Satzungsänderung #1
1
.gitignore
vendored
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@ -5,3 +5,4 @@
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*.pdf
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*.soc
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*.synctex.gz
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*.synctex(busy)
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@ -1,4 +1,4 @@
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\documentclass[colorback, accentcolor=tud2d]{tudaexercise}
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\documentclass[colorback]{tudaexercise}
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\usepackage[T1]{fontenc}
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\usepackage{ae,aecompl}
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\usepackage[ngerman]{babel}
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@ -20,46 +20,52 @@
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\setlist[enumerate]{label=(\arabic*),itemindent=0.6cm, leftmargin=*}
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\title{Geschäftsordnung}
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\subtitle{Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.V.}
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Outdated
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\subtitle{Förderverein Fachschaft Mathematik der TU Darmstadt e.\,V.}
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\author{}
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\begin{document}
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\LARGE Geschäftsordnung des "`Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.V."'
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\begin{center}
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Outdated
johannes
commented
`e.\,V.`
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\LARGE Geschäftsordnung des\\„Förderverein Fachschaft Mathematik der TU Darmstadt e.\,V.“
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\end{center}
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\normalsize \vspace{2ex}
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\section{Vorstand}
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\subsection{Aufgaben der Vorstandsämter}
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Die aufgeführten Aufgaben umfassen alle regelmäßig anfallenden Aufgaben des Vorstandes. Die Zuteilung der Aufgaben zu den Ämtern dient als Empfehlung und kann durch Beschluss des Vorstandes anders unter den Mitgliedern des Vorstandes verteilt werden.
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\subsubsection{1. Vorsitz}
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\begin{enumerate}
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\item Der 1. Vorsitz übernimmt die fristgemäße Einladung zu Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen.
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Outdated
johannes
commented
Jetzt ist "und anderen Daten" gedoppelt. Jetzt ist "und anderen Daten" gedoppelt.
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\item Der 1. Vorsitz hat die Versammlungsleitung bei Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen inne.
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\item Anfallende Aktualisierungen von Vollmachten (bspw. bei der Bank), \added{anderen Daten und }des Vereinsregisters \deleted{und anderen Daten }sind vom 1. Vorsitz durchzuführen.
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||||
\item Die Einweisung von neuen Mitgliedern des Vorstandes fällt dem 1. Vorsitz zu.
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||||
\item Anfallende Aktualisierungen von Vollmachten (bspw.\ bei der Bank), anderen Daten und des Vereinsregisters sind vom 1. Vorsitz durchzuführen.
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||||
\item Die Einweisung neuer Mitglieder des Vorstandes fällt dem 1. Vorsitz zu.
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\item Steuererklärungen sind vom 1. Vorsitz in Zusammenarbeit mit der 1. Kassenführung auszufertigen.
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\end{enumerate}
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\subsubsection{2. Vorsitz}
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\begin{enumerate}
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\item Die Pflege der Mitgliederliste fällt in die Zuständigkeit des 2. Vorsitzes.
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\item Der 2. Vorsitz ist für die Überwachung von Post- und E-Mail-Fächern zuständig.
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\item Bei Ausscheiden oder Verhinderung des 1. Vorsitz\added{es} übernimmt der 2. Vorsitz dieses Amt und die dazugehörigen Aufgaben.
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||||
\item Der 2. Vorsitz ist für die Überwachung der Post- und E-Mail-Fächer zuständig.
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||||
\item Bei Ausscheiden oder Verhinderung des 1. Vorsitzes übernimmt der 2. Vorsitz dieses Amt und die dazugehörigen Aufgaben.
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\end{enumerate}
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\subsubsection{1. Kassenführung}
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\begin{enumerate}
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\item Die 1. Kassenführung führt sämtliche Finanzgeschäfte \added{durch}, die die Hauptkasse des Vereins betreffen\deleted{, durch}.
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||||
\item Die 1. Kassenführung führt sämtliche Finanzgeschäfte durch, die die Hauptkasse des Vereins betreffen.
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\item Die 1. Kassenführung hat über die Finanzgeschäfte des Vereins Buch zu führen. Die Dokumentation wird von der Kassenprüfung in Beisein der 1. Kassenführung geprüft.
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\item Die Prüfung der Abteilungskassen fällt in die Zuständigkeit der 1. Kassenführung.
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\item Steuererklärungen sind vom 1. Vorsitz in Zusammenarbeit mit der 1. Kassenführung auszufertigen.
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\end{enumerate}
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\subsubsection{2. Kassenführung}
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\begin{enumerate}
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Outdated
johannes
commented
Ohne von. Genitiv besser als Dativ Ohne von. Genitiv besser als Dativ
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||||
\item Die 2. Kassenführung ist für die Protokollierung von Finanzanträgen \added{verantwortlich}, die von der Fachschaft an den AStA gestellt werden\deleted{, verantwortlich}.
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\item Die Einweisung \deleted{von }einer neuen Abteilungsleitung fällt der 2. Kassenführung zu.
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||||
\item Die 2. Kassenführung ist für die Protokollierung der Finanzanträge verantwortlich, die von der Fachschaft an den AStA gestellt werden.
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||||
\item Die Einweisung einer neuen Abteilungsleitung fällt der 2. Kassenführung zu.
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||||
\item Bei Verhinderung der 1. Kassenführung kann die 2. Kassenführung dieses Amt und die dazugehörigen Aufgaben übernehmen.
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\end{enumerate}
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\subsubsection{Schriftführung}
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\begin{enumerate}
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||||
\item Protokolle von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen werden von der Schriftführung angefertigt und verbreitet.
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||||
\item Protokolle über Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen werden von der Schriftführung angefertigt und verbreitet.
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||||
\item Über eingehende Finanzanträge an den Verein ist von der Schriftführung Protokoll zu führen.
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||||
\end{enumerate}
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@ -69,22 +75,21 @@
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|||
Beschlüsse im Umlaufverfahren sind gültig,
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\begin{itemize}
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\item sobald alle Vorstandsmitglieder vor Ablauf einer Woche zugestimmt haben oder
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\item falls bei Ablauf einer Woche
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eine einfache Mehrheit zugestimmt hat
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und keine Gegenstimmen eingingen.
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||||
\item falls bei Ablauf einer Woche eine einfache Mehrheit zugestimmt hat und keine Gegenstimmen eingegangen sind.
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Outdated
johannes
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... eingegangen sind. ... eingegangen sind.
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\end{itemize}
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% Kommentar: Man kann den FSR auch frühzeitig, bspw. mit Einladung zur Sitzung oder Umlaufverfahrenseinleitungsmail über anstehenden Beschlüsse informieren. Dann laufen die Fristen parallel.
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\subsection{Information der Fachschaft}
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||||
Der Vorstand soll\deleted{,} in der aktiven Fachschaft ein Bewusstsein für die Vorgänge des Vereins \deleted{zu }erzeugen.
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||||
Der Vorstand soll in der aktiven Fachschaft ein Bewusstsein für die Vorgänge des Vereins erzeugen.
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||||
Dies kann beispielsweise durch regelmäßige Berichte über aktuelle Vorgänge auf der Fachschaftssitzung oder Newsletter mit aktuellen Beschlüssen passieren.
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\section{Kassenprüfung}
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\subsection{Kassenprüfung}
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Die Mitgliederversammlung beauftragt zwei Mitglieder, die kein Vorstandsamt innehaben, vor der nächsten Mitgliederversammlung, auf der ein Jahresabschluss präsentiert wird, diesen zu prüfen.
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Zu prüfen sind
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\begin{itemize}
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||||
\item die ordentliche Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben. (Zu Ausgaben sollte\added{n} stets ein Beleg und \added{ein} Beschluss vorliegen.)
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||||
\item die ordentliche Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben. (Zu Ausgaben sollten stets ein Beleg und ein Beschluss vorliegen.)
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||||
\item die satzungszweckgemäße Verwendung der Vereinsgelder.
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||||
\end{itemize}
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||||
% Eine Beauftragung ist keine Wahl, daher greifen hier nicht die Regelungen für aktives und passives Wahlrecht.
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@ -92,26 +97,29 @@
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\section{Abteilungen}
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\subsection{Abteilung Orientierung}
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Gonne
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GeWoWe und FreWe sind hierdurch nicht abgedeckt. GeWoWe und FreWe sind hierdurch nicht abgedeckt.
Gonne
commented
Es gibt jetzt einen neuen Formulierungsvorschlag. Es gibt jetzt einen neuen Formulierungsvorschlag.
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\begin{enumerate}
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johannes
commented
Ich finde die Nennung der beiden Wochenendveranstaltungen ist zu spezifisch in dieser Geschäftsordnung. Die OWO als Beispiel zu nennen reicht mMn. Ich finde die Nennung der beiden Wochenendveranstaltungen ist zu spezifisch in dieser Geschäftsordnung. Die OWO als *Beispiel* zu nennen reicht mMn.
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||||
\item Die Abteilung Orientierung ist für die Planung und Ausrichtung der Orientierungswoche zuständig. Diese soll der Unterstützung der \replaced{Studierenden}{Studienanfänger} zu\deleted{m} Beginn ihres Studiums dienen.
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\item Die Abteilung Orientierung ist für die Unterstützung der Studierenden in der Studieneingangsphase zuständig.
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Dies umfasst beispielsweise die Planung und Durchführung einer Orientierungswoche.
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\item Die Abteilung Orientierung erhält einen Finanzrahmen von 1.500€.
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\end{enumerate}
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\subsection{Abteilung Tanz}
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Outdated
johannes
commented
Wo wir schon dabei sind: Ball der Mathematik? Wo wir schon dabei sind: Ball der Mathematik?
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\begin{enumerate}
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\item Die Abteilung Tanz ist für die Planung und Ausrichtung des Balls der Mathematiker sowie des Tanzkurses der Fachschaft zuständig.
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\item Die Abteilung Tanz erhält einen Finanzrahmen von 1.000€. Ausgenommen von diesem Finanzrahmen sind die musikalische Begleitung sowie der Ausrichtungsort des Balls. Der Finanzrahmen für die musikalische Begleitung ist bei 3.000€ festgesetzt. Der Finanzrahmen für den Ausrichtungsort ist bei 5.000€ festgesetzt.
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\item Die Abteilung Tanz ist für die Planung und Ausrichtung des Balls der Mathematik sowie des Tanzkurses der Fachschaft zuständig.
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\item Die Abteilung Tanz erhält einen Finanzrahmen von 1.000€. Ausgenommen von diesem Finanzrahmen sind die musikalische Begleitung sowie der Ausrichtungsort des Balls.
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Der Finanzrahmen für die musikalische Begleitung ist bei 3.000€ festgesetzt.
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Der Finanzrahmen für den Ausrichtungsort ist bei 1.500€ festgesetzt.
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\end{enumerate}
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\subsection{Abteilung Musikabend}
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\begin{enumerate}
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johannes
commented
Hier steht noch der alte Abteilungsname, im MV-Protokoll ist es korrekt. Hier steht noch der alte Abteilungsname, im MV-Protokoll ist es korrekt.
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\item Die Abteilung Musikabend ist für die Planung und Durchführung des Mathemusikabends und weiterer musikalischer Veranstaltungen innerhalb des Vereins zuständig.
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||||
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\item Die Abteilung Musik erhält einen Finanzrahmen von 500€.
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||||
\item Die Abteilung Musikabend erhält einen Finanzrahmen von 500€.
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\end{enumerate}
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\subsection{Abteilung Chor}
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||||
\begin{enumerate}
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||||
\item Die Abteilung Chor ist für die Planung und Durchführung der Mathechorfahrt sowie der Förderung des Mathechors im Allgemeinen innerhalb des Vereins zuständig.
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\item Die Abteilung Chor erhält einen Finanzrahmen von 500€.
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||||
\end{enumerate}
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||||
\section{Mitgliederversammlung}
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||||
\subsection{Tagesordnung}
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@ -138,11 +146,34 @@
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\end{itemize}
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\end{enumerate}
|
||||
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||||
\section{Verteilung von Finanzbefugnissen}
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||||
\subsection{Verteilung von Finanzbefugnissen}
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||||
\section{Verteilung der Finanzbefugnisse}
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||||
\subsection{Verteilung der Finanzbefugnisse}
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\begin{enumerate}
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||||
\item Rechtsgeschäfte bis zu einem Wert von 250€ können anstatt auf einen Beschluss des gesamten Vorstandes auch auf Beschluss des vertretungsberechtigten Vorstandes getätigt werden.
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||||
\item Auf Beschluss des Vorstandes können Kontozugänge eingerichtet werden.
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||||
\end{enumerate}
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\section{Mitgliedsbeiträge}
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\subsection{Beitragshöhe}
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\begin{enumerate}
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\item Der jährliche Mindestbeitrag für Fördermitglieder beträgt 10,00€.
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\item Es steht jedem Mitglied frei höhere Beiträge zu bezahlen.
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Die Beitragshöhe legt jedes Mitglied in seinem Mitgliedsantrag fest.
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Sie kann jederzeit in Textform zum nächsten Fälligkeitstermin geändert werden. Maßgebend ist hierbei der Eingang beim Vorstand.
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Gonne
commented
Von Marc (paraphrasiert): Ist die Idee dass Leute direkt bezahlen, wenn sie zu einem Fördermitglied werden, und ab den kommenden Jahren immer zu beginn des Geschäftsjahres? Das könnte zu zwei Zahlungen sehr kurz hintereinander führen. Von Marc (paraphrasiert): Ist die Idee dass Leute direkt bezahlen, wenn sie zu einem Fördermitglied werden, und ab den kommenden Jahren immer zu beginn des Geschäftsjahres? Das könnte zu zwei Zahlungen sehr kurz hintereinander führen.
Low Effort alternative mit weniger Geld eingang: Mitgliedsbeiträge einfach immer zu Jahresbeginn, dann sind im Zweifel Leute halt ne weile Fördermitglied "for free", aber man trennt den Aufwand "Mitgliedschaft ändern" und "erstes mal Geld bezahlen"
johannes
commented
Ich mag die Alternative. Ich mag die Alternative.
Gonne
commented
Wir wollen vermutlich so etwas wie volle Beiträge bei Beginn der Fördermitgliedschaft bis einschließlich des 9. Monats des Geschäftsjahres, da wir uns Mitgliedschaften auf MMAs und Mathebällen erhoffen. Wir wollen vermutlich so etwas wie volle Beiträge bei Beginn der Fördermitgliedschaft bis einschließlich des 9. Monats des Geschäftsjahres, da wir uns Mitgliedschaften auf MMAs und Mathebällen erhoffen.
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\item Für das Geschäftsjahr bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge können bei Erhöhung des Mitgliedsbeitrags angerechnet werden.
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\end{enumerate}
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\subsection{Fälligkeit}
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\begin{enumerate}
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||||
\item Die Mitgliedsbeiträge sind bei Bestandsmitgliedern zum Start des Geschäftsjahres fällig.
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||||
\item Die Mitgliedsbeiträge für das laufende Geschäftsjahr sind bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme in den Verein fällig, sofern das Aufnahmedatum innerhalb der ersten 9 Monate des Geschäftsjahres liegt.
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||||
Ansonsten verfallen sie.
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\end{enumerate}
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\subsection{Wechsel zur Fördermitgliedschaft}
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\begin{enumerate}
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||||
\item Im Falle eines Wechsels der Mitgliedschaftsart zu einem Fördermitglied innerhalb der ersten 9 Monate des Geschäftsjahres wird für das gesamte Geschäftsjahr der gewählte Fördermitgliedsbeitrag fällig.
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||||
\end{enumerate}
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||||
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||||
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||||
\end{document}
|
||||
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|
100
satzung.tex
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@ -21,18 +21,20 @@
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|||
\setlist[enumerate]{label=(\arabic*),itemindent=0.6cm, leftmargin=*}
|
||||
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||||
\title{Satzung}
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||||
\subtitle{Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.\,V.}
|
||||
\subtitle{Förderverein Fachschaft Mathematik der TU Darmstadt e.\,V.}
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||||
\author{}
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||||
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||||
\begin{document}
|
||||
|
||||
\LARGE Satzung des „Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.\,V.“ \normalsize \vspace{2ex}
|
||||
\begin{center}
|
||||
\LARGE Satzung des\\„Förderverein Fachschaft Mathematik der TU Darmstadt e.\,V.“
|
||||
\end{center}
|
||||
\normalsize \vspace{2ex}
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||||
\section{Grundlegendes}
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||||
\subsection{Name und Sitz des Vereins}
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||||
\begin{enumerate}
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||||
\item Der Verein führt den Namen „Freunde und Förderer der Fachschaft
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||||
Mathematik der Technischen Universität Darmstadt e.\,V.“. Er hat seinen Sitz
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||||
in Darmstadt.
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||||
\item Der Verein führt den Namen „Förderverein Fachschaft Mathematik der TU Darmstadt e.\,V.“.
|
||||
Er hat seinen Sitz in Darmstadt.
|
||||
\item Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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\item Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen.
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\item Der Verein führt die Abkürzung „FS Mathematik TU DA e.\,V.“.
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||||
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@ -80,10 +82,13 @@
|
|||
\end{enumerate}
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||||
\section{Mitgliedschaft}
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||||
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\subsection{Arten der Mitgliedschaft}
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\begin{enumerate}
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||||
\item Die Mitglieder werden in studentische Mitglieder, passive Mitglieder und Fördermitglieder unterschieden.
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\end{enumerate}
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||||
\subsection{Aufnahme}
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||||
\begin{enumerate}
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||||
\item Jede natürliche Person kann einen schriftlichen, formlosen Antrag auf Mitgliedschaft an den Vorstand stellen.
|
||||
\item Jede natürliche Person kann einen Antrag auf Mitgliedschaft an den Vorstand stellen. Der Antrag muss in Schriftform erfolgen und die Art der Mitgliedschaft spezifizieren.
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||||
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Outdated
johannes
commented
Um konsistent mit "rechte und Pflichten" unten zu sein, würde ich hier nur spezifizieren "ordentliche Mitglieder müssen zu Beginn des Geschäftsjahres an der TU Darmstadt immatrikuliert sein.". Den Rest würde ich an dieser Stelle einfach unterspezifiziert lassen. Um konsistent mit "rechte und Pflichten" unten zu sein, würde ich hier nur spezifizieren "ordentliche Mitglieder müssen zu Beginn des Geschäftsjahres an der TU Darmstadt immatrikuliert sein.". Den Rest würde ich an dieser Stelle einfach unterspezifiziert lassen.
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||||
% Insbesondere kann der Antrag im Rahmen der normalen Beschlussfassung auch auf der Mitgliederversammlung entschieden werden.
|
||||
\item Die Annahme des Antrags erfolgt durch normale Beschlussfassung des Vorstandes.
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||||
\item Ist die beantragende Person Teil der Fachschaft Mathematik, ist eine Annahme durch ein einzelnes Vorstandsmitglied möglich. Eine Ablehnung muss durch normale Beschlussfassung erfolgen.
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||||
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@ -92,9 +97,22 @@
|
|||
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||||
\subsection{Rechte und Pflichten}
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||||
\begin{enumerate}
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||||
\item Von den Mitgliedern werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.
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||||
\item Alle Mitglieder haben das aktive Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
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||||
\item Alle Mitglieder, die zum Wahlzeitpunkt an der TU Darmstadt immatrikuliert sind, haben das passive Wahlrecht. Für alle anderen Mitglieder kann die Mitgliederversammlung durch Beschluss mit einer Zweidrittel-Mehrheit das passive Wahlrecht für die jeweilige Mitgliederversammlung verleihen.
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||||
\item Studentische Mitglieder haben das aktive und das passive Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
|
||||
\item Fördermitglieder und passive Mitglieder haben weder aktives noch passives Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann ihnen durch Beschluss mit einer Zweidrittel-Mehrheit das passive Wahlrecht für die jeweilige Mitgliederversammlung verleihen.
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||||
\item Alle Mitglieder sind verpflichtet Namens- und Adressänderungen, Änderungen der Kontaktdaten wie E-Mail Adressen oder Bankverbindungen unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.
|
||||
\item Fördermitglieder sind verpflichtet einen Mitgliedsbeitrag zu leisten.
|
||||
\item Studentische Mitglieder sind verpflichtet, bei Verlangen eines Vorstandsmitglieds die Immatrikulation an der TU Darmstadt nachzuweisen.
|
||||
\item Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht zurück erstattet.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
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Outdated
johannes
commented
Erheben wir Telefonnummern? Ich würde das weglassen. Erheben wir Telefonnummern? Ich würde das weglassen.
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||||
\subsection{Änderungen der Art der Mitgliedschaft}
|
||||
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Outdated
johannes
commented
Mitgliedsbeitrag Mitgliedsbeitrag
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Jedes Mitglied kann zum Ende des Geschäftsjahres seine Art der Mitgliedschaft zu „passives Mitglied“ ändern.
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||||
Jedes Mitglied kann ohne zeitliche Einschränkungen seine Art der Mitgliedschaft zu „Fördermitglied“ ändern.
|
||||
Die Änderung der Mitgliedschaftsart ist dem Vorstand in Textform mitzuteilen.
|
||||
\item Kann ein studentisches Mitglied auf Verlangen eines Vorstandsmitglieds die Immatrikulation an der TU Darmstadt nicht nachweisen, wird es zu einem passiven Mitglied.
|
||||
\item Ist ein Fördermitglied nach vorheriger Mahnung mehr als sechs Monate mit der Entrichtung der Mitgliedsbeiträge in Verzug, kann die Art der Mitgliedschaft durch einen Vorstandsbeschluss zu „passives Mitglied“ geändert werden.
|
||||
\item Ein passives Mitglied wird durch Nachweis der Immatrikulation an der TU Darmstadt bei einem Vorstandsmitglied zu einem studentischen Mitglied.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\subsection{Beendigung der Mitgliedschaft} \label{ende-mitgliedschaft}
|
||||
|
@ -105,13 +123,13 @@ Die Mitgliedschaft endet durch
|
|||
Der rückwirkende Austritt ist nicht möglich.
|
||||
\item Ausschluss. Der Ausschluss bedarf eines Beschlusses des Vorstands
|
||||
und eines späteren Beschlusses der nächsten Mitgliederversammlung mit
|
||||
Zweidrittel-Mehrheit. Ausschlussgründe sind u.a. vereinsschädigendes Verhalten
|
||||
Zweidrittel-Mehrheit. Ausschlussgründe sind u.\,a.\ vereinsschädigendes Verhalten
|
||||
sowie Missachtung dieser Satzung.
|
||||
\item Ableben.
|
||||
\item Streichung. Ein Mitglied kann vom Vorstand von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es nicht mehr erreichbar ist.
|
||||
Ein Mitglied zählt als nicht erreichbar, wenn es auf explizite Anfragen an die dem Vorstand vorliegenden Kontaktinformationen 4 Wochen lang nicht reagiert.
|
||||
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Organe}
|
||||
|
||||
Die Organe des Vereins sind
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||||
|
@ -152,8 +170,8 @@ wird er durch das Vorstandsmitglied übernommen, welches den 2. Vorsitz innehat.
|
|||
War der 2. Vorsitz zu diesem Zeitpunkt kommissarisch besetzt, so muss innerhalb von vier Wochen eine Neuwahl durchgeführt werden.
|
||||
\item Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt, falls eines von ihnen einen Vorsitz innehat.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\subsubsection{Beschlussfassung des Vorstandes}
|
||||
|
||||
\subsubsection{Beschlussfassung des Vorstandes}
|
||||
% In unserer Intention kann auf das Widerspruchsrecht auch verzichtet werden, um das Warten auf die eine Woche zu vermeiden
|
||||
|
||||
\par
|
||||
|
@ -178,6 +196,7 @@ Ein Beschluss wird gefasst, indem beide Gremien gemäß den Regelungen ihrer jew
|
|||
Ein Beschluss kann durch die Mitgliederversammlung gefasst werden.
|
||||
Der Fachschaftsrat Mathematik wird über den Wortlaut des Beschlusses in Kenntnis gesetzt.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\subsubsection{Sitzungen}
|
||||
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
|
@ -191,12 +210,8 @@ Der Fachschaftsrat Mathematik wird über den Wortlaut des Beschlusses in Kenntni
|
|||
\subsubsection{Versammlung}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium des Vereins und tagt nichtöffentlich.
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder,
|
||||
sofern nicht in Satzung oder Geschäftsordnung anders geregelt.
|
||||
Blockwahlen sind zulässig, sofern
|
||||
%* (drei Viertel) der anwesenden Mitglieder zustimmen.
|
||||
%* keines der anwesenden Mitglieder widerspricht.
|
||||
alle anwesenden Mitglieder zustimmen.
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden studentischen Mitglieder,
|
||||
sofern nicht in Satzung oder Geschäftsordnung anders geregelt. Passive Mitglieder und Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt.
|
||||
|
||||
\item Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein,
|
||||
\begin{itemize}
|
||||
|
@ -224,6 +239,7 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
|
|||
% Empfohlene Praxis: Auch mal im Glaskasten o. Ä. aushängen
|
||||
\item Zur Beschlussfähigkeit einer Mitgliederversammlung müssen mindestens fünf stimmberechtigte Mitglieder anwesend sein. Ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, vertagt sich die Mitgliederversammlung auf einen neuen Termin.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\subsubsection{Protokoll}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen.
|
||||
|
@ -231,35 +247,44 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
|
|||
\item Das Protokoll wird in der Regel durch die Schriftführung angefertigt. Die Mitgliederversammlung kann zu Beginn der Versammlung ein anderes Mitglied beauftragen.
|
||||
\item Das Protokoll ist von Protokollführung und Versammlungsleitung zu unterzeichnen.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\subsubsection{Wahlen}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Wahlen finden üblicherweise auf der ersten Mitgliederversammlung des Jahres statt.
|
||||
\item Alle Wahlen erfolgen geheim.
|
||||
\item Jedes anwesende Mitglied kann
|
||||
für jedes Amt
|
||||
maximal einem Kandidaturvorschlag
|
||||
eine Stimme geben.
|
||||
\item Blockwahlen sind zulässig, sofern
|
||||
%* (drei Viertel) der anwesenden Mitglieder zustimmen.
|
||||
%* keines der anwesenden Mitglieder widerspricht.
|
||||
alle anwesenden Mitglieder zustimmen.
|
||||
\item Jedes anwesende studentische Mitglied kann für jedes Amt maximal einem Kandidaturvorschlag
|
||||
eine Stimme geben. Passive Mitglieder und Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt.
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Bei Blockwahlen kann entsprechend maximal einem Blockvorschlag eine Stimme gegeben werden.
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% Alle Vorstandsposten können auf einem Wahlzettel gewählt werden.
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\item Gewählt ist, wer mehr als zwei Drittel der Stimmen auf sich vereint und die Wahl annimmt.
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\item Gibt es mehrere Kandidaturvorschläge und führt der erste Wahlgang zu keiner Entscheidung,
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so reicht in den weiteren Wahlgängen eine einfache Mehrheit.
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\item Gibt es mehrere Kandidaturvorschläge und führt der erste Wahlgang zu keiner Entscheidung, so reicht in den weiteren Wahlgängen eine einfache Mehrheit.
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\end{enumerate}
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\subsection{Abteilungen}
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\begin{enumerate}
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\item Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können Abteilungen mit eigener Kasse eingerichtet oder aufgelöst werden. Es ist jeweils ein Mitglied für die Dauer eines Geschäftsjahres in das Amt der Abteilungsleitung zu wählen. Bei Bedarf kann der Vorstand die Abteilungsleitung auch kommissarisch besetzen.
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\item Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können Abteilungen mit eigener Kasse eingerichtet oder aufgelöst werden.
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Es ist jeweils ein Mitglied für die Dauer eines Geschäftsjahres in das Amt der Abteilungsleitung zu wählen.
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Bei Bedarf kann der Vorstand die Abteilungsleitung auch kommissarisch besetzen.
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\item Für jede Abteilung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung ein Aufgabenbereich sowie ein für jedes Rechtsgeschäft gültiger maximaler Finanzrahmen festzulegen. Der Aufgabenbereich muss mit den Zielen und Zwecken des Vereins vereinbar sein. Aufgabenbereich und Finanzrahmen müssen in der Geschäftsordnung festgehalten werden.
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\item Für jede Abteilung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung ein Aufgabenbereich sowie ein für jedes Rechtsgeschäft gültiger maximaler Finanzrahmen festzulegen.
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Der Aufgabenbereich muss mit den Zielen und Zwecken des Vereins vereinbar sein.
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Aufgabenbereich und Finanzrahmen müssen in der Geschäftsordnung festgehalten werden.
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\item Die Abteilungsleitung ist berechtigt, Rechtsgeschäfte aus Mitteln der Abteilungskasse zu tätigen, die dem Aufgabenbereich der Abteilung entsprechen. Diese bedürfen eines Beschlusses des Vorstandes genau dann, wenn sie den festgelegten Finanzrahmen der Abteilung überschreiten.
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\item Die Abteilungsleitung ist berechtigt, Rechtsgeschäfte aus Mitteln der Abteilungskasse zu tätigen, die dem Aufgabenbereich der Abteilung entsprechen.
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Diese bedürfen eines Beschlusses des Vorstandes genau dann, wenn sie den festgelegten Finanzrahmen der Abteilung überschreiten.
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\item Der Transfer von Geld von der Hauptkasse zur Abteilungskasse erfolgt auf Antrag der Abteilungsleitung und bedarf eines Beschlusses des Vorstandes. Ein Transfer von Geld von der Abteilungskasse auf die Hauptkasse kann von der Abteilungsleitung durchgeführt werden und bedarf keines weiteren Beschlusses durch den Vorstand.
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\item Der Transfer von Geld von der Hauptkasse zur Abteilungskasse erfolgt auf Antrag der Abteilungsleitung und bedarf eines Beschlusses des Vorstandes.
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Ein Transfer von Geld von der Abteilungskasse auf die Hauptkasse kann von der Abteilungsleitung durchgeführt werden und bedarf keines weiteren Beschlusses durch den Vorstand.
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\item Die Abteilungsleitung rechnet vor der Kassenprüfung oder bei Ausscheiden aus dem Amt mit der 1. oder 2. Kassenführung ab.
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\item Wird eine Abteilung aufgelöst, so geht die Kasse in der Vereinskasse auf. Zu diesem Zwecke rechnet die Abteilungsleitung mit der 1. oder der 2. Kassenführung ab.
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\item Wird eine Abteilung aufgelöst, so geht die Kasse in der Vereinskasse auf.
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Zu diesem Zwecke rechnet die Abteilungsleitung mit der 1. oder der 2. Kassenführung ab.
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\end{enumerate}
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\section{Geschäftsordnung}
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@ -275,9 +300,10 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
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\item den Abteilungen,
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\item der Verteilung von Finanzbefugnissen,
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\item der Kassenprüfung,
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\item den Vorstandssitzungen und
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\item den Vorstandssitzungen,
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% Umlaufverfahren
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\item den Mitgliederversammlungen.
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\item den Mitgliederversammlungen und
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\item der Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge.
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\end{itemize}
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\item Die Geschäftsordnung kann unter denselben innervereinlichen Modalitäten geändert werden wie die Satzung.
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Outdated
johannes
commented
Diese beiden Punkte vereinen zu „der Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge“ Diese beiden Punkte vereinen zu „der Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge“
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@ -285,10 +311,14 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
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\item Die Geschäftsordnung ist kein Teil dieser Satzung.
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\end{enumerate}
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% Wir haben ihn auch deshalb so gelassen, um Debatten zu vermeiden.
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\section{Auflösung des Vereins}
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\subsection{Auflösung des Vereins}
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Löst sich der Verein auf, wird der Verein aufgehoben oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg,
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fällt das Vereinsvermögen an den Förderverein für in Not geratene Studierende der Technischen Universität Darmstadt e.\,V., zweckgebunden zur Unterstützung von Personen, die im Sinne von \S 53 Abgabenordnung wegen wirtschaftlicher Armut bedürftig sind.
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\begin{enumerate}
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\item Eine Auflösung des Vereins kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
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Die Auflösungsabsicht muss in der Einladung angekündigt werden.
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Outdated
Gonne
commented
Jonas: Soll der Verein wirklich mit einfacher Mehrheit der Anwesenden aufgelöst werden können, da gibt es häufig auch Anforderungen einer qualifizierten Mehrheit. Jonas: Soll der Verein wirklich mit einfacher Mehrheit der Anwesenden aufgelöst werden können, da gibt es häufig auch Anforderungen einer qualifizierten Mehrheit.
Gonne
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„Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt.“ - BGB §41 Ich glaube, dass es schlecht ist, einen Stimmanteil an allen Mitgliedern zu fordern. Vielleicht will man explizit dazu schreiben, dass eine Vereinsauflösung nur auf einer dazu einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden kann. Außerdem bin ich gerade nicht motiviert, diese Änderung mit aufzunehmen. „Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt.“ - [BGB §41](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__41.html)
Ich glaube, dass es schlecht ist, einen Stimmanteil an allen Mitgliedern zu fordern. Vielleicht will man explizit dazu schreiben, dass eine Vereinsauflösung nur auf einer dazu einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden kann.
Außerdem bin ich gerade nicht motiviert, diese Änderung mit aufzunehmen.
Gonne
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Wir packen einen Satz dazu, dass der Verein nur auf einer dafür einberufenen Mitgliederversammlung aufgelöst werden kann. Ansonsten sind uns die Grenzen des BGB streng genug. Meinem persönlichen Eindruck nach korrigieren Vereine die BGB-Grenze auch eher nach unten als nach oben. Wir packen einen Satz dazu, dass der Verein nur auf einer dafür einberufenen Mitgliederversammlung aufgelöst werden kann. Ansonsten sind uns die Grenzen des BGB streng genug. Meinem persönlichen Eindruck nach korrigieren Vereine die BGB-Grenze auch eher nach unten als nach oben.
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\item Löst sich der Verein auf, wird der Verein aufgehoben oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg,
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fällt das Vereinsvermögen an den \emph{Förderverein für in Not geratene Studierende der Technischen Universität Darmstadt e.\,V.}, zweckgebunden zur Unterstützung von Personen, die im Sinne von \S 53 Abgabenordnung wegen wirtschaftlicher Armut bedürftig sind.
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Gonne
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Jonas: Nach allem, was ich zu Vereinssatzungen mitbekommen habe, ist es nicht ratsam, für den Fall der Vereinsauflösung explizit festzuschreiben, an wen das Vereinsvermögen fällt. Das ist ja eine Planung, die weit in die Zukunft reicht und wenn der Begünstigte bis dahin nicht mehr existiert oder die Gemeinnützigkeit verloren hat, ist der Passus nichtig. Typischerweise steht hier eine Beschreibung, die auf den beabsichtigten Begünstigten passt, aber so offen formuliert ist, dass die Mitglieder nötigenfalls eine andere gemeinnützige Organisation auswählen können und nicht noch die Satzung ändern müssen, bevor der Verein aufgelöst werden kann. Jonas: Nach allem, was ich zu Vereinssatzungen mitbekommen habe, ist es nicht ratsam, für den Fall der Vereinsauflösung explizit festzuschreiben, an wen das Vereinsvermögen fällt. Das ist ja eine Planung, die weit in die Zukunft reicht und wenn der Begünstigte bis dahin nicht mehr existiert oder die Gemeinnützigkeit verloren hat, ist der Passus nichtig. Typischerweise steht hier eine Beschreibung, die auf den beabsichtigten Begünstigten passt, aber so offen formuliert ist, dass die Mitglieder nötigenfalls eine andere gemeinnützige Organisation auswählen können und nicht noch die Satzung ändern müssen, bevor der Verein aufgelöst werden kann.
johannes
commented
Guter Punkt. Guter Punkt.
Gonne
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Eine ausreichend offene und gleichzeitig ausreichend genaue Formulierung ist uns zu viel Aufwand. Das bleibt erstmal so. Eine ausreichend offene und gleichzeitig ausreichend genaue Formulierung ist uns zu viel Aufwand. Das bleibt erstmal so.
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\end{enumerate}
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\end{document}
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Wir hätten gerne einen geschlechtsneutralen Vereinsnamen.