vereinssatzung/satzung.tex

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2024-04-09 09:46:09 +00:00
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2024-04-09 09:45:31 +00:00
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\begin{document}
\begin{center}
\begin{Large}
\textbf{
Satzung des Vereins "`Freunde und F<>rderer der Fachschaft Mathematik
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der Technischen Universit<69>t Darmstadt e.V."'}
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\end{Large}
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%\textit{\small Version 2.0 vom 01.12.2005, erstellt von Max Horn}
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\end{center}
Der Satzungstext wurde in der m<>nnlichen Form formuliert. F<>r alle
Regelungen, insbesondere die Mitglieder betreffend, gilt auch die
weibliche Form.
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\section{Name und Sitz des Vereins}
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\begin{enumerate}
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\item Der Verein f<>hrt den Namen "`Freunde und F<>rderer der Fachschaft
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Mathematik der Technischen Universit<69>t Darmstadt e.V."'. Er hat seinen Sitz
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in Darmstadt. Die postalische Adresse lautet:
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\begin{quote}
Freunde und F<>rderer der Fachschaft Mathematik\newline
Technische Universit<69>t Darmstadt\newline
Schlossgartenstra<EFBFBD>e 7\newline
2024-04-09 09:45:31 +00:00
64289 Darmstadt.
2024-04-09 09:46:09 +00:00
\end{quote}
\item Das Gesch<63>ftsjahr beginnt am 01.01. eines Jahres und endet am
31.12. des gleichen Jahres.
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\item Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen.
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\end{enumerate}
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\section{Zweck und Ziele des Vereins}
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\begin{enumerate}
\item
Der Verein ist unabh<62>ngig und unpolitisch.
\item
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Er verfolgt ausschlie<69>lich und unmittelbar gemeinn<6E>tzige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "`Steuerbeg<65>nstigte Zwecke"' der Abgabenordnung und nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist selbstlos t<>tig.
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\item
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Zweck und Ziel des Vereins ist die F<>rderung und Durchf<68>hrung von
Studierenden- und Orientierungshilfe, Berufsbildung und die F<>rderung
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von Wissenschaft, Lehre und Kultur, z.B. in Form des <20>ffentlichen Tanzkurses, Balls
und von Theaterst<73>cken, am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt. Dies
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geschieht in Zusammenarbeit mit den Institutionen der TU Darmstadt,
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insbesondere den Gremien und Aussch<63>ssen des Fachbereichs Mathematik.
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Ferner unterst<73>tzt der Verein die Interessenvertretung der Studierenden,
insbesondere in der Form von finanzieller F<>rderung von Aktivit<69>ten der
Fachschaft Mathematik an der TU Darmstadt, die mit den Zielen des
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Vereins im Einklang stehen.
\item
Die Mittel des Vereins d<>rfen ausschlie<69>lich
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f<EFBFBD>r satzungsgem<65><6D>e Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
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Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
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unverh<EFBFBD>ltnism<EFBFBD><EFBFBD>ig hohe Verg<72>tung beg<65>nstigt werden.
Insbesondere sind folgende Handlungen nicht mit dem Zweck des Vereins vereinbar:
\begin{itemize}
\item Erwerb, Ver<65>u<EFBFBD>erung oder Belastung von Grundverm<72>gen,
\item Aufnahme oder Ausgabe von Krediten und
\item als gleichwertig anzusehende Handlungen.
\end{itemize}
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\end{enumerate}
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\section{Mitgliedschaft}
Mitglieder des Vereins k<>nnen alle unten bezeichneten Personen werden.
Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche, formlose Beitrittserkl<6B>rung.
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Von den Mitgliedern werden keine Mitgliedsbeitr<74>ge erhoben. Des Weiteren
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gilt <20>38 BGB.
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\subsection{Ordentliche Mitglieder}
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\begin{enumerate}
\item
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Eingeschriebene Studierende, die das Wahlrecht f<>r den Fachschaftsrat am
Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt haben, k<>nnen ordentliche
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Mitglieder werden. Des Weiteren k<>nnen alle eingeschriebenen
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Studierenden der TU Darmstadt mit Zustimmung der Fachschaftsversammlung
ordentliche Mitglieder werden. Dies geschieht durch schriftliche,
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formlose Beitrittserkl<6B>rung.
\item
Mit dem Abschluss des Studiums oder durch
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Exmatrikulation wird diese Mitgliedschaft automatisch in eine
au<EFBFBD>erordentliche Mitgliedschaft umgewandelt.
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\item
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Ordentliche Mitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht auf
Mitgliederversammlungen.
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\end{enumerate}
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\subsection{Au<EFBFBD>erordentliche Mitglieder}
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\begin{enumerate}
\item
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Personen, welche die Kriterien einer ordentlichen Mitgliedschaft in der
Vergangenheit erf<72>llten, aber nicht mehr erf<72>llen, k<>nnen
au<EFBFBD>erordentliches Mitglied werden. Dies geschieht durch schriftliche,
formlose Beitrittserkl<6B>rung.
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\item
Erf<EFBFBD>llt ein au<61>erordentliches Mitglied die Kriterien f<>r eine ordentliche Mitgliedschaft, wird die Mitgliedschaft automatisch in eine solche umgewandelt.
\item
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Au<EFBFBD>erordentliche Mitglieder haben das aktive Wahlrecht auf
Mitgliederversammlungen.
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\end{enumerate}
\subsection{Beendigung der Mitgliedschaft} \label{ende-mitgliedschaft}
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Die Mitgliedschaft endet durch
\begin{itemize}
\item Austritt. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich unter
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Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende anzuzeigen.
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\item Ausschluss. Der Ausschluss bedarf eines Beschlusses des Vorstands
und einer sp<73>teren Zustimmung der n<>chsten Mitgliederversammlung mit
$2/3$-Mehrheit. Ausschlussgr<67>nde sind u.a. vereinssch<63>digendes Verhalten
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sowie Missachtung dieser Satzung.
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\item Ableben.
\end{itemize}
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\section{Organe}
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Die Organe des Vereins sind
\begin{itemize}
\item der Vorstand,
\item die Mitgliederversammlung,
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\item die Fachschaftsversammlung,
\item die Abteilungen.
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\end{itemize}
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2024-04-09 09:46:39 +00:00
\subsection{Vorstand}\label{vorstand}
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\begin{enumerate}
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\item
Der Vorstand besteht aus
\begin{enumerate}[I.]
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\item dem 1. Vorsitzenden,
\item dem 2. Vorsitzenden,
\item dem 1. Kassierer,
\item dem 2. Kassierer,
\item dem Schriftf<74>hrer,
\item allen Mitgliedern des Hochschulgremiums Fachschaftsrat am
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Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt, sofern sie Mitglied des Vereins sind.
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\end{enumerate}
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\item \label{vorstands-wahlen}
Die Vorstandsmitglieder I.-V. werden f<>r die Dauer eines
Gesch<EFBFBD>ftsjahres von der Mitgliederversammlung gew<65>hlt.
Der Vorstand bleibt jedoch stets bis zur Neuwahl im Amt.
\item
Die Fachschaftsratsmitglieder sind von diesen Regelungen ausgenommen.
Sie <20>ben das Vorstandsamt aus, solange sie Mitglied des Hochschulgremiums
Fachschaftsrat am Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt sowie Mitglied
des Vereins sind.
\item
Wiederwahl und <20>mterh<72>ufung sind zul<75>ssig, jedoch m<>ssen dem Vorstand mindestens drei Personen angeh<65>ren. Weiterhin werden zwei Kassenpr<70>fer von der
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Mitgliederversammlung gew<65>hlt, deren Aufgabe es ist, mindestens einmal
pro Gesch<63>ftsjahr die Kasse auf ordnungsgem<65><6D>e F<>hrung und
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Vollst<EFBFBD>ndigkeit der Belege zu pr<70>fen. Kassenpr<70>fer d<>rfen weder Mitglied
2024-04-09 09:48:16 +00:00
im gew<65>hlten Vorstand (I.-V.) noch Abteilungsleiter sein.
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\item
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Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann der Vorstand
bis zur n<>chsten Mitgliederversammlung kommissarisch ein Mitglied auf
den freien Posten berufen. Scheidet der 1. Vorsitzende aus seinem Amt,
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<EFBFBD>bernimmt der 2. Vorsitzende bis zur Neuwahl dieses Amt.
\item
Die unter I.-III. genannten Vorstandsmitglieder sind Vorstand nach <20>26
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BGB. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
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vertretungsberechtigt. Die Vorstandsmitglieder I.-III. bilden den
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gesch<EFBFBD>ftsf<EFBFBD>hrenden Vorstand. Zur Gesch<63>ftsf<73>hrung geh<65>ren alle
Rechtshandlungen, die notwendig sind, um den Satzungszweck zu erreichen.
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\item
Intern wird bestimmt:
Alle Rechtsgesch<63>fte <20>ber 250 EUR, mit Ausnahme solcher, die von einer Abteilung innerhalb ihres Finanzrahmens get<65>tigt werden, bed<65>rfen der
Zustimmung des Vorstandes und der Fachschaftsversammlung.
\item
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Es soll mindestens vier Mal pro Gesch<63>ftsjahr eine Vorstandssitzung
durchgef<EFBFBD>hrt werden, bei Bedarf auch <20>fter. Der 1. Vorsitzende l<>dt
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hierzu mit einer Frist von f<>nf Werktagen ein. Ist der 1. Vorsitzende verhindert, kann die Einladung auch durch ein anderes Vorstandsmitglied erfolgen.
2024-04-09 09:46:09 +00:00
\item
<EFBFBD>ber Vorstandssitzungen ist vom Schriftf<74>hrer ein Protokoll anzufertigen,
2024-04-09 09:45:31 +00:00
das vom 1. Vorsitzenden und vom Schriftf<74>hrer zu unterschreiben ist.
2024-04-09 09:46:39 +00:00
\item \label{umlaufverfahren}
2024-04-09 09:47:52 +00:00
Auch ohne Sitzung des Vorstands ist ein Vorstandsbeschluss g<>ltig, wenn der entsprechende Antrag
eines Vorstandsmitgliedes in geeigneter schriftlicher Form an alle Vorstandsmitglieder <20>bermittelt und innerhalb einer
Frist von f<>nf Werktagen kein Einspruch dagegen erhoben wird. Ein etwaiger Einspruch ist dem gesamten Vorstand
schriftlich anzuzeigen. Beschl<68>sse, die nach dieser Regel gefasst werden, m<>ssen im Protokoll der n<>chsten
Vorstandssitzung festgehalten werden.
\item \label{umlaufverfahren-mitgl} Auch ohne Sitzung des Vorstands ist ein Vorstandsbeschluss g<>ltig, wenn der
entsprechende Antrag eines
Mitglieds in geeigneter schriftlicher Form an alle Vorstandsmitglieder <20>bermittelt wird und der
Vorstand z.B. per Umlaufverfahren zustimmt. Ein etwaiger Einspruch ist dem gesamten Vorstand schriftlich anzuzeigen.
Beschl<EFBFBD>sse, die nach dieser Regel gefasst werden, m<>ssen im Protokoll der n<>chsten Vorstandssitzung festgehalten
werden.
2024-04-09 09:46:09 +00:00
\end{enumerate}
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\subsection{Mitgliederversammlung}
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\begin{enumerate}
\item
Die Mitgliederversammlung ist das h<>chste Gremium des Vereins und tagt nicht<68>ffentlich.
Die ordentliche Mitgliederversammlung soll innerhalb der ersten zwei Monate
des Gesch<63>ftsjahres tagen.
Bei Bedarf und auf Einladung des Vorstandes k<>nnen zus<75>tzliche
au<EFBFBD>erordentliche Mitgliederversammlungen einberufen werden.
2024-04-09 09:47:52 +00:00
\item
2024-04-09 09:46:09 +00:00
Es ist eine Einladungsfrist von zwei Wochen zu wahren. Eine Einladung durch
2024-04-09 09:47:11 +00:00
Aushang im Glaskasten neben dem B<>ro der Fachschaft Mathematik und per E-Mail an alle
2024-04-09 09:46:09 +00:00
Mitglieder ist ausreichend.
\item
2024-04-09 09:45:31 +00:00
Die Einladung hat mit Angabe von Datum, Zeit, Ort und der Tagesordnung
2024-04-09 09:46:09 +00:00
durch den 1. Vorsitzenden zu erfolgen. Ist der 1. Vorsitzende verhindert, kann die Einladung auch durch ein anderes Vorstandsmitglied erfolgen.
2024-04-09 09:47:52 +00:00
Bei au<61>erordentlichen Mitgliederversammlungen ist au<61>erdem der Grund zu nennen.
2024-04-09 09:46:09 +00:00
\item
Die Tagesordnung jeder Mitgliederversammlung muss enthalten:
\begin{itemize}
\item Feststellung der Beschlussf<73>higkeit
\item Genehmigung der Tagesordnung
\end{itemize}
\item
2024-04-09 09:45:31 +00:00
Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung muss enthalten:
\begin{itemize}
2024-04-09 09:46:09 +00:00
\item Feststellung der Beschlussf<73>higkeit
\item Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
\item Genehmigung der Tagesordnung
2024-04-09 09:45:31 +00:00
\item Bericht des Vorstandes
\item Bericht der Kassierer
\item Bericht der Kassenpr<70>fer
\item Aussprache zu den Berichten
\item Entlastung des Vorstandes
2024-04-09 09:46:39 +00:00
\item Bestimmung eines Versammlungsleiters
2024-04-09 09:45:31 +00:00
\item Neuwahl des Vorstandes und der Kassenpr<70>fer
\item Antr<74>ge
\item Verschiedenes
\end{itemize}
2024-04-09 09:46:09 +00:00
\item
Zur Beschlussf<73>higkeit einer Mitgliederversammlung m<>ssen mindestens f<>nf Stimmberechtigte anwesend sein.
Ist die Beschlussf<73>higkeit nicht gegeben, vertagt sich die Mitgliederversammlung
auf einen neuen Termin.
\item
2024-04-09 09:45:31 +00:00
<EFBFBD>ber die Mitgliederversammlung ist vom Schriftf<74>hrer ein Protokoll
2024-04-09 09:46:09 +00:00
anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftf<74>hrer zu
2024-04-09 09:45:31 +00:00
unterschreiben ist.
2024-04-09 09:46:09 +00:00
\end{enumerate}
2024-04-09 09:45:31 +00:00
\subsection{Fachschaftsversammlung}
2024-04-09 09:46:09 +00:00
\begin{enumerate}
\item
2024-04-09 09:45:31 +00:00
Die Fachschaftsversammlung tagt <20>ffentlich. Jedes Mitglied hat eine
2024-04-09 09:46:09 +00:00
Stimme, G<>ste und abwesende Mitglieder besitzen kein Stimmrecht.
\item
2024-04-09 09:45:31 +00:00
Die Fachschaftsversammlung tagt i.d.R. in der vorlesungsfreien Zeit
2024-04-09 09:46:09 +00:00
14-t<>gig, sonst w<>chentlich. Der Termin der Versammlung
2024-04-09 09:47:11 +00:00
wird durch Aushang im Glaskasten neben dem B<>ro
der Fachschaft Mathematik <20>ffentlich bekannt gegeben.
2024-04-09 09:46:09 +00:00
\item
2024-04-09 09:45:31 +00:00
Auf Beschluss der Fachschaftsversammlung ist eine au<61>erordentliche
2024-04-09 09:46:09 +00:00
Mitgliederversammlung vom Vorstand einzuberufen.
\end{enumerate}
\subsection{Abteilungen}
\begin{enumerate}
\item
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung k<>nnen Abteilungen mit eigener Kasse eingerichtet oder aufgel<65>st werden.
Es ist jeweils ein Abteilungsleiter f<>r die Dauer eines Gesch<63>ftsjahres zu w<>hlen.
2024-04-09 09:48:16 +00:00
Bei Bedarf kann der Vorstand einen Abteilungsleiter auch kommissarisch einsetzen.
2024-04-09 09:46:09 +00:00
\item
2024-04-09 09:47:52 +00:00
F<EFBFBD>r jede Abteilung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung ein Aufgabenbereich sowie ein f<>r jedes
Rechtsgesch<EFBFBD>ft g<>ltiger maximaler Finanzrahmen zwischen 100 EUR und 1500 EUR festzulegen. Der
Aufgabenbereich muss mit den Zielen und Zwecken des Vereins vereinbar sein.
2024-04-09 09:46:09 +00:00
Der Abteilungsleiter ist berechtigt, Rechtsgesch<63>fte aus Mitteln der Abteilungskasse zu t<>tigen, die dem Aufgabenbereich der Abteilung entsprechen.
Diese bed<65>rfen der Zustimmung des Vorstandes und der Fachschaftsversammlung genau dann, wenn sie den festgelegten Finanzrahmen der Abteilung <20>berschreiten.
\item
2024-04-09 09:47:52 +00:00
Der Transfer von Geld von Hauptkasse zur Abteilungskasse erfolgt auf Antrag des Abteilungsleiters und bedarf der
Zustimmung des Vorstandes.
2024-04-09 09:46:09 +00:00
\item
Der Abteilungsleiter rechnet vor der Kassenpr<70>fung oder bei Ausscheiden aus seinem Amt mit dem 1. oder 2. Kassierer ab.
\item
Wird eine Abteilung aufgel<65>st, so geht die Kasse in der Vereinskasse auf. Zu diesem Zwecke rechnet der Abteilungsleiter mit dem 1. und dem 2. Kassierer ab.
\end{enumerate}
2024-04-09 09:45:31 +00:00
%
%
2024-04-09 09:46:09 +00:00
%
\section{Schlussbestimmungen}
2024-04-09 09:46:39 +00:00
\subsection{Beschlussfassung}
2024-04-09 09:46:09 +00:00
\begin{enumerate}
\item
2024-04-09 09:47:52 +00:00
Zur G<>ltigkeit eines Beschlusses ist es erforderlich, dass mehr als 50\% der anwesenden Stimmberechtigten daf<61>r
gestimmt haben. Hiervon ausgenommen sind Wahlen (siehe Abschnitt \ref{wahlen}), Vorstandsbeschl<68>sse gem<65><6D> Abschnitt
\ref{vorstand},
Absatz \ref{umlaufverfahren} und \ref{umlaufverfahren-mitgl}, sowie im Fall der Mitgliederversammlung der
Ausschluss eines Mitgliedes (siehe Abschnitt \ref{ende-mitgliedschaft}).
2024-04-09 09:46:09 +00:00
\item
Zustimmungen sind Beschl<68>sse.
\end{enumerate}
2024-04-09 09:46:39 +00:00
\subsection{Wahlen}\label{wahlen}
2024-04-09 09:46:09 +00:00
\begin{enumerate}
\item
Alle Wahlen erfolgen geheim.
\item
2024-04-09 09:46:39 +00:00
Bei Wahlen ist ein Kandidat gew<65>hlt, wenn mehr als 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten f<>r ihn gestimmt haben und er die Wahl annimmt.
2024-04-09 09:46:09 +00:00
\item
2024-04-09 09:47:52 +00:00
Gibt es mehrere Kandidatenvorschl<68>ge, so wird zuerst ein Wahlgang mit allen Kandidaten durchgef<65>hrt.
Erreicht keiner der Kandidaten die notwendige Mehrheit, so entscheidet in den weiteren Wahlg<6C>ngen die
einfache Mehrheit.
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\end{enumerate}
2024-04-09 09:45:31 +00:00
\subsection{Aufl<EFBFBD>sung des Vereins}
L<EFBFBD>st sich der Verein auf oder fallen die steuerbeg<65>nstigten Zwecke weg,
f<EFBFBD>llt das Vereinsverm<72>gen an den Allgemeinen Studierendenausschuss der
TU Darmstadt, zweckgebunden zur Verwendung zugunsten der Studierenden am
Fachbereich Mathematik der TU Darmstadt im Sinne des Abschnitts
steuerbeg<EFBFBD>nstigte Zwecke der Abgabenordnung.
2024-04-09 09:46:09 +00:00
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\subsection{G<EFBFBD>ltigkeit}
Sollte einer der Punkte dieser Satzung ung<6E>ltig werden, behalten alle
anderen ihre G<>ltigkeit.
2024-04-09 09:46:09 +00:00
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\subsection{Inkrafttreten}
Diese Satzung tritt mit Zustimmung der Mitgliederversammlung am
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17.01.2011 in Kraft. Eventuelle vorige Satzungen verlieren hiermit ihre
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G<EFBFBD>ltigkeit.
\end{document}