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\pagestyle{empty}
\begin{document}
\begin{center}
\begin{Large}
\textbf{
Satzung des Vereins "`Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik
der Technischen Universität Darmstadt"'
\footnote{Version 1.7 vom 23.11.2004, erstellt von Andreas Mars}}
\end{Large}
\end{center}
Der Satzungstext wurde in der männlichen Form formuliert. Für alle
Regelungen, insbesondere die Mitglieder betreffend, gilt auch die
weibliche Form.
\section{Name und Sitz des Vereins}
\begin{itemize}
\item Der Verein führt den Namen "`Freunde und Förderer der Fachschaft
Mathematik der Technischen Universität Darmstadt"'. Er hat seinen Sitz
in Darmstadt. Die postalische Adresse lautet:
Freunde und Förderer der Fachschaft Mathematik
Technische Universität Darmstadt
Schlossgartenstraße 7
64289 Darmstadt.
\item Das Geschäftsjahr beginnt am 01.10. eines Jahres und endet am
31.09. des darauf folgenden Jahres.
\item Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Darmstadt
eingetragen werden. Ist dies geschehen, erhält er das zusätzliche Kürzel
"`e.V."'.
\end{itemize}
\section{Zweck und Ziele des Vereins}
Der Verein ist unabhängig und unpolitisch.\\
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "`Steuerbegünstigte Zwecke"' der Abgabenordnung und nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist selbstlos tätig.
Zweck und Ziel des Vereins ist die Förderung und Durchführung von
Studierenden- und Orientierungshilfe, Berufsbildung und die Förderung
von Wissenschaft, Lehre und Kultur in Form des öffentlichen Tanzkurses
und Theaterstücken am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt. Dies
geschieht in Zusammenarbeit mit den Institutionen der TU Darmstadt,
insbesondere der Gremien und Ausschüsse des Fachbereichs Mathematik.
Ferner unterstützt der Verein die Interessenvertretung der Studierenden,
insbesondere in der Form von finanzieller Förderung von Aktivitäten der
Fachschaft Mathematik an der TU Darmstadt, die mit den Zielen des
Vereins im Einklang stehen. Die Mittel des Vereins dürfen ausschließlich
für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Insbesondere sind folgende Handlungen nicht mit dem Zweck des Vereins vereinbar:
\begin{itemize}
\item Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundvermögen,
\item Aufnahme oder Ausgabe von Krediten und
\item als gleichwertig anzusehende Handlungen.
\end{itemize}
\section{Mitgliedschaft}
Mitglieder des Vereins können alle unten bezeichneten Personen werden.
Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche, formlose Beitrittserklärung.
Von den Mitgliedern werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Des weiteren
gilt §38 BGB.
\subsection{Ordentliche Mitglieder}
Eingeschriebene Studierende, die das Wahlrecht für den Fachschaftsrat am
Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt haben, können ordentliche
Mitglieder werden. Des weiteren können alle eingeschriebenen
Studierenden der TU Darmstadt mit Zustimmung der Fachschaftsversammlung
ordentliche Mitglieder werden. Dies geschieht durch schriftliche,
formlose Beitrittserklärung. Mit dem Abschluss des Studiums oder durch
Exmatrikulation wird diese Mitgliedschaft automatisch in eine
außerordentliche Mitgliedschaft umgewandelt.
\subsubsection{}
Ordentliche Mitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht auf
Mitgliederversammlungen.
\subsection{Außerordentliche Mitglieder}
Personen, welche die Kriterien einer ordentlichen Mitgliedschaft in der
Vergangenheit erfüllten, aber nicht mehr erfüllen, können
außerordentliches Mitglied werden. Dies geschieht durch schriftliche,
formlose Beitrittserklärung.
\subsubsection{}
Außerordentliche Mitglieder haben das aktive Wahlrecht auf
Mitgliederversammlungen.
\subsection{Beendigung der Mitgliedschaft}
Die Mitgliedschaft endet durch
\begin{itemize}
\item Austritt. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich unter
Einbehaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende anzuzeigen.
\item Ausschluss. Der Ausschluss bedarf eines Beschlusses des Vorstands
und einer späteren Zustimmung der nächsten Mitgliederversammlung mit
$2/3$-Mehrheit. Ausschlussgründe sind u.a. vereinsschädigendes Verhalten
sowie Mißachtung dieser Satzung.
\item Ableben.
\end{itemize}
\section{Organe}
Die Organe des Vereins sind
\begin{itemize}
\item der Vorstand,
\item die Mitgliederversammlung,
\item die Fachschaftsversammlung.
\end{itemize}
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können Abteilungen mit oder ohne
eigener Kasse eingerichtet werden. Es ist jeweils ein Abteilungsleiter
zu wählen. Führt die Abteilung eine Kasse, rechnet der Abteilungsleiter
vor der Kassenprüfung mit dem 1. oder 2. Kassierer ab.
\subsection{Vorstand}
Der Vorstand besteht aus
\begin{enumerate}
\item dem 1. Vorsitzenden,
\item dem 2. Vorsitzenden,
\item dem 1. Kassierer,
\item dem 2. Kassierer,
\item dem Schriftführer,
\item allen Mitgliedern des Hochschulgremiums Fachschaftsrat am
Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt.
\end{enumerate}
Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer eines Geschäftsjahres von
der Mitgliederversammlung gewählt. Die Fachschaftsratsmitglieder sind
hiervon ausgenommen.\\
%
Wiederwahl und Ämterhäufung sind zulässig. Der Vorstand bleibt jedoch
stets bis zur Neuwahl im Amt. Weiterhin werden zwei Kassenprüfer von der
Mitgliederversammlung gewählt, deren Aufgabe es ist, mindestens einmal
pro Geschäftsjahr die Kasse auf ordnungsgemäße Führung und
Vollständigkeit der Belege zu prüfen. Die Kassenprüfer dürfen keine
sonstigen Vorstandsämter bekleiden.\\
%
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann der Vorstand
bis zur nächsten Mitgliederversammlung kommissarisch ein Mitglied auf
den freien Posten berufen. Scheidet der 1. Vorsitzende aus seinem Amt,
übernimmt der 2. Vorsitzende bis zur Neuwahl dieses Amt.\\
%
Die unter 1.-3. genannten Vorstandsmitglieder sind Vorstand nach §26
BGB. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
vertretungsberechtigt. Die Vorstandsmitglieder 1.-3. bilden den
geschäftsführenden Vorstand. Zur Geschäftsführung gehören alle
Rechtshandlungen, die notwendig sind, um den Satzungszweck zu erreichen.
Intern wird bestimmt: Alle Rechtsgeschäfte über 100 EUR bedürfen der
Zustimmung des Gesamtvorstandes sowie der Fachschaftsversammlung.\\
%
Es soll mindestens vier Mal pro Geschäftsjahr eine Vorstandssitzung
durchgeführt werden, bei Bedarf auch öfter. Der 1. Vorsitzende lädt
hierzu mit einer Frist von 2 Wochen ein.\\
%
über Vorstandssitzungen ist vom Schriftführer ein Protokoll anzufertigen,
das vom 1. Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben ist.
\subsection{Mitgliederversammlung}
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium des Vereins. Sie tagt
nicht öffentlich und einmal pro Geschäftsjahr, bei Bedarf und auf
Einladung des 1. Vorsitzenden auch öfter. Es ist eine Einladungsfrist
von 2 Wochen zu wahren. Eine Einladung durch Aushang im Glaskasten neben
dem Raum S2$|$15-220 und per E-Mail an alle Mitglieder ist
ausreichend.\\
%
Die Einladung hat mit Angabe von Datum, Zeit, Ort und der Tagesordnung
durch den 1. Vorsitzenden zu erfolgen. Bei außerordentlichen
Mitgliederversammmlungen ist außerdem der Grund zu nennen.\\
%
Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung muss enthalten:
\begin{itemize}
\item Bericht des Vorstandes
\item Bericht der Kassierer
\item Bericht der Kassenprüfer
\item Aussprache zu den Berichten
\item Entlastung des Vorstandes
\item Wahl eines Versammlungsleiters
\item Neuwahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
\item Anträge
\item Verschiedenes
\end{itemize}
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Abwesende Mitglieder haben kein
Stimmrecht.\\
%
Die Wahl des Vorstandes erfolgt geheim.\\
Über die Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer ein Protokoll
anzufertigen, das vom 1. Vorsitzenden und dem Schriftführer zu
unterschreiben ist.
\subsection{Fachschaftsversammlung}
Die Fachschaftsversammlung tagt öffentlich. Jedes Mitglied hat eine
Stimme, Gäste und abwesende Mitglieder besitzen kein Stimmrecht.\\
%
Die Fachschaftsversammlung tagt i.d.R. in der vorlesungsfreien Zeit
14-tägig, sonst wöchentlich. Sie muss allen Rechtsgeschäften, die der
Vorstand beschließt und welche die Verwendung von Mitteln des Vereins
von mehr als 100 EUR erfordern, zustimmen. Der Termin der Versammlung
wird durch Aushang im Glaskasten neben dem Raum S2$|$15-220 öffentlich
bekannt gegeben.\\
%
Auf Beschluss der Fachschaftsversammlung ist eine außerordentliche
Mitgliederversammlung vom 1. Vorsitzenden einzuberufen.
\section{Schlussbestimmungen}
\subsection{Einstimmigkeit}
Alle Beschlüsse des Vorstand, der Fachschaftsversammlung und der
Mitgliederversammlung werden einstimmig gefasst.\\
%
Bei allen Beschlüssen zählen Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen
nicht mit.\\
%
Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist es erforderlich, dass ohne
Gegenstimme mehr als 50\% der anwesenden Stimmberechtigten dafür
gestimmt habe. Abs. 1 und 2 gelten auch für Wahlen und Zustimmungen.
\subsection{Auflösung des Vereins}
Löst sich der Verein auf oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg,
fällt das Vereinsvermögen an den Allgemeinen Studierendenausschuss der
TU Darmstadt, zweckgebunden zur Verwendung zugunsten der Studierenden am
Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt im Sinne des Abschnitts
steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
\subsection{Gültigkeit}
Sollte einer der Punkte dieser Satzung ungültig werden, behalten alle
anderen ihre Gültigkeit.
\subsection{Inkrafttreten}
Diese Satzung tritt mit Zustimmung der Mitgliederversammlung am
01.01.2005 in Kraft. Eventuelle vorige Satzungen verlieren hiermit ihre
Gültigkeit.
\end{document}