Satzungsänderung #1

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@ -92,7 +92,7 @@
\end{enumerate}
\subsection{Aufnahme}
\begin{enumerate}
\item Jede natürliche Person kann einen Antrag auf Mitgliedschaft an den Vorstand stellen. Der Antrag hat in Textform zu erfolgen und die Art der Mitgliedschaft zu spezifizieren.
\item Jede natürliche Person kann einen Antrag auf Mitgliedschaft an den Vorstand stellen. Der Antrag hat in Schriftform zu erfolgen und die Art der Mitgliedschaft zu spezifizieren.
% Insbesondere kann der Antrag im Rahmen der normalen Beschlussfassung auch auf der Mitgliederversammlung entschieden werden.
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Ich denke, Schriftform ist hier die bessere Bezeichnung als Textform (ein mündliches Gespräch besteht auch aus Text)

Ich denke, Schriftform ist hier die bessere Bezeichnung als Textform (ein mündliches Gespräch besteht auch aus Text)
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Vergleiche BGB §126 und BGB §126b:

Schriftform benötigt Unterschriften oder notarielle Beglaubigung, während Textform nur einen „dauerhaften Datenträger“ fordert und dementsprechend beispielsweise Mails ohne Unterschrift erlaubt.
Ein Gespräch hingegen ist keine Textform.

Vielleicht wollen wir trotzdem Schriftform, um Anträge nicht zu übersehen.

„Schriftlich“ ist meines Wissens nicht definiert.

Vergleiche [BGB §126](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126.html) und [BGB §126b](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126b.html): Schriftform benötigt Unterschriften oder notarielle Beglaubigung, während Textform nur einen „dauerhaften Datenträger“ fordert und dementsprechend beispielsweise Mails ohne Unterschrift erlaubt. Ein Gespräch hingegen ist keine Textform. Vielleicht wollen wir trotzdem Schriftform, um Anträge nicht zu übersehen. „Schriftlich“ ist meines Wissens nicht definiert.
\item Die Annahme des Antrags erfolgt durch normale Beschlussfassung des Vorstandes.
\item Ist die beantragende Person Teil der Fachschaft Mathematik, ist eine Annahme durch ein einzelnes Vorstandsmitglied möglich. Eine Ablehnung muss durch normale Beschlussfassung erfolgen.
@ -317,6 +317,6 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
\section{Auflösung des Vereins}
\subsection{Auflösung des Vereins}
Löst sich der Verein auf, wird der Verein aufgehoben oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg,
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Jonas: Soll der Verein wirklich mit einfacher Mehrheit der Anwesenden aufgelöst werden können, da gibt es häufig auch Anforderungen einer qualifizierten Mehrheit.

Jonas: Soll der Verein wirklich mit einfacher Mehrheit der Anwesenden aufgelöst werden können, da gibt es häufig auch Anforderungen einer qualifizierten Mehrheit.
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„Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt.“ - BGB §41

Ich glaube, dass es schlecht ist, einen Stimmanteil an allen Mitgliedern zu fordern. Vielleicht will man explizit dazu schreiben, dass eine Vereinsauflösung nur auf einer dazu einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden kann.

Außerdem bin ich gerade nicht motiviert, diese Änderung mit aufzunehmen.

„Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt.“ - [BGB §41](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__41.html) Ich glaube, dass es schlecht ist, einen Stimmanteil an allen Mitgliedern zu fordern. Vielleicht will man explizit dazu schreiben, dass eine Vereinsauflösung nur auf einer dazu einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden kann. Außerdem bin ich gerade nicht motiviert, diese Änderung mit aufzunehmen.
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Wir packen einen Satz dazu, dass der Verein nur auf einer dafür einberufenen Mitgliederversammlung aufgelöst werden kann. Ansonsten sind uns die Grenzen des BGB streng genug. Meinem persönlichen Eindruck nach korrigieren Vereine die BGB-Grenze auch eher nach unten als nach oben.

Wir packen einen Satz dazu, dass der Verein nur auf einer dafür einberufenen Mitgliederversammlung aufgelöst werden kann. Ansonsten sind uns die Grenzen des BGB streng genug. Meinem persönlichen Eindruck nach korrigieren Vereine die BGB-Grenze auch eher nach unten als nach oben.
fällt das Vereinsvermögen an den Förderverein für in Not geratene Studierende der Technischen Universität Darmstadt e.\,V., zweckgebunden zur Unterstützung von Personen, die im Sinne von \S 53 Abgabenordnung wegen wirtschaftlicher Armut bedürftig sind.
fällt das Vereinsvermögen an den \emph{Förderverein für in Not geratene Studierende der Technischen Universität Darmstadt e.\,V.}, zweckgebunden zur Unterstützung von Personen, die im Sinne von \S 53 Abgabenordnung wegen wirtschaftlicher Armut bedürftig sind.
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Jonas: Nach allem, was ich zu Vereinssatzungen mitbekommen habe, ist es nicht ratsam, für den Fall der Vereinsauflösung explizit festzuschreiben, an wen das Vereinsvermögen fällt. Das ist ja eine Planung, die weit in die Zukunft reicht und wenn der Begünstigte bis dahin nicht mehr existiert oder die Gemeinnützigkeit verloren hat, ist der Passus nichtig. Typischerweise steht hier eine Beschreibung, die auf den beabsichtigten Begünstigten passt, aber so offen formuliert ist, dass die Mitglieder nötigenfalls eine andere gemeinnützige Organisation auswählen können und nicht noch die Satzung ändern müssen, bevor der Verein aufgelöst werden kann.

Jonas: Nach allem, was ich zu Vereinssatzungen mitbekommen habe, ist es nicht ratsam, für den Fall der Vereinsauflösung explizit festzuschreiben, an wen das Vereinsvermögen fällt. Das ist ja eine Planung, die weit in die Zukunft reicht und wenn der Begünstigte bis dahin nicht mehr existiert oder die Gemeinnützigkeit verloren hat, ist der Passus nichtig. Typischerweise steht hier eine Beschreibung, die auf den beabsichtigten Begünstigten passt, aber so offen formuliert ist, dass die Mitglieder nötigenfalls eine andere gemeinnützige Organisation auswählen können und nicht noch die Satzung ändern müssen, bevor der Verein aufgelöst werden kann.

Guter Punkt.

Guter Punkt.
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Eine ausreichend offene und gleichzeitig ausreichend genaue Formulierung ist uns zu viel Aufwand. Das bleibt erstmal so.

Eine ausreichend offene und gleichzeitig ausreichend genaue Formulierung ist uns zu viel Aufwand. Das bleibt erstmal so.
\end{document}