This commit is contained in:
Gonne 2024-04-09 11:47:52 +02:00
parent a323df4d73
commit 04a31bae4d

View file

@ -78,8 +78,8 @@ in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist selbstlos t
\item
Zweck und Ziel des Vereins ist die Förderung und Durchführung von
Studierenden- und Orientierungshilfe, Berufsbildung und die Förderung
von Wissenschaft, Lehre und Kultur in Form des öffentlichen Tanzkurses
und Theaterstücken am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt. Dies
von Wissenschaft, Lehre und Kultur, z.B. in Form des öffentlichen Tanzkurses, Balls
und von Theaterstücken, am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt. Dies
geschieht in Zusammenarbeit mit den Institutionen der TU Darmstadt,
insbesondere den Gremien und Ausschüssen des Fachbereichs Mathematik.
Ferner unterstützt der Verein die Interessenvertretung der Studierenden,
@ -91,7 +91,7 @@ Vereins im Einklang stehen.
Die Mittel des Vereins dürfen ausschließlich
für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Insbesondere sind folgende Handlungen nicht mit dem Zweck des Vereins vereinbar:
\begin{itemize}
@ -233,7 +233,19 @@ hierzu mit einer Frist von f
das vom 1. Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben ist.
\item \label{umlaufverfahren}
Auch ohne Sitzung des Vorstands ist ein Vorstandsbeschluss gültig, wenn der entsprechende Antrag eines Vorstandsmitgliedes in geeigneter schriftlicher Form an alle Vorstandsmitglieder übermittelt und innerhalb einer Frist von fünf Werktagen kein Einspruch dagegen erhoben wird. Ein etwaiger Einspruch ist dem gesamten Vorstand schriftlich anzuzeigen. Beschlüsse, die nach dieser Regel gefasst werden, müssen im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung festgehalten werden.
Auch ohne Sitzung des Vorstands ist ein Vorstandsbeschluss gültig, wenn der entsprechende Antrag
eines Vorstandsmitgliedes in geeigneter schriftlicher Form an alle Vorstandsmitglieder übermittelt und innerhalb einer
Frist von fünf Werktagen kein Einspruch dagegen erhoben wird. Ein etwaiger Einspruch ist dem gesamten Vorstand
schriftlich anzuzeigen. Beschlüsse, die nach dieser Regel gefasst werden, müssen im Protokoll der nächsten
Vorstandssitzung festgehalten werden.
\item \label{umlaufverfahren-mitgl} Auch ohne Sitzung des Vorstands ist ein Vorstandsbeschluss gültig, wenn der
entsprechende Antrag eines
Mitglieds in geeigneter schriftlicher Form an alle Vorstandsmitglieder übermittelt wird und der
Vorstand z.B. per Umlaufverfahren zustimmt. Ein etwaiger Einspruch ist dem gesamten Vorstand schriftlich anzuzeigen.
Beschlüsse, die nach dieser Regel gefasst werden, müssen im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung festgehalten
werden.
\end{enumerate}
\subsection{Mitgliederversammlung}
@ -244,6 +256,8 @@ Die ordentliche Mitgliederversammlung soll innerhalb der ersten zwei Monate
des Geschäftsjahres tagen.
Bei Bedarf und auf Einladung des Vorstandes können zusätzliche
außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen werden.
\item
Es ist eine Einladungsfrist von zwei Wochen zu wahren. Eine Einladung durch
Aushang im Glaskasten neben dem Büro der Fachschaft Mathematik und per E-Mail an alle
Mitglieder ist ausreichend.
@ -251,7 +265,7 @@ Mitglieder ist ausreichend.
\item
Die Einladung hat mit Angabe von Datum, Zeit, Ort und der Tagesordnung
durch den 1. Vorsitzenden zu erfolgen. Ist der 1. Vorsitzende verhindert, kann die Einladung auch durch ein anderes Vorstandsmitglied erfolgen.
Bei außerordentlichen Mitgliederversammmlungen ist außerdem der Grund zu nennen.
Bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen ist außerdem der Grund zu nennen.
\item
Die Tagesordnung jeder Mitgliederversammlung muss enthalten:
@ -313,12 +327,15 @@ Es ist jeweils ein Abteilungsleiter f
Bei Bedarf kann auch vor Ablauf dieser Frist ein neuer Abteilungsleiter gewählt werden.
\item
Für jede Abteilung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung ein Aufgabenbereich sowie ein Finanzrahmen von mindestens 100 EUR und höchstens 1500 EUR festzulegen. Der Aufgabenbereich muss mit den Zielen und Zwecken des Vereins vereinbar sein.
Für jede Abteilung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung ein Aufgabenbereich sowie ein für jedes
Rechtsgeschäft gültiger maximaler Finanzrahmen zwischen 100 EUR und 1500 EUR festzulegen. Der
Aufgabenbereich muss mit den Zielen und Zwecken des Vereins vereinbar sein.
Der Abteilungsleiter ist berechtigt, Rechtsgeschäfte aus Mitteln der Abteilungskasse zu tätigen, die dem Aufgabenbereich der Abteilung entsprechen.
Diese bedürfen der Zustimmung des Vorstandes und der Fachschaftsversammlung genau dann, wenn sie den festgelegten Finanzrahmen der Abteilung überschreiten.
\item
Der Transfer von Geld von Hauptkasse zur Abteilungskasse erfolgt auf Antrag des Abteilungsleiters und bedarf der Zustimmung des Vorstandes und der Fachschaftsversammlung.
Der Transfer von Geld von Hauptkasse zur Abteilungskasse erfolgt auf Antrag des Abteilungsleiters und bedarf der
Zustimmung des Vorstandes.
\item
Der Abteilungsleiter rechnet vor der Kassenprüfung oder bei Ausscheiden aus seinem Amt mit dem 1. oder 2. Kassierer ab.
@ -336,9 +353,11 @@ Wird eine Abteilung aufgel
\subsection{Beschlussfassung}
\begin{enumerate}
\item
Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist es erforderlich, dass ohne
Gegenstimme mehr als 50\% der anwesenden Stimmberechtigten dafür
gestimmt haben. Hiervon ausgenommen sind Wahlen (siehe Abschnitt \ref{wahlen}), Vorstandsbeschlüsse gemäß Abschnitt \ref{vorstand}, Absatz \ref{umlaufverfahren} sowie im Fall der Mitgliederversammlung der Ausschluss eines Mitgliedes (siehe Abschnitt \ref{ende-mitgliedschaft}).
Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist es erforderlich, dass mehr als 50\% der anwesenden Stimmberechtigten dafür
gestimmt haben. Hiervon ausgenommen sind Wahlen (siehe Abschnitt \ref{wahlen}), Vorstandsbeschlüsse gemäß Abschnitt
\ref{vorstand},
Absatz \ref{umlaufverfahren} und \ref{umlaufverfahren-mitgl}, sowie im Fall der Mitgliederversammlung der
Ausschluss eines Mitgliedes (siehe Abschnitt \ref{ende-mitgliedschaft}).
\item
Zustimmungen sind Beschlüsse.
@ -354,7 +373,9 @@ Alle Wahlen erfolgen geheim.
Bei Wahlen ist ein Kandidat gewählt, wenn mehr als 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten für ihn gestimmt haben und er die Wahl annimmt.
\item
Gibt es mehrere Kandidatenvorschläge, so wird zuerst ein Wahlgang mit allen Kandidaten durchgeführt. Erreicht keiner der Kandidaten die notwendige Mehrheit, so tritt in einem weiteren Wahlgang nur noch der Kandidat mit den meisten Stimmen an (im Fall von Stimmengleichheit entscheidet das Los über die Kandidatur).
Gibt es mehrere Kandidatenvorschläge, so wird zuerst ein Wahlgang mit allen Kandidaten durchgeführt.
Erreicht keiner der Kandidaten die notwendige Mehrheit, so entscheidet in den weiteren Wahlgängen die
einfache Mehrheit.
\end{enumerate}
@ -371,7 +392,7 @@ anderen ihre G
\subsection{Inkrafttreten}
Diese Satzung tritt mit Zustimmung der Mitgliederversammlung am
09.02.2010 in Kraft. Eventuelle vorige Satzungen verlieren hiermit ihre
17.01.2011 in Kraft. Eventuelle vorige Satzungen verlieren hiermit ihre
Gültigkeit.
\end{document}