Satzungsänderung #1

Open
Gonne wants to merge 16 commits from satzungsänderung into main
2 changed files with 58 additions and 27 deletions
Showing only changes of commit 8e70f9f377 - Show all commits

1
.gitignore vendored
View file

@ -5,3 +5,4 @@
*.pdf
*.soc
*.synctex.gz
*.synctex(busy)

View file

@ -80,10 +80,20 @@
\end{enumerate}
\section{Mitgliedschaft}
\subsection{Arten der Mitgliedschaft}
\begin{enumerate}
\item Die Mitglieder werden unterschieden in
\begin{itemize}
\item ordentliche Mitglieder,
\item Freunde und
\item Fördermitglieder.
\end{itemize}
\item Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder, die zu Beginn des Geschäftsjahres an der TU Darmstadt immatrikuliert sind.
Gonne marked this conversation as resolved Outdated

Um konsistent mit "rechte und Pflichten" unten zu sein, würde ich hier nur spezifizieren "ordentliche Mitglieder müssen zu Beginn des Geschäftsjahres an der TU Darmstadt immatrikuliert sein.". Den Rest würde ich an dieser Stelle einfach unterspezifiziert lassen.

Um konsistent mit "rechte und Pflichten" unten zu sein, würde ich hier nur spezifizieren "ordentliche Mitglieder müssen zu Beginn des Geschäftsjahres an der TU Darmstadt immatrikuliert sein.". Den Rest würde ich an dieser Stelle einfach unterspezifiziert lassen.
\item Mitglieder, die zu Beginn des Geschäftsjahres nicht an der TU Darmstadt immatrikuliert sind, sind Freunde oder Fördermitglieder.
\end{enumerate}
\subsection{Aufnahme}
\begin{enumerate}
\item Jede natürliche Person kann einen schriftlichen, formlosen Antrag auf Mitgliedschaft an den Vorstand stellen.
\item Jede natürliche Person kann einen Antrag auf Mitgliedschaft an den Vorstand stellen. Der Antrag hat in Textform zu erfolgen und die Art der Mitgliedschaft zu spezifizieren.
Gonne marked this conversation as resolved Outdated

Ich denke, Schriftform ist hier die bessere Bezeichnung als Textform (ein mündliches Gespräch besteht auch aus Text)

Ich denke, Schriftform ist hier die bessere Bezeichnung als Textform (ein mündliches Gespräch besteht auch aus Text)
Outdated
Review

Vergleiche BGB §126 und BGB §126b:

Schriftform benötigt Unterschriften oder notarielle Beglaubigung, während Textform nur einen „dauerhaften Datenträger“ fordert und dementsprechend beispielsweise Mails ohne Unterschrift erlaubt.
Ein Gespräch hingegen ist keine Textform.

Vielleicht wollen wir trotzdem Schriftform, um Anträge nicht zu übersehen.

„Schriftlich“ ist meines Wissens nicht definiert.

Vergleiche [BGB §126](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126.html) und [BGB §126b](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126b.html): Schriftform benötigt Unterschriften oder notarielle Beglaubigung, während Textform nur einen „dauerhaften Datenträger“ fordert und dementsprechend beispielsweise Mails ohne Unterschrift erlaubt. Ein Gespräch hingegen ist keine Textform. Vielleicht wollen wir trotzdem Schriftform, um Anträge nicht zu übersehen. „Schriftlich“ ist meines Wissens nicht definiert.
% Insbesondere kann der Antrag im Rahmen der normalen Beschlussfassung auch auf der Mitgliederversammlung entschieden werden.
\item Die Annahme des Antrags erfolgt durch normale Beschlussfassung des Vorstandes.
\item Ist die beantragende Person Teil der Fachschaft Mathematik, ist eine Annahme durch ein einzelnes Vorstandsmitglied möglich. Eine Ablehnung muss durch normale Beschlussfassung erfolgen.
@ -92,9 +102,19 @@
\subsection{Rechte und Pflichten}
\begin{enumerate}
\item Von den Mitgliedern werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.
\item Alle Mitglieder haben das aktive Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
\item Alle Mitglieder, die zum Wahlzeitpunkt an der TU Darmstadt immatrikuliert sind, haben das passive Wahlrecht. Für alle anderen Mitglieder kann die Mitgliederversammlung durch Beschluss mit einer Zweidrittel-Mehrheit das passive Wahlrecht für die jeweilige Mitgliederversammlung verleihen.
\item Ordentliche Mitglieder haben das aktive und das passive Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
\item Fördermitglieder und Freunde haben weder aktives noch passives Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann ihnen durch Beschluss mit einer Zweidrittel-Mehrheit das passive Wahlrecht für die jeweilige Mitgliederversammlung verleihen.
\item Alle Mitglieder sind verpflichtet Namens- und Adressänderungen, Änderungen von Kontaktdaten wie Telefonnummern, E-Mail Adressen oder Bankverbindungen unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.
Gonne marked this conversation as resolved Outdated

Erheben wir Telefonnummern? Ich würde das weglassen.

Erheben wir Telefonnummern? Ich würde das weglassen.
\item Fördermitglieder sind verpflichtet einen Mitgliedschaftsbeitrag zu leisten.
Gonne marked this conversation as resolved Outdated

Mitgliedsbeitrag

Mitgliedsbeitrag
\item Ordentliche Mitglieder sind verpflichtet, auf Verlangen dem Vorstand einen Immatrikulationsnachweis auszuhändigen.
\end{enumerate}
\subsection{Änderungen der Art der Mitgliedschaft}
\begin{enumerate}
\item Jedes Mitglied kann zum Ende des Geschäftsjahres seine Art der Mitgliedschaft zu „Freund“ ändern.
Jedes Mitglied kann ohne Einschränkungen seine Art der Mitgliedschaft zu „Fördermitglied“ ändern.
Dies ist dem Vorstand in Textform mitzuteilen.
\item Kann ein ordentliches Mitglied auf Verlangen des Vorstands keinen geeigneten Immatrikulationsnachweis erbringen, wird es zu einem Freund.
\end{enumerate}
\subsection{Beendigung der Mitgliedschaft} \label{ende-mitgliedschaft}
@ -105,7 +125,7 @@ Die Mitgliedschaft endet durch
Der rückwirkende Austritt ist nicht möglich.
\item Ausschluss. Der Ausschluss bedarf eines Beschlusses des Vorstands
und eines späteren Beschlusses der nächsten Mitgliederversammlung mit
Zweidrittel-Mehrheit. Ausschlussgründe sind u.a. vereinsschädigendes Verhalten
Zweidrittel-Mehrheit. Ausschlussgründe sind u.\,a.\ vereinsschädigendes Verhalten
sowie Missachtung dieser Satzung.
\item Ableben.
\item Streichung. Ein Mitglied kann vom Vorstand von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es nicht mehr erreichbar ist.
@ -152,8 +172,8 @@ wird er durch das Vorstandsmitglied übernommen, welches den 2. Vorsitz innehat.
War der 2. Vorsitz zu diesem Zeitpunkt kommissarisch besetzt, so muss innerhalb von vier Wochen eine Neuwahl durchgeführt werden.
\item Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt, falls eines von ihnen einen Vorsitz innehat.
\end{enumerate}
\subsubsection{Beschlussfassung des Vorstandes}
\subsubsection{Beschlussfassung des Vorstandes}
% In unserer Intention kann auf das Widerspruchsrecht auch verzichtet werden, um das Warten auf die eine Woche zu vermeiden
\par
@ -178,7 +198,8 @@ Ein Beschluss wird gefasst, indem beide Gremien gemäß den Regelungen ihrer jew
Ein Beschluss kann durch die Mitgliederversammlung gefasst werden.
Der Fachschaftsrat Mathematik wird über den Wortlaut des Beschlusses in Kenntnis gesetzt.
\end{enumerate}
\subsubsection{Sitzungen}
\subsubsection{Sitzungen}
\begin{enumerate}
\item Der Vorstand sollte sich in der Regel einmal pro Quartal für eine Vorstandssitzung versammeln. Zur Sitzung wird mit einer Frist von einer Woche eingeladen.
@ -191,8 +212,8 @@ Der Fachschaftsrat Mathematik wird über den Wortlaut des Beschlusses in Kenntni
\subsubsection{Versammlung}
\begin{enumerate}
\item Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium des Vereins und tagt nichtöffentlich.
\item Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder,
sofern nicht in Satzung oder Geschäftsordnung anders geregelt.
\item Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder,
sofern nicht in Satzung oder Geschäftsordnung anders geregelt. Freunde und Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt.
Blockwahlen sind zulässig, sofern
%* (drei Viertel) der anwesenden Mitglieder zustimmen.
%* keines der anwesenden Mitglieder widerspricht.
@ -224,6 +245,7 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
% Empfohlene Praxis: Auch mal im Glaskasten o. Ä. aushängen
\item Zur Beschlussfähigkeit einer Mitgliederversammlung müssen mindestens fünf stimmberechtigte Mitglieder anwesend sein. Ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, vertagt sich die Mitgliederversammlung auf einen neuen Termin.
\end{enumerate}
\subsubsection{Protokoll}
\begin{enumerate}
\item Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen.
@ -231,35 +253,40 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
\item Das Protokoll wird in der Regel durch die Schriftführung angefertigt. Die Mitgliederversammlung kann zu Beginn der Versammlung ein anderes Mitglied beauftragen.
\item Das Protokoll ist von Protokollführung und Versammlungsleitung zu unterzeichnen.
\end{enumerate}
\subsubsection{Wahlen}
\begin{enumerate}
\subsubsection{Wahlen}
\begin{enumerate}
\item Wahlen finden üblicherweise auf der ersten Mitgliederversammlung des Jahres statt.
\item Alle Wahlen erfolgen geheim.
\item Jedes anwesende Mitglied kann
für jedes Amt
maximal einem Kandidaturvorschlag
\item Jedes anwesende ordentliche Mitglied kann für jedes Amt maximal einem Kandidaturvorschlag
eine Stimme geben.
Bei Blockwahlen kann entsprechend maximal einem Blockvorschlag eine Stimme gegeben werden.
% Alle Vorstandsposten können auf einem Wahlzettel gewählt werden.
\item Gewählt ist, wer mehr als zwei Drittel der Stimmen auf sich vereint und die Wahl annimmt.
\item Gibt es mehrere Kandidaturvorschläge und führt der erste Wahlgang zu keiner Entscheidung,
so reicht in den weiteren Wahlgängen eine einfache Mehrheit.
\end{enumerate}
\item Gibt es mehrere Kandidaturvorschläge und führt der erste Wahlgang zu keiner Entscheidung, so reicht in den weiteren Wahlgängen eine einfache Mehrheit.
\end{enumerate}
\subsection{Abteilungen}
\begin{enumerate}
\item Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können Abteilungen mit eigener Kasse eingerichtet oder aufgelöst werden. Es ist jeweils ein Mitglied für die Dauer eines Geschäftsjahres in das Amt der Abteilungsleitung zu wählen. Bei Bedarf kann der Vorstand die Abteilungsleitung auch kommissarisch besetzen.
\item Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können Abteilungen mit eigener Kasse eingerichtet oder aufgelöst werden.
Es ist jeweils ein Mitglied für die Dauer eines Geschäftsjahres in das Amt der Abteilungsleitung zu wählen.
Bei Bedarf kann der Vorstand die Abteilungsleitung auch kommissarisch besetzen.
\item Für jede Abteilung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung ein Aufgabenbereich sowie ein für jedes Rechtsgeschäft gültiger maximaler Finanzrahmen festzulegen. Der Aufgabenbereich muss mit den Zielen und Zwecken des Vereins vereinbar sein. Aufgabenbereich und Finanzrahmen müssen in der Geschäftsordnung festgehalten werden.
\item Für jede Abteilung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung ein Aufgabenbereich sowie ein für jedes Rechtsgeschäft gültiger maximaler Finanzrahmen festzulegen.
Der Aufgabenbereich muss mit den Zielen und Zwecken des Vereins vereinbar sein.
Aufgabenbereich und Finanzrahmen müssen in der Geschäftsordnung festgehalten werden.
\item Die Abteilungsleitung ist berechtigt, Rechtsgeschäfte aus Mitteln der Abteilungskasse zu tätigen, die dem Aufgabenbereich der Abteilung entsprechen. Diese bedürfen eines Beschlusses des Vorstandes genau dann, wenn sie den festgelegten Finanzrahmen der Abteilung überschreiten.
\item Die Abteilungsleitung ist berechtigt, Rechtsgeschäfte aus Mitteln der Abteilungskasse zu tätigen, die dem Aufgabenbereich der Abteilung entsprechen.
Diese bedürfen eines Beschlusses des Vorstandes genau dann, wenn sie den festgelegten Finanzrahmen der Abteilung überschreiten.
\item Der Transfer von Geld von der Hauptkasse zur Abteilungskasse erfolgt auf Antrag der Abteilungsleitung und bedarf eines Beschlusses des Vorstandes. Ein Transfer von Geld von der Abteilungskasse auf die Hauptkasse kann von der Abteilungsleitung durchgeführt werden und bedarf keines weiteren Beschlusses durch den Vorstand.
\item Der Transfer von Geld von der Hauptkasse zur Abteilungskasse erfolgt auf Antrag der Abteilungsleitung und bedarf eines Beschlusses des Vorstandes.
Ein Transfer von Geld von der Abteilungskasse auf die Hauptkasse kann von der Abteilungsleitung durchgeführt werden und bedarf keines weiteren Beschlusses durch den Vorstand.
\item Die Abteilungsleitung rechnet vor der Kassenprüfung oder bei Ausscheiden aus dem Amt mit der 1. oder 2. Kassenführung ab.
\item Wird eine Abteilung aufgelöst, so geht die Kasse in der Vereinskasse auf. Zu diesem Zwecke rechnet die Abteilungsleitung mit der 1. oder der 2. Kassenführung ab.
\item Wird eine Abteilung aufgelöst, so geht die Kasse in der Vereinskasse auf.
Zu diesem Zwecke rechnet die Abteilungsleitung mit der 1. oder der 2. Kassenführung ab.
\end{enumerate}
\section{Geschäftsordnung}
@ -275,9 +302,11 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
\item den Abteilungen,
\item der Verteilung von Finanzbefugnissen,
\item der Kassenprüfung,
\item den Vorstandssitzungen und
\item den Vorstandssitzungen,
% Umlaufverfahren
\item den Mitgliederversammlungen.
\item den Mitgliederversammlungen,
\item der Höhe der Mitgliedsbeiträge,
\item der Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge.
Gonne marked this conversation as resolved Outdated

Diese beiden Punkte vereinen zu „der Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge“

Diese beiden Punkte vereinen zu „der Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge“
\end{itemize}
\item Die Geschäftsordnung kann unter denselben innervereinlichen Modalitäten geändert werden wie die Satzung.
@ -285,7 +314,8 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
\item Die Geschäftsordnung ist kein Teil dieser Satzung.
\end{enumerate}
% Wir haben ihn auch deshalb so gelassen, um Debatten zu vermeiden.
\section{Auflösung des Vereins}
Gonne marked this conversation as resolved Outdated
Outdated
Review

Jonas: Soll der Verein wirklich mit einfacher Mehrheit der Anwesenden aufgelöst werden können, da gibt es häufig auch Anforderungen einer qualifizierten Mehrheit.

Jonas: Soll der Verein wirklich mit einfacher Mehrheit der Anwesenden aufgelöst werden können, da gibt es häufig auch Anforderungen einer qualifizierten Mehrheit.
Outdated
Review

„Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt.“ - BGB §41

Ich glaube, dass es schlecht ist, einen Stimmanteil an allen Mitgliedern zu fordern. Vielleicht will man explizit dazu schreiben, dass eine Vereinsauflösung nur auf einer dazu einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden kann.

Außerdem bin ich gerade nicht motiviert, diese Änderung mit aufzunehmen.

„Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt.“ - [BGB §41](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__41.html) Ich glaube, dass es schlecht ist, einen Stimmanteil an allen Mitgliedern zu fordern. Vielleicht will man explizit dazu schreiben, dass eine Vereinsauflösung nur auf einer dazu einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden kann. Außerdem bin ich gerade nicht motiviert, diese Änderung mit aufzunehmen.
Outdated
Review

Wir packen einen Satz dazu, dass der Verein nur auf einer dafür einberufenen Mitgliederversammlung aufgelöst werden kann. Ansonsten sind uns die Grenzen des BGB streng genug. Meinem persönlichen Eindruck nach korrigieren Vereine die BGB-Grenze auch eher nach unten als nach oben.

Wir packen einen Satz dazu, dass der Verein nur auf einer dafür einberufenen Mitgliederversammlung aufgelöst werden kann. Ansonsten sind uns die Grenzen des BGB streng genug. Meinem persönlichen Eindruck nach korrigieren Vereine die BGB-Grenze auch eher nach unten als nach oben.
\subsection{Auflösung des Vereins}
Löst sich der Verein auf, wird der Verein aufgehoben oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg,
Gonne marked this conversation as resolved Outdated
Outdated
Review

Jonas: Nach allem, was ich zu Vereinssatzungen mitbekommen habe, ist es nicht ratsam, für den Fall der Vereinsauflösung explizit festzuschreiben, an wen das Vereinsvermögen fällt. Das ist ja eine Planung, die weit in die Zukunft reicht und wenn der Begünstigte bis dahin nicht mehr existiert oder die Gemeinnützigkeit verloren hat, ist der Passus nichtig. Typischerweise steht hier eine Beschreibung, die auf den beabsichtigten Begünstigten passt, aber so offen formuliert ist, dass die Mitglieder nötigenfalls eine andere gemeinnützige Organisation auswählen können und nicht noch die Satzung ändern müssen, bevor der Verein aufgelöst werden kann.

Jonas: Nach allem, was ich zu Vereinssatzungen mitbekommen habe, ist es nicht ratsam, für den Fall der Vereinsauflösung explizit festzuschreiben, an wen das Vereinsvermögen fällt. Das ist ja eine Planung, die weit in die Zukunft reicht und wenn der Begünstigte bis dahin nicht mehr existiert oder die Gemeinnützigkeit verloren hat, ist der Passus nichtig. Typischerweise steht hier eine Beschreibung, die auf den beabsichtigten Begünstigten passt, aber so offen formuliert ist, dass die Mitglieder nötigenfalls eine andere gemeinnützige Organisation auswählen können und nicht noch die Satzung ändern müssen, bevor der Verein aufgelöst werden kann.

Guter Punkt.

Guter Punkt.
Outdated
Review

Eine ausreichend offene und gleichzeitig ausreichend genaue Formulierung ist uns zu viel Aufwand. Das bleibt erstmal so.

Eine ausreichend offene und gleichzeitig ausreichend genaue Formulierung ist uns zu viel Aufwand. Das bleibt erstmal so.