Satzungsänderung #1
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@ -152,12 +152,13 @@ Die Mitgliederversammlung beauftragt zwei Mitglieder, die kein Vorstandsamt inne
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\end{enumerate}
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\section{Mitgliedsbeiträge}
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\subsection{Mindestbeiträge}
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\subsection{Beitragshöhe}
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\begin{enumerate}
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\item Der jährliche Mindestbeitrag für Fördermitglieder beträgt 10,00€.
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\item Es steht jedem Mitglied frei höhere Beiträge zu bezahlen.
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Die Beitragshöhe legt jedes Mitglied in seinem Mitgliedsantrag fest.
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Sie kann jederzeit in Textform zum nächsten Fälligkeitstermin geändert werden. Maßgebend ist hierbei der Eingang beim Vorstand.
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\item Für das Geschäftsjahr bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge können bei Erhöhung des Mitgliedsbeitrags angerechnet werden.
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\end{enumerate}
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\subsection{Fälligkeit}
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36
satzung.tex
36
satzung.tex
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@ -82,17 +82,11 @@
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\section{Mitgliedschaft}
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\subsection{Arten der Mitgliedschaft}
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\begin{enumerate}
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\item Die Mitglieder werden unterschieden in
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\begin{itemize}
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\item studentische Mitglieder,
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\item passive Mitglieder und
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\item Fördermitglieder.
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\end{itemize}
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\item Studentische Mitglieder sind Mitglieder, die zu Beginn des Geschäftsjahres an der TU Darmstadt immatrikuliert sind.
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\item Die Mitglieder werden in studentische Mitglieder, passive Mitglieder und Fördermitglieder unterschieden.
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\end{enumerate}
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\subsection{Aufnahme}
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\begin{enumerate}
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\item Jede natürliche Person kann einen Antrag auf Mitgliedschaft an den Vorstand stellen. Der Antrag hat in Schriftform zu erfolgen und die Art der Mitgliedschaft zu spezifizieren.
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\item Jede natürliche Person kann einen Antrag auf Mitgliedschaft an den Vorstand stellen. Der Antrag muss in Schriftform erfolgen und die Art der Mitgliedschaft spezifizieren.
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% Insbesondere kann der Antrag im Rahmen der normalen Beschlussfassung auch auf der Mitgliederversammlung entschieden werden.
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\item Die Annahme des Antrags erfolgt durch normale Beschlussfassung des Vorstandes.
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\item Ist die beantragende Person Teil der Fachschaft Mathematik, ist eine Annahme durch ein einzelnes Vorstandsmitglied möglich. Eine Ablehnung muss durch normale Beschlussfassung erfolgen.
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@ -105,16 +99,18 @@
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\item Fördermitglieder und passive Mitglieder haben weder aktives noch passives Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann ihnen durch Beschluss mit einer Zweidrittel-Mehrheit das passive Wahlrecht für die jeweilige Mitgliederversammlung verleihen.
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\item Alle Mitglieder sind verpflichtet Namens- und Adressänderungen, Änderungen der Kontaktdaten wie E-Mail Adressen oder Bankverbindungen unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.
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\item Fördermitglieder sind verpflichtet einen Mitgliedsbeitrag zu leisten.
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\item Studentische Mitglieder sind verpflichtet, auf Verlangen dem Vorstand einen Immatrikulationsnachweis auszuhändigen.
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\item Studentische Mitglieder sind verpflichtet, bei Verlangen eines Vorstandsmitglieds die Immatrikulation an der TU Darmstadt nachzuweisen.
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\item Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht zurück erstattet.
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\end{enumerate}
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\subsection{Änderungen der Art der Mitgliedschaft}
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\begin{enumerate}
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\item Jedes Mitglied kann zum Ende des Geschäftsjahres seine Art der Mitgliedschaft zu „passives Mitglied“ ändern.
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Jedes Mitglied kann ohne Einschränkungen seine Art der Mitgliedschaft zu „Fördermitglied“ ändern.
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Dies ist dem Vorstand in Textform mitzuteilen.
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\item Kann ein studentisches Mitglied auf Verlangen des Vorstands keinen geeigneten Immatrikulationsnachweis erbringen, wird es zu einem passiven Mitglied.
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Jedes Mitglied kann ohne zeitliche Einschränkungen seine Art der Mitgliedschaft zu „Fördermitglied“ ändern.
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Die Änderung der Mitgliedschaftsart ist dem Vorstand in Textform mitzuteilen.
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\item Kann ein studentisches Mitglied auf Verlangen eines Vorstandsmitglieds die Immatrikulation an der TU Darmstadt nicht nachweisen, wird es zu einem passiven Mitglied.
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\item Ist ein Fördermitglied nach vorheriger Mahnung mehr als sechs Monate mit der Entrichtung der Mitgliedsbeiträge in Verzug, kann die Art der Mitgliedschaft durch einen Vorstandsbeschluss zu „passives Mitglied“ geändert werden.
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\item Ein passives Mitglied wird durch Nachweis der Immatrikulation an der TU Darmstadt bei einem Vorstandsmitglied zu einem studentischen Mitglied.
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\end{enumerate}
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\subsection{Beendigung der Mitgliedschaft} \label{ende-mitgliedschaft}
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@ -130,8 +126,8 @@ Die Mitgliedschaft endet durch
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\item Ableben.
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\item Streichung. Ein Mitglied kann vom Vorstand von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es nicht mehr erreichbar ist.
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Ein Mitglied zählt als nicht erreichbar, wenn es auf explizite Anfragen an die dem Vorstand vorliegenden Kontaktinformationen 4 Wochen lang nicht reagiert.
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\end{enumerate}
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\section{Organe}
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Die Organe des Vereins sind
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@ -214,10 +210,6 @@ Der Fachschaftsrat Mathematik wird über den Wortlaut des Beschlusses in Kenntni
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\item Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium des Vereins und tagt nichtöffentlich.
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\item Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden studentischen Mitglieder,
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sofern nicht in Satzung oder Geschäftsordnung anders geregelt. Passive Mitglieder und Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt.
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Blockwahlen sind zulässig, sofern
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%* (drei Viertel) der anwesenden Mitglieder zustimmen.
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%* keines der anwesenden Mitglieder widerspricht.
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alle anwesenden Mitglieder zustimmen.
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\item Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein,
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\begin{itemize}
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@ -258,8 +250,12 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
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\begin{enumerate}
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\item Wahlen finden üblicherweise auf der ersten Mitgliederversammlung des Jahres statt.
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\item Alle Wahlen erfolgen geheim.
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\item Blockwahlen sind zulässig, sofern
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%* (drei Viertel) der anwesenden Mitglieder zustimmen.
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%* keines der anwesenden Mitglieder widerspricht.
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alle anwesenden Mitglieder zustimmen.
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\item Jedes anwesende studentische Mitglied kann für jedes Amt maximal einem Kandidaturvorschlag
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eine Stimme geben.
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eine Stimme geben. Passive Mitglieder und Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt.
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Bei Blockwahlen kann entsprechend maximal einem Blockvorschlag eine Stimme gegeben werden.
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% Alle Vorstandsposten können auf einem Wahlzettel gewählt werden.
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@ -304,7 +300,7 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
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\item der Kassenprüfung,
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\item den Vorstandssitzungen,
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% Umlaufverfahren
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\item den Mitgliederversammlungen,
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\item den Mitgliederversammlungen und
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\item der Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge.
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\end{itemize}
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@ -318,7 +314,7 @@ Termin der Versammlung in Textform bekannt gemacht werden.
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\subsection{Auflösung des Vereins}
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\begin{enumerate}
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\item Eine Auflösung des Vereins kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
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Diese muss in der Einladung angekündigt werden.
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Die Auflösungsabsicht muss in der Einladung angekündigt werden.
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\item Löst sich der Verein auf, wird der Verein aufgehoben oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg,
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fällt das Vereinsvermögen an den \emph{Förderverein für in Not geratene Studierende der Technischen Universität Darmstadt e.\,V.}, zweckgebunden zur Unterstützung von Personen, die im Sinne von \S 53 Abgabenordnung wegen wirtschaftlicher Armut bedürftig sind.
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\end{enumerate}
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Reference in a new issue
Von Marc (paraphrasiert): Ist die Idee dass Leute direkt bezahlen, wenn sie zu einem Fördermitglied werden, und ab den kommenden Jahren immer zu beginn des Geschäftsjahres? Das könnte zu zwei Zahlungen sehr kurz hintereinander führen.
Low Effort alternative mit weniger Geld eingang: Mitgliedsbeiträge einfach immer zu Jahresbeginn, dann sind im Zweifel Leute halt ne weile Fördermitglied "for free", aber man trennt den Aufwand "Mitgliedschaft ändern" und "erstes mal Geld bezahlen"
Ich mag die Alternative.
Wir wollen vermutlich so etwas wie volle Beiträge bei Beginn der Fördermitgliedschaft bis einschließlich des 9. Monats des Geschäftsjahres, da wir uns Mitgliedschaften auf MMAs und Mathebällen erhoffen.