Annahme des Antrags erfolgt durch normale Beschlussfassung des Vorstandes.
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\item Ist die beantragende Person Teil der Fachschaft Mathematik, ist eine Annahme durch ein einzelnes Vorstandsmitglied möglich. Eine Ablehnung muss durch normale Beschlussfassung erfolgen.
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@ -92,9 +102,19 @@
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\subsection{Rechte und Pflichten}
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\begin{enumerate}
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\item Von den Mitgliedern werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.
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\item Alle Mitglieder haben das aktive Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
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\item Alle Mitglieder, die zum Wahlzeitpunkt an der TU Darmstadt immatrikuliert sind, haben das passive Wahlrecht. Für alle anderen Mitglieder kann die Mitgliederversammlung durch Beschluss mit einer Zweidrittel-Mehrheit das passive Wahlrecht für die jeweilige Mitgliederversammlung verleihen.
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\item Ordentliche Mitglieder haben das aktive und das passive Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
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\item Fördermitglieder und Freunde haben weder aktives noch passives Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann ihnen durch Beschluss mit einer Zweidrittel-Mehrheit das passive Wahlrecht für die jeweilige Mitgliederversammlung verleihen.
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\item Alle Mitglieder sind verpflichtet Namens- und Adressänderungen, Änderungen von Kontaktdaten wie Telefonnummern, E-Mail Adressen oder Bankverbindungen unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.
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\item Fördermitglieder sind verpflichtet einen Mitgliedschaftsbeitrag zu leisten.
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\item Ordentliche Mitglieder sind verpflichtet, auf Verlangen dem Vorstand einen Immatrikulationsnachweis auszuhändigen.
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\end{enumerate}
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\subsection{Änderungen der Art der Mitgliedschaft}
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\begin{enumerate}
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\item Jedes Mitglied kann zum Ende des Geschäftsjahres seine Art der Mitgliedschaft zu „Freund“ ändern.
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Jedes Mitglied kann ohne Einschränkungen seine Art der Mitgliedschaft zu „Fördermitglied“ ändern.
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Dies ist dem Vorstand in Textform mitzuteilen.
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\item Kann ein ordentliches Mitglied auf Verlangen des Vorstands keinen geeigneten Immatrikulationsnachweis erbringen, wird es zu einem Freund.
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\end{enumerate}
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\subsection{Beendigung der Mitgliedschaft} \label{ende-mitgliedschaft}
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@ -105,7 +125,7 @@ Die Mitgliedschaft endet durch
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Der rückwirkende Austritt ist nicht möglich.
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\item Ausschluss. Der Ausschluss bedarf eines Beschlusses des Vorstands
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und eines späteren Beschlusses der nächsten Mitgliederversammlung mit
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Zweidrittel-Mehrheit. Ausschlussgründe sind u.a. vereinsschädigendes Verhalten
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Zweidrittel-Mehrheit. Ausschlussgründe sind u.\,a.\ vereinsschädigendes Verhalten
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sowie Missachtung dieser Satzung.
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\item Ableben.
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\item Streichung. Ein Mitglied kann vom Vorstand von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es nicht mehr erreichbar ist.
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@ -152,8 +172,8 @@ wird er durch das Vorstandsmitglied übernommen, welches den 2. Vorsitz innehat.
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War der 2. Vorsitz zu diesem Zeitpunkt kommissarisch besetzt, so muss innerhalb von vier Wochen eine Neuwahl durchgeführt werden.
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\item Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt, falls eines von ihnen einen Vorsitz innehat.
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\end{enumerate}
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\subsubsection{Beschlussfassung des Vorstandes}
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\subsubsection{Beschlussfassung des Vorstandes}
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% In unserer Intention kann auf das Widerspruchsrecht auch verzichtet werden, um das Warten auf die eine Woche zu vermeiden
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\par
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@ -178,10 +198,11 @@ Ein Beschluss wird gefasst, indem beide Gremien gemäß den Regelungen ihrer jew
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Ein Beschluss kann durch die Mitgliederversammlung gefasst werden.
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Der Fachschaftsrat Mathematik wird über den Wortlaut des Beschlusses in Kenntnis gesetzt.
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\end{enumerate}
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\subsubsection{Sitzungen}
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\subsubsection{Sitzungen}
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\begin{enumerate}
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\item Der Vorstand sollte sich in der Regel einmal pro Quartal für eine Vorstandssitzung versammeln. Zur Sitzung wird mit einer Frist von einer Woche eingeladen.
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\item Der Vorstand sollte sich in der Regel einmal pro Quartal für eine Vorstandssitzung versammeln. Zur Sitzung wird mit einer Frist von einer Woche eingeladen.
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\item Der Vorstand tagt nicht öffentlich.
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\item Über jede Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll wird in der Regel durch die Schriftführung angefertigt. Der Vorstand kann zu Beginn der Versammlung ein anderes Mitglied des Vorstandes beauftragen, das Protokoll anzufertigen. Die Protokolle sind den Mitgliedern des Vorstandes zeitnah zuzustellen, spätestens jedoch mit der Einladung zur nachfolgenden Sitzung.
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\item Die Leitung der Sitzung übernimmt in der Regel der 1. Vorsitz. Der Vorstand kann zu Beginn der Sitzung ein anderes Mitglied des Vorstandes beauftragen, die Sitzung zu leiten.
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@ -191,8 +212,8 @@ Der Fachschaftsrat Mathematik wird über den Wortlaut des Beschlusses in Kenntni
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\subsubsection{Versammlung}
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\begin{enumerate}
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\item Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium des Vereins und tagt nichtöffentlich.
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\item Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder,
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sofern nicht in Satzung oder Geschäftsordnung anders geregelt.
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\item Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder,
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sofern nicht in Satzung oder Geschäftsordnung anders geregelt. Freunde und Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt.
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Blockwahlen sind zulässig, sofern
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%* (drei Viertel) der anwesenden Mitglieder zustimmen.
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%* keines der anwesenden Mitglieder widerspricht.
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@ -224,6 +245,7 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
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% Empfohlene Praxis: Auch mal im Glaskasten o. Ä. aushängen
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\item Zur Beschlussfähigkeit einer Mitgliederversammlung müssen mindestens fünf stimmberechtigte Mitglieder anwesend sein. Ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, vertagt sich die Mitgliederversammlung auf einen neuen Termin.
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\end{enumerate}
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\subsubsection{Protokoll}
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\begin{enumerate}
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\item Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen.
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@ -231,35 +253,40 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
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\item Das Protokoll wird in der Regel durch die Schriftführung angefertigt. Die Mitgliederversammlung kann zu Beginn der Versammlung ein anderes Mitglied beauftragen.
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\item Das Protokoll ist von Protokollführung und Versammlungsleitung zu unterzeichnen.
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\end{enumerate}
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\subsubsection{Wahlen}
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\begin{enumerate}
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\subsubsection{Wahlen}
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\begin{enumerate}
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\item Wahlen finden üblicherweise auf der ersten Mitgliederversammlung des Jahres statt.
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\item Alle Wahlen erfolgen geheim.
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\item Jedes anwesende Mitglied kann
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für jedes Amt
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maximal einem Kandidaturvorschlag
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\item Jedes anwesende ordentliche Mitglied kann für jedes Amt maximal einem Kandidaturvorschlag
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eine Stimme geben.
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Bei Blockwahlen kann entsprechend maximal einem Blockvorschlag eine Stimme gegeben werden.
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% Alle Vorstandsposten können auf einem Wahlzettel gewählt werden.
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\item Gewählt ist, wer mehr als zwei Drittel der Stimmen auf sich vereint und die Wahl annimmt.
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\item Gibt es mehrere Kandidaturvorschläge und führt der erste Wahlgang zu keiner Entscheidung,
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so reicht in den weiteren Wahlgängen eine einfache Mehrheit.
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\end{enumerate}
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\item Gibt es mehrere Kandidaturvorschläge und führt der erste Wahlgang zu keiner Entscheidung, so reicht in den weiteren Wahlgängen eine einfache Mehrheit.
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\end{enumerate}
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\subsection{Abteilungen}
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\begin{enumerate}
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\item Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können Abteilungen mit eigener Kasse eingerichtet oder aufgelöst werden. Es ist jeweils ein Mitglied für die Dauer eines Geschäftsjahres in das Amt der Abteilungsleitung zu wählen. Bei Bedarf kann der Vorstand die Abteilungsleitung auch kommissarisch besetzen.
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\item Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können Abteilungen mit eigener Kasse eingerichtet oder aufgelöst werden.
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Es ist jeweils ein Mitglied für die Dauer eines Geschäftsjahres in das Amt der Abteilungsleitung zu wählen.
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Bei Bedarf kann der Vorstand die Abteilungsleitung auch kommissarisch besetzen.
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\item Für jede Abteilung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung ein Aufgabenbereich sowie ein für jedes Rechtsgeschäft gültiger maximaler Finanzrahmen festzulegen. Der Aufgabenbereich muss mit den Zielen und Zwecken des Vereins vereinbar sein. Aufgabenbereich und Finanzrahmen müssen in der Geschäftsordnung festgehalten werden.
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\item Für jede Abteilung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung ein Aufgabenbereich sowie ein für jedes Rechtsgeschäft gültiger maximaler Finanzrahmen festzulegen.
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Der Aufgabenbereich muss mit den Zielen und Zwecken des Vereins vereinbar sein.
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Aufgabenbereich und Finanzrahmen müssen in der Geschäftsordnung festgehalten werden.
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\item Die Abteilungsleitung ist berechtigt, Rechtsgeschäfte aus Mitteln der Abteilungskasse zu tätigen, die dem Aufgabenbereich der Abteilung entsprechen. Diese bedürfen eines Beschlusses des Vorstandes genau dann, wenn sie den festgelegten Finanzrahmen der Abteilung überschreiten.
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\item Die Abteilungsleitung ist berechtigt, Rechtsgeschäfte aus Mitteln der Abteilungskasse zu tätigen, die dem Aufgabenbereich der Abteilung entsprechen.
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Diese bedürfen eines Beschlusses des Vorstandes genau dann, wenn sie den festgelegten Finanzrahmen der Abteilung überschreiten.
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\item Der Transfer von Geld von der Hauptkasse zur Abteilungskasse erfolgt auf Antrag der Abteilungsleitung und bedarf eines Beschlusses des Vorstandes. Ein Transfer von Geld von der Abteilungskasse auf die Hauptkasse kann von der Abteilungsleitung durchgeführt werden und bedarf keines weiteren Beschlusses durch den Vorstand.
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\item Der Transfer von Geld von der Hauptkasse zur Abteilungskasse erfolgt auf Antrag der Abteilungsleitung und bedarf eines Beschlusses des Vorstandes.
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Ein Transfer von Geld von der Abteilungskasse auf die Hauptkasse kann von der Abteilungsleitung durchgeführt werden und bedarf keines weiteren Beschlusses durch den Vorstand.
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\item Die Abteilungsleitung rechnet vor der Kassenprüfung oder bei Ausscheiden aus dem Amt mit der 1. oder 2. Kassenführung ab.
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\item Wird eine Abteilung aufgelöst, so geht die Kasse in der Vereinskasse auf. Zu diesem Zwecke rechnet die Abteilungsleitung mit der 1. oder der 2. Kassenführung ab.
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\item Wird eine Abteilung aufgelöst, so geht die Kasse in der Vereinskasse auf.
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Zu diesem Zwecke rechnet die Abteilungsleitung mit der 1. oder der 2. Kassenführung ab.
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\end{enumerate}
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\section{Geschäftsordnung}
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@ -275,9 +302,11 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
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\item den Abteilungen,
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\item der Verteilung von Finanzbefugnissen,
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\item der Kassenprüfung,
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\item den Vorstandssitzungen und
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\item den Vorstandssitzungen,
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% Umlaufverfahren
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\item den Mitgliederversammlungen.
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\item den Mitgliederversammlungen,
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\item der Höhe der Mitgliedsbeiträge,
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\item der Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge.
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\end{itemize}
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\item Die Geschäftsordnung kann unter denselben innervereinlichen Modalitäten geändert werden wie die Satzung.
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@ -285,7 +314,8 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
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\item Die Geschäftsordnung ist kein Teil dieser Satzung.
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\end{enumerate}
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% Wir haben ihn auch deshalb so gelassen, um Debatten zu vermeiden.
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\section{Auflösung des Vereins}
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\subsection{Auflösung des Vereins}
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Löst sich der Verein auf, wird der Verein aufgehoben oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg,
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