„Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung…
Jonas: Soll der Verein wirklich mit einfacher Mehrheit der Anwesenden aufgelöst werden können, da gibt es häufig auch Anforderungen einer qualifizierten Mehrheit.
Jonas: Nach allem, was ich zu Vereinssatzungen mitbekommen habe, ist es nicht ratsam, für den Fall der Vereinsauflösung explizit festzuschreiben, an wen das Vereinsvermögen fällt. Das ist ja eine Planung, die weit in die Zukunft reicht und wenn der Begünstigte bis dahin nicht mehr existiert oder die Gemeinnützigkeit verloren hat, ist der Passus nichtig. Typischerweise steht hier eine Beschreibung, die auf den beabsichtigten Begünstigten passt, aber so offen formuliert ist, dass die Mitglieder nötigenfalls eine andere gemeinnützige Organisation auswählen können und nicht noch die Satzung ändern müssen, bevor der Verein aufgelöst werden kann.
Von Marc (paraphrasiert): Ist die Idee dass Leute direkt bezahlen, wenn sie zu einem Fördermitglied werden, und ab den kommenden Jahren immer zu beginn des Geschäftsjahres? Das könnte zu zwei Zahlungen sehr kurz hintereinander führen.